

Kammertagswahl 2010
Die Zeit ist „Rief“ für eine Veränderung in unserer Kammer! Wir stellen den Führungsanspruch. Die Standespolitik der letzten fünfzehn Jahre hat sich nicht bewährt. Die VWT steht für hohe Qualität in der Berufsausübung, Respekt und Fairness im Umgang untereinander und das hohe Ansehen unserer Berufe. Für die nächsten 5 Jahre setzen wir uns folgende Ziele:
Erhaltung unseres Freien Berufes - Keine Kammer für Rechnungswesenberufe
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder muss diesen Namen verdienen und darf nicht zu einer Kammer für Rechnungswesenberufe verkommen, indem 6.000 Buchhalter oder gar alle 50.000 Angehörigen der rechnungswesennahen Berufe aus der Wirtschaftskammer in unsere Kammer übergeleitet werden. Den diesbezüglichen Bestrebungen einer anderen großen Fraktion in unserer Kammer muss Einhalt geboten werden. Wirtschaftprüfer und Steuerberater sind Freie Berufe und können sich langfristig nur dann als solche durchsetzen, wenn ihre Kompetenzen klar abgegrenzt und deutlich dargestellt werden. Dies ist der millionenteuren Imagekampagne unserer Kammer in den letzten Jahren nicht gelungen.
Schaffung einer eigenen Bilanzbuchhalterkammer
Die bilanzbuchhaltenden Berufe sind aus einem Bedürfnis der Wirtschaft entstanden. Das muss akzeptiert werden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass der Markt die Unterschiede wahrnimmt und die unterschiedlichen Befugnisse der jeweiligen Berufsgruppe erkennt. Nachdem eine Angleichung der Befugnisse zu erwarten ist – die Wurzeln dazu wurden 1999 und 2006 gelegt – kann eine Differenzierung nur mehr über Ausbildung und Qualität erfolgen.
Die letzten Jahre der Kammerpolitik waren geprägt von permanenten Interessenkonflikten zwischen den einzelnen Berufsgruppen und wurden von einer dritten wahlwerbenden Gruppe auch noch bewusst propagandistisch geschürt um die jeweiligen Berufsgruppen emotional zu beschäftigen. Ich bin für einen ehrlichen und fairen Umgang mit allen Berufsgruppen und trete dafür ein, dass wir uns um eine eigene Interessenvertretung für die Bilanzbuchhalter bemühen, wie sie sich auch im benachbarten Ausland bewährt hat: Eine Bilanzbuchhalterkammer. Damit können die „Vorteile der KWT“ wie Vorsorgewerk oder Exzedentenversicherung fortgesetzt, der Berufszugang selbst kontrolliert und eine ordentliche Interessenvertretung sichergestellt werden
Positionierung des Steuerberaters als der Experte für Steuerrecht und Rechnungswesen und Differenzierung von anderen Berufen durch Berufsethik und Qualität
In der qualitativen Fortentwicklung unseres Berufsstands sehen wir einen Schwerpunkt. Vorbehaltsaufgaben sind nur gerechtfertigt, wenn unser Ausbildungsniveau dies rechtfertigt. Weiteren Liberalisierungsschritten müssen wir unseren Qualitätsanspruch entgegensetzen. Qualitätsbewusstsein und Unabhängigkeit sind die Grundprinzipien der VWT. Die VWT ist stets für das höchst mögliche Ausbildungsniveau unseres Berufstands eingetreten. Durch die historische Einführung des Akademikerprinzips war das Ansehen des Steuerberaterberufes gesteigert und durch eine umfangreichere Berufsprüfung und Fortbildungsverpflichtung gefestigt worden. Nur ein hohes Ausbildungsniveau kann die von uns angestrebte Anpassung unserer Berufsbefugnisse an die Bedürfnisse der Wirtschaft, wie die Vertretung vor den Firmenbuchgerichten, rechtfertigen.
Anpassung unserer Berufsbefugnisse an die Bedürfnisse der Klienten
Die Arbeiterkammern bereiten Arbeitnehmerveranlagungen vor. Andere Interessenvertretungen stellen ihrer Klientel Vorlagen für Herabsetzungsanträge zur Verfügung. Hausverwalter bereiten Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen für Hausgemeinschaften vor. Auch die Rechtsanwälte haben die Steuerberatung als interessante Ergänzung für ihr Dienstleistungsangebot entdeckt. Umgekehrt ist es unserem Berufsstand bisher nicht gelungen, unsere Berufsbefugnisse auszuweiten. Wir setzen uns dafür ein, unsere Befugnisse an die Bedürfnisse der Klienten anzupassen. Dies betrifft in erster Linie, eine eingeschränkte Vertretung vor den Firmenbuchgerichten, aber auch die Unternehmensberatung und die Immobilienverwaltung.
Reform unserer Vorsorgeeinrichtung
Nach zehn Jahren ist es Zeit, unsere Vorsorgeeinrichtung zu überdenken. Dem großen Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge steht eine mäßige Performance gegenüber. Neben den Verwaltungskosten und den Prämien für die Mindest-Berufsunfähigkeitsversicherung fallen Kosten für Dachfonds- und Fondsmanagement, Prüfaktuar und Wirtschaftsprüfung, Beratung und das Controlling der Veranlagung an. Zahlreiche Kollegen lehnen die laufenden Erhöhungen der Vorsorgebeiträge ab. Die Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten werden als unzureichend empfunden. Wir setzen uns als VWT für eine Generalreform des Vorsorgewerkes, insbesondere für eine Ausdehnung der Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten ein.
Reform der Kammerumlage
Um den sozialen Frieden innerhalb der KWT zu erhalten, wird die Prämie für die Excedentenversicherung, über die umsatzabhängige Kammerumlage und die Grundumlagen finanziert. Angestellte Wirtschaftstreuhänder bezahlen in der KWT dieselbe Grundumlage wie selbständige Wirtschaftstreuhänder. Während der selbständige Wirtschaftstreuhänder aber für seine Kammerumlage auch den Schutz der Excedentenversicherung erhält, wirkt sich dieser Versicherungsschutz bei einem angestellten Wirtschaftstreuhänder nicht aus. Wir treten daher für eine Senkung der Grundumlage für angestellte WT ein.
Befreiung angestellter Wirtschaftstreuhänder von der AK-Umlage
Angestellte Wirtschaftstreuhänder sind nicht nur in der KWT sondern auch Mitglieder der Arbeiterkammern und müssen die AK-Umlage von 0,5% vom Bruttogehalt entrichten. Von der AK-Mitgliedschaft und AK-Umlage sind sie nur befreit, wenn sie Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder von WT-Kapitalgesellschaften sind. Die Doppelmitgliedschaft wäre entbehrlich, wenn unsere Kammer eine bessere Arbeitnehmervertretung für die angestellten WT anbieten würde, wie dies bei anderen Freien Berufen der Fall ist.
Wir streben daher die Einrichtung einer eigenen Vertretung für angestellte Wirtschaftstreuhänder in unserer Kammer („Berufsgruppenobmann / -obfrau für angestellte WT“) sowie eine Befreiung der angestellten Wirtschaftstreuhänder von der AK-Mitgliedschaft und damit von der AK-Umlage an.
Wechsel des Aufsichtsministeriums
Die Diskussion um die Befugniserweiterung hat gezeigt, dass unser derzeitiges Aufsichtsministerium die Interessen unseres Berufsstandes nicht uneingeschränkt verfolgen kann. Um unsere Interessen besser durchsetzen zu können, ist eine Veränderung angezeigt. Das Justizministerium ist aufgrund der Nahebeziehung zu anderen rechtsberatenden Berufen nur auf den ersten Blick die bessere Wahl. Wir halten aufgrund der intensiven Nahebeziehungen – wie in anderen Ländern - das Finanzministerium für das richtige Aufsichtsministerium für den steuerberatenden Beruf. Selbstverständlich müssen dabei die Unabhängigkeit unseres Freien Berufes und die Vertretung der Interessen unserer Klienten gewahrt bleiben.
Für den Freien Beruf. Mit Sicherheit.
Sie entscheiden über die Zukunft unseres Berufes. Geben Sie unserem Freien Beruf seinen verdienten Stellenwert wieder! Es braucht dazu eine klare Mehrheit bei der bevorstehenden Kammertagswahl. Die Vereinigung Österreichischer Wirtschaftstreuhänder (VWT) bietet Ihnen auch in Zukunft: den Freien Beruf. Mit Sicherheit.
Gestalten Sie mit uns die Zukunft unserer Berufe.
