

Sollen Finanzsektor und Finanztransaktionen höher besteuert werden?
Dem Finanzsektor wird eine gewisse Verantwortung an der Wirtschaftskrise zugeschrieben. Dementsprechend wollen manche einen verstärkten Beitrag des Finanzsektors zur Sanierung der Staatshaushalte. Großbritannien hat eine Sondersteuer für Boni von Bankmanagern eingeführt. In den USA wurde eine Sonderabgabe für Banken versucht, in Schweden eine Solidaritätsabgabe zu einem Bankenrettungsfonds eingeführt.
Ähnliche Ideen wurden auch in Österreich geäußert: Managergehälter sollen nur mehr bis zu € 500.000 jährlich „angemessen“ und damit abzugsfähig sein. Für Banken wurde eine Bankensteuer von 0,7 Promille der Bilanzsumme vorgeschlagen, die an die 1994 abgeschaffte „Sonderabgabe für Kreditunternehmen“ erinnert. Die Bankensondersteuer ist sehr umstritten, weil die Mehrkosten vermutlich auf die Kreditnehmer abgewälzt oder die Kreditvergabe erschweren würden. Lenkungseffekte darf man sich von diesen Maßnahmen jedenfalls nicht erwarten.
Parallel wird immer wieder die vollständige Besteuerung von Aktiengewinnen durch Aufhebung der Spekulationsfrist und die Einführung einer Spekulationsertragsteuer (SpESt) gefordert, wie sie der VfGH bereits einmal als verfassungswidrig aufgehoben hat. Die Idee einer Finanztraktionssteuer erinnert stark an die Börsenumsatzsteuer, die 2001 abgeschafft wurde.
Unser Berufsstand muss sich zu diesen Vorhaben klar äußern. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an vwt@vwt.at.
Dem Finanzsektor wird eine gewisse Verantwortung an der Wirtschaftskrise zugeschrieben. Dementsprechend wollen manche einen verstärkten Beitrag des Finanzsektors zur Sanierung der Staatshaushalte. Großbritannien hat eine Sondersteuer für Boni von Bankmanagern eingeführt. In den USA wurde eine Sonderabgabe für Banken versucht, in Schweden eine Solidaritätsabgabe zu einem Bankenrettungsfonds eingeführt.
Ähnliche Ideen wurden auch in Österreich geäußert: Managergehälter sollen nur mehr bis zu € 500.000 jährlich „angemessen“ und damit abzugsfähig sein. Für Banken wurde eine Bankensteuer von 0,7 Promille der Bilanzsumme vorgeschlagen, die an die 1994 abgeschaffte „Sonderabgabe für Kreditunternehmen“ erinnert. Die Bankensondersteuer ist sehr umstritten, weil die Mehrkosten vermutlich auf die Kreditnehmer abgewälzt oder die Kreditvergabe erschweren würden. Lenkungseffekte darf man sich von diesen Maßnahmen jedenfalls nicht erwarten.
Parallel wird immer wieder die vollständige Besteuerung von Aktiengewinnen durch Aufhebung der Spekulationsfrist und die Einführung einer Spekulationsertragsteuer (SpESt) gefordert, wie sie der VfGH bereits einmal als verfassungswidrig aufgehoben hat. Die Idee einer Finanztraktionssteuer erinnert stark an die Börsenumsatzsteuer, die 2001 abgeschafft wurde.
Unser Berufsstand muss sich zu diesen Vorhaben klar äußern. Schreiben Sie uns Ihre Meinung an vwt@vwt.at.

Mag. Dr. Roland Rief, WP/StB
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