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Mediainformation | Anzeigenpreisliste

Anzeigenpreise

gültig ab 1. Jänner 2022

Inseratengröße

Breite x Höhe

Preis

2/1 Seite 4C

abf.: 420 x 297 mm/S
+ 3 mm Überfüller

SSP: 360 x  243 mm/S

€ 4.700,-
1/1 Seite 4C

abf.: 210 x 297 mm/S
+ 3 mm Überfüller

SSP: 180 x  243 mm/S

€ 2.980,-
 1/2 Seite 4C

SSP:

  1. 90 x 243 mm/S
  2. 180 x 121 mm/S
 
€ 1.850,-
  1/3 Seite 4C

SSP:

  1. 60 x 243 mm/S
  2. 81 x 180 mm/S
  3. 120 x 120 mm/S
 
€ 1.440,-
 1/4 Seite 4C

SSP:

  1. 90 x 121 mm/S
  2. 180 x 60 mm/S
 
€ 980,-
  • Kein Zuschlagfür abfallende Inserate.
  • Sonderformate nach Vereinbarung möglich.
  • Balken auf Titelseite(20 x 210 mm) € 1.700,–
    (nur in Kombination mit mind. 5 x 1/1-Seite pro Jahr).
  • Platzierungszuschlag U2/U4 20%
  • Zuschlag für Platzierungswunsch im Innenteil 15%

Wiederholungs-Rabatte

2 x pro Jahr 5%, 3 x pro Jahr 7%,
4 x pro Jahr 10%, 5 x pro Jahr 15%.

Alle Preise zzgl. 5% abgabe,
zzgl. 20% Umsatzsteuer.


Allgemeine Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes (ÖZV)

Verlautbart im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ vom 26. Jänner 1980

1. Allgemeines

1.1. Geltungsbereich: Die „Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes” gelten für alle entgeltlichen Aufträge zur Einschaltung von Anzeigen oder Textveröffentlichungen sowie zur Durchführung von Beilagenaufträgen in Zeitschriften.

1.2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt im Zweifel der Ort, an dem der Verleger seinen Sitz hat.

1.3. Haftung: Der Verlag ist nicht verpflichtet, Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen, hiefür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Ebenso trägt dieser jeden wie immer gearteten Schaden, der dem Verlag aus der Veröffentlichung entsteht. Nach Ersatz aller Kosten tritt der Verlag seine Ansprüche nach § 24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.

2. Auftragserteilung

2.1. Maßgeblich für den Auftrag sind in erster Linie die in den jeweils gültigen Anzeigenpreislisten festgelegten Geschäftsbedingungen und die schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages. Für nicht ausdrücklich geregelte Fragen gelten die „Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes”.

2.2. Ablehnung: Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.

3. Durchführung der Aufträge

3.1. Termin und Placierung: Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder – bei Bezahlung des im Tarif vorgesehenen Placierungszuschlages – von einer bestimmten Placierung abhängig gemacht wird.

3.2. Einschaltungsaufträge sind im Zweifelsfalle innerhalb von 12 Monaten abzuwickeln.

3.3. Druckunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen vom Auftraggeber beigestellten Druckunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet wird. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Einschaltung.

3.4. Wiedergabe: Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe von Einschaltungen auf Basis der beigestellten Druckunterlagen. Im Falle erheblicher Mängel leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzeinschaltung, oder, wenn der Zweck der Anzeige durch eine Ersatzeinschaltung nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses. Weitergehende Ansprüche werden ausdrück lich ausgeschlossen.

3.5. Probeabzüge werden nur über ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

3.6. Einschaltreklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Belegexemplares anerkannt.

3.7. Storno: Eine Zurückziehung oder Änderung des Auftrages muß dem Verlag in schriftlicher Form, spätestens zum Anzeigenschlußtermin, vorliegen. Eine Manipulationsgebühr bis zu zehn Prozent der Einschaltkosten kann in Rechnung gestellt werden.

3.8. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 Prozent der zugesicherten Auflage ausgeliefert sind.

4. Verrechnung/Zahlungsbedingungen

4.1. Fälligkeit: Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen; wenn nicht anders angegeben, wird sie sofort nach Erhalt fällig. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden. Die Einschaltung hat in diesem Fall in jener Nummer zu erfolgen, vor deren Anzeigenschluß die Zahlung eingelangt ist. Verzugszinsen in der Höhe von einem Prozent über dem Bankzinsfuß und die Einziehungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.2. Rabatte: Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluß auf mehrere Einschaltungen innerhalb eines Jahres. Der Rabatt kann auf Wunsch und mit Einwilligung des Verlages sofort bei Rechnungslegung berükksichtigt oder nach Schluß der Laufzeit des Auftrages beziehungsweise nach Ablauf der einjährigen Frist gutgeschrieben werden. Die Endabrechnung ist innerhalb von 3 Monaten nach diesem Zeitpunkt schriftlich anzufordern.

4.3. Kosten für die Herstellung der Druckunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.4. Rechnungs-Reklamationen werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Rechnung anerkannt.

4.5. Belege werden auf Wunsch kostenlos geliefert. Eine vollständige Belegnummer nur dann, wenn Art und Umfang des Auftrages dies rechtfertigen.

5. Geltungsbeginn

5.1. Diese „Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes” treten an Stelle der am 18. Mai 1952 in der „Amtlichen Wiener Zeitung“ verlautbarten allgemeinen Bedingungen für das Anzeigengeschäft mit Wirkung vom 1. Februar 1980 in Kraft.

Herausgeber und Medieninhaber

VWT - Vereinigung Österreichischer Wirtschaftstreuhänder GmbH
1010 Wien, Tuchlauben 13, 4. OG,
Tel. 01-512 20 69, Fax 01-512 20 69-20, E-Mail: vwt@vwt.at

Chefredaktion

Univ.-Lektor Dr. Walter Holiczki,
3400 Klosterneuburg, Martinstr. 122,
E-Mail: holiczki@partner-kommunikation.at

Anzeigenrepräsentanz

Partner für Kommunikation,
Univ.-Lektor Dr. Walter Holiczki,
3400 Klosterneuburg, Martinstr. 122,
E-Mail: holiczki@partner-kommunikation.at

Bezieher

phys. Mitglieder der KSW (12/2021): 8.033
Wirtschaft, Behörden, Politik, Opinion Leader, etc.: ca. 900
verbreitete Auflage 9.000 - 10.000 Exemplare,
namentliche Zusendung

Verteilung nach Bundesländer (KSW Mitglieder)

Wien    2.542
Niederösterreich    1.438
Oberösterreich    1.071
Salzburg    543
Tirol    603
Vorarlberg    260
Burgenland    232
Steiermark    880
Kärnten    412
Ausland    46

Druck

Print Alliance HAV Produktions GmbH

Erscheinungsweise

5 Ausgaben davon eine Doppelnummer Ende Februar, Ende April, Ende Juni, Mitte September, Ende November (Doppelnummer)

Redaktions- und Anzeigenschluss

Jeweils 4 Wochen vor Erscheinen

Heftformat

DIN A4 (210 x 297mm)

Beihefter

Im Mittelaufschlag, 4 Seiten, Gesamtauflage € 7.000,–; auch Teilbