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News aus dem Fachjournal "Der Wirtschaftstreuhänder"

Das WT-Fachjournal ist wahrscheinlich das wichtigste Magazin für Wirtschaftreuhänder und Steuerberater in Österreich. Es erscheint fünf Mal im Jahr – herausgegeben von VWT, der Vereinigung Österreichischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Anerkannte Fachleute schreiben über neue Entwicklungen und Problemstellungen aus der Branche.

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Der Wirtschaftsprüfer – weiterhin im Gerede!

Was man aus Wirecard und Commerzialbank Mattersburg lernen sollte:

Der Sommer 2020 wird zweifellos neben Corona auch wegen zweier besonderer Finanzskandale in die Geschichte der Jahreszeiten eingehen.

Beide Skandale, sowohl Wirecard in Deutschland als auch Commerzialbank Mattersburg in Österreich, sind durch vielfältige Medienberichte seit etwa Ende Juni/Mitte Juli bis dato insoweit bekanntgemacht worden, als offenbar unglaubliche, vorsätzliche und seit vielen Jahren anhaltende Fälschungen zu offenbar unrichtigen Bilanzen und Testaten geführt haben, dass in der Tat die Öffentlichkeit zu Recht das Vertrauen in geprüfte Jahresabschlüssen verlieren könnte.

Warum sie das nicht darf, ist nach meinem Dafürhalten nicht nur durch den Hinweis auf 99,9% richtige und ordnungsgemäße Bilanzierungs- und Prüfungsarbeit zu rechtfertigen, sondern auch durch folgende Maßnahmen zu hinterlegen und zu festigen:

Aufgrund des Sturms an Medieninformationen in diesem Sommer scheint der Außenblick auf die beiden Sachverhalte soweit klar; sowohl bei Wirecard als auch bei Commerzialbank liegen massive Bilanzfälschungen vor, die dazu geführt haben, dass wesentliche Mittel aus den Gesellschaften entnommen werden konnten, dafür gefakte Bilanzansätze eingestellt wurden und auf diese Weise die Konkursreife beider Unternehmen durch viele Jahre vertuscht werden konnte.

Man fragt sich in der Öffentlichkeit sehr zu Recht, wie konnte das passieren, da wir doch von einem überregulierten Bilanzierungs- und Prüfermarkt ausgehen müssen:

  • Zumindest seit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 (IRÄG 1997) wurden neben der Einführung des URG auch maßgebende Bestimmungen des Gesellschaftsrechts normiert, wonach der Vorstand einer Aktiengesellschaft wie auch die Geschäftsführer einer GmbH dafür zu sorgen haben, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem eingeführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Darüber hinaus wurden die Bestimmungen hinsichtlich Jahresbericht, Quartalsbericht und Sonderberichte im Sinne des § 81 Aktiengesetz (eine gleichlautende Bestimmung gilt für große GmbHs) eingeführt.
  • Durch das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) wurde u.a. die Bildung eines Prüfungsausschusses, dem die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses obliegt, wie auch die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems, eingeführt
  • Unter anderem ist auch auf die Änderungen des Korruptionsstrafrechtes ab 1.1.2013 zu verweisen.
  • 2013 wurde das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz – RL-KG beschlossen.
  • 2016 wurde die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) eingeführt.

Diese nur beispielhaften Aufzählungen an Rechtsfindungen seit nahezu 23 Jahre sind nur ein Teil der eingeführten Regulatorien.

Nun sind Finanzskandale nicht automatisch auch Wirtschaftsprüferskandale!

Auch wenn wir hier offenbar neben Malversationen des Vorstandes vor einem totalen Kontrollversagen von mehreren Organen und Aufsichtsbehörden und Abschlussprüfern stehen, kann das natürlich nur zustande gekommen sein, weil Normen nicht beachtet bzw. nicht eingehalten worden sind.

1 Ein auch fraudoloser Vorstand ist grundsätzlich vom Aufsichtsrat laufend in die Schranken gewiesen, wenn der Aufsichtsrat die Wirksamkeit des IKS tatsächlich überprüfen würde. Das hat der Aufsichtsrat in den beiden gegenständlichen Skandalen offenbar nicht getan. In Erinnerung ist die Aussage des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Commerzialbank im ORF, dass die, die sich wohl auf die anderen Kontrollorgane verlassen haben, nunmehr „Die Depperten“ seien. Ein markantes Schuldeingeständnis! Bei Wirecard – immerhin einem DAX-Unternehmen – gab es in der Vergangenheit gar keinen Prüfungsausschuss. Im burgenländischen Bankenskandal ist die Einlagensicherung mit horrenden Millionenbeträgen eingesprungen. Ich fordere daher, dass ein Vertreter der Einlagensicherung in jedem Aufsichtsrat einer Bank Sitz und Stimme haben muss.