Die Zeit ist „Rief“ für eine Veränderung in unserer Kammer! Wir stellen den Führungsanspruch. Die Standespolitik der letzten fünfzehn Jahre hat sich nicht bewährt. Die VWT steht für hohe Qualität in der Berufsausübung, Respekt und Fairness im Umgang untereinander und das hohe Ansehen unserer Berufe. Für die nächsten 5 Jahre setzen wir uns folgende Ziele:
Erhaltung unseres Freien Berufes - Keine Kammer für Rechnungswesenberufe
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder muss diesen Namen verdienen und darf nicht zu einer Kammer für Rechnungswesenberufe verkommen, indem 6.000 Buchhalter oder gar alle 50.000 Angehörigen der rechnungswesennahen Berufe aus der Wirtschaftskammer in unsere Kammer übergeleitet werden. Den diesbezüglichen Bestrebungen einer anderen großen Fraktion in unserer Kammer muss Einhalt geboten werden. Wirtschaftprüfer und Steuerberater sind Freie Berufe und können sich langfristig nur dann als solche durchsetzen, wenn ihre Kompetenzen klar abgegrenzt und deutlich dargestellt werden. Dies ist der millionenteuren Imagekampagne unserer Kammer in den letzten Jahren nicht gelungen.
Schaffung einer eigenen Bilanzbuchhalterkammer
Die bilanzbuchhaltenden Berufe sind aus einem Bedürfnis der Wirtschaft entstanden. Das muss akzeptiert werden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass der Markt die Unterschiede wahrnimmt und die unterschiedlichen Befugnisse der jeweiligen Berufsgruppe erkennt. Nachdem eine Angleichung der Befugnisse zu erwarten ist – die Wurzeln dazu wurden 1999 und 2006 gelegt – kann eine Differenzierung nur mehr über Ausbildung und Qualität erfolgen.
Die letzten Jahre der Kammerpolitik waren geprägt von permanenten Interessenkonflikten zwischen den einzelnen Berufsgruppen und wurden von einer dritten wahlwerbenden Gruppe auch noch bewusst propagandistisch geschürt um die jeweiligen Berufsgruppen emotional zu beschäftigen. Ich bin für einen ehrlichen und fairen Umgang mit allen Berufsgruppen und trete dafür ein, dass wir uns um eine eigene Interessenvertretung für die Bilanzbuchhalter bemühen, wie sie sich auch im benachbarten Ausland bewährt hat: Eine Bilanzbuchhalterkammer. Damit können die „Vorteile der KWT“ wie Vorsorgewerk oder Exzedentenversicherung fortgesetzt, der Berufszugang selbst kontrolliert und eine ordentliche Interessenvertretung sichergestellt werden
Positionierung des Steuerberaters als der Experte für Steuerrecht und Rechnungswesen und Differenzierung von anderen Berufen durch Berufsethik und Qualität
In der qualitativen Fortentwicklung unseres Berufsstands sehen wir einen Schwerpunkt. Vorbehaltsaufgaben sind nur gerechtfertigt, wenn unser Ausbildungsniveau dies rechtfertigt. Weiteren Liberalisierungsschritten müssen wir unseren Qualitätsanspruch entgegensetzen. Qualitätsbewusstsein und Unabhängigkeit sind die Grundprinzipien der VWT. Die VWT ist stets für das höchst mögliche Ausbildungsniveau unseres Berufstands eingetreten. Durch die historische Einführung des Akademikerprinzips war das Ansehen des Steuerberaterberufes gesteigert und durch eine umfangreichere Berufsprüfung und Fortbildungsverpflichtung gefestigt worden. Nur ein hohes Ausbildungsniveau kann die von uns angestrebte Anpassung unserer Berufsbefugnisse an die Bedürfnisse der Wirtschaft, wie die Vertretung vor den Firmenbuchgerichten, rechtfertigen.