2 Wirtschaftsprüfer werden in der Regel über Ausschreibungen gefunden. Bekanntlich stöhnt der Markt seit mehr als 20 Jahren unter einem unsinnigen Dumping-
verhalten der Wirtschaftsprüfer, wenn es um Ausschreibungen zu einem Anbot kommt. Leider ist offenbar auch die Sorgfalt und das Augenmaß der Prüfungsausschüsse/Aufsichtsräte überwiegend auf den Billigbieter gerichtet, sodass ich fordere, dass jedenfalls bei Ausschreibungen die beiden Billigstbieter auszuscheiden sind und nicht zum Zug kommen dürfen.

3 Zur Gestaltung des Honoraranbotes sollte der Wirtschaftsprüfer im Zuge von Ausschreibungen jedenfalls sein Arbeitsvolumen/Arbeitsstunden etc. auf den detaillierten Prüfungsplan abgestellt dem Aufsichtsrat vorlegen müssen, damit sich der Aufsichtsrat auch ein entsprechendes Bild über das Mengengerüst der Abschlussprüfungsarbeiten machen kann; auf diese Weise wird auch seitens des Aufsichtsrates eine naturgemäße Reduzierung des Prüfungsumfanges vermieden; auch hier handelt der Aufsichtsrat im Sinne seiner Unternehmung, weil er den Nutzen der Abschlussprüfung entsprechend hervorhebt und unterstützt. Nachdem die Durchführung von Abschlussprüfungen naturgemäß auch eine ökonomische Veranstaltung sein muss, wird dem Wirtschaftsprüfer auf diese Weise die Notwendigkeit genommen, zu einem Dumpingpreis anzubieten.

4 Durch solche Maßnahmen unterstützt, kann der Wirtschaftsprüfer endlich von der Schablonenhaftigkeit der Abschlussprüfung abrücken und entsprechend den Prüfungsgrundsätzen seine Prüfungshandlungen auch in der Tiefe setzen.

5 In diesem Zusammenhang wird wohl auch zu fordern sein, dass neben der Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer von der KSW spezielle Ausbildungen eines Bankprüfers
wie auch eines Versicherungsprüfers vorzusehen sind.

6 Hand in Hand mit dieser Maßnahme soll auch in der weiteren Folge die notwendige Trennung zwischen Abschlussprüfung und Bankprüfung gehen, wie sie
bereits vor mehr als 10 Jahren aus Anlass des BAWAG Skandals angedacht war.

7 Verständlich ist auch nach meinem Dafürhalten, die Führung der APAB durch die Aufnahme eines Juristen im Vorstand auszurichten. Die beiden derzeitigen Vorstände sind von der Ausbildung her Betriebsinformatiker bzw. Absolventen des Studienganges Internationale Wirtschaftsbeziehungen (FH), verfügen also beide nicht über eine fundierte juristische Ausbildung. Zu dieser Forderung kommt man, wenn man manche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes liest; darüber hinaus sollte auch die Auswahl der anerkannten Qualitätssicherungsprüfer revidiert werden, damit tatsächlich die Besten unseres Berufsstandes mit dieser Aufgabe betraut werden können.

8 „Fit & proper“ haben sowohl die FMA als auch die EZB die Qualität der Aufsichtsorgane zu überprüfen. Dass dies offenbar nicht geschehen ist, kann man dem oft
skurrilen Lesestoff in den Medien der letzten Zeit bei diesen beiden Fällen entnehmen. Es wird daher kein Weg an einer lückenlosen und permanenten Fit & Proper Qualitätsprüfung der Aufsichtsräte vorbei gehen. Für diese Aufgabe müsste allerdings auch die FMA von ihrem formelhaften Vorgehen Abstand nehmen und die Aufgabe und dem Business Case der Gesellschaft einerseits und Notwendigkeit an Qualität der Aufsichtsräte andererseits ihr Augenmerk schenken.

9 Warum WKStA, FMA und ÖNB den Hinweisen vor 5 Jahren nicht entsprechend nachgegangen sind, muss wohl in diesen Institutionen geklärt werden können,
jedenfalls hat die Öffentlichkeit und vor allem die Einlagensicherung ein Anrecht auf Transparenz der Untersuchungsergebnisse!

Dies sind einige Gedanken, die sich nicht so sehr mit dem Zustandekommen der Skandale, als vielmehr mit zukünftigen Notwendigkeiten beschäftigen, wie in Zukunft solche Skandale vermieden werden können.

Gemeiniglich sagt man, dass die betrügerische Intelligenz den Kontrollorganen immer voraus sein muss – ich allerdings bin der Meinung, dass dies wohl eine billige Ausrede für Unvermögen darstellt: Würden alle vorhandenen Kontrollmechanismen tatsächlich sorgfältig ausgeführt werden, wäre der Respekt der potenziell fraudolos Handelnden viel zu groß, um sich auf Unrechtmäßigkeiten einzulassen.

Mag. Dr. Alfred Brogyányi
Geschäftsführer der VWT GmbH,
Ehrenpräsident VWT

Ausgabe WT 2020-04

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