Anpassung unserer Berufsbefugnisse an die Bedürfnisse der Klienten
Die Arbeiterkammern bereiten Arbeitnehmerveranlagungen vor. Andere Interessenvertretungen stellen ihrer Klientel Vorlagen für Herabsetzungsanträge zur Verfügung. Hausverwalter bereiten Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen für Hausgemeinschaften vor. Auch die Rechtsanwälte haben die Steuerberatung als interessante Ergänzung für ihr Dienstleistungsangebot entdeckt. Umgekehrt ist es unserem Berufsstand bisher nicht gelungen, unsere Berufsbefugnisse auszuweiten. Wir setzen uns dafür ein, unsere Befugnisse an die Bedürfnisse der Klienten anzupassen. Dies betrifft in erster Linie, eine eingeschränkte Vertretung vor den Firmenbuchgerichten, aber auch die Unternehmensberatung und die Immobilienverwaltung.
Reform unserer Vorsorgeeinrichtung
Nach zehn Jahren ist es Zeit, unsere Vorsorgeeinrichtung zu überdenken. Dem großen Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge steht eine mäßige Performance gegenüber. Neben den Verwaltungskosten und den Prämien für die Mindest-Berufsunfähigkeitsversicherung fallen Kosten für Dachfonds- und Fondsmanagement, Prüfaktuar und Wirtschaftsprüfung, Beratung und das Controlling der Veranlagung an. Zahlreiche Kollegen lehnen die laufenden Erhöhungen der Vorsorgebeiträge ab. Die Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten werden als unzureichend empfunden. Wir setzen uns als VWT für eine Generalreform des Vorsorgewerkes, insbesondere für eine Ausdehnung der Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten ein.
Reform der Kammerumlage
Um den sozialen Frieden innerhalb der KWT zu erhalten, wird die Prämie für die Excedentenversicherung, über die umsatzabhängige Kammerumlage und die Grundumlagen finanziert. Angestellte Wirtschaftstreuhänder bezahlen in der KWT dieselbe Grundumlage wie selbständige Wirtschaftstreuhänder. Während der selbständige Wirtschaftstreuhänder aber für seine Kammerumlage auch den Schutz der Excedentenversicherung erhält, wirkt sich dieser Versicherungsschutz bei einem angestellten Wirtschaftstreuhänder nicht aus. Wir treten daher für eine Senkung der Grundumlage für angestellte WT ein.
Befreiung angestellter Wirtschaftstreuhänder von der AK-Umlage
Angestellte Wirtschaftstreuhänder sind nicht nur in der KWT sondern auch Mitglieder der Arbeiterkammern und müssen die AK-Umlage von 0,5% vom Bruttogehalt entrichten. Von der AK-Mitgliedschaft und AK-Umlage sind sie nur befreit, wenn sie Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder von WT-Kapitalgesellschaften sind. Die Doppelmitgliedschaft wäre entbehrlich, wenn unsere Kammer eine bessere Arbeitnehmervertretung für die angestellten WT anbieten würde, wie dies bei anderen Freien Berufen der Fall ist.
Wir streben daher die Einrichtung einer eigenen Vertretung für angestellte Wirtschaftstreuhänder in unserer Kammer („Berufsgruppenobmann / -obfrau für angestellte WT“) sowie eine Befreiung der angestellten Wirtschaftstreuhänder von der AK-Mitgliedschaft und damit von der AK-Umlage an.
Wechsel des Aufsichtsministeriums
Die Diskussion um die Befugniserweiterung hat gezeigt, dass unser derzeitiges Aufsichtsministerium die Interessen unseres Berufsstandes nicht uneingeschränkt verfolgen kann. Um unsere Interessen besser durchsetzen zu können, ist eine Veränderung angezeigt. Das Justizministerium ist aufgrund der Nahebeziehung zu anderen rechtsberatenden Berufen nur auf den ersten Blick die bessere Wahl. Wir halten aufgrund der intensiven Nahebeziehungen – wie in anderen Ländern - das Finanzministerium für das richtige Aufsichtsministerium für den steuerberatenden Beruf. Selbstverständlich müssen dabei die Unabhängigkeit unseres Freien Berufes und die Vertretung der Interessen unserer Klienten gewahrt bleiben.
Für den Freien Beruf. Mit Sicherheit.
Sie entscheiden über die Zukunft unseres Berufes. Geben Sie unserem Freien Beruf seinen verdienten Stellenwert wieder! Es braucht dazu eine klare Mehrheit bei der bevorstehenden Kammertagswahl. Die Vereinigung Österreichischer Wirtschaftstreuhänder (VWT) bietet Ihnen auch in Zukunft: den Freien Beruf. Mit Sicherheit.
Gestalten Sie mit uns die Zukunft unserer Berufe.
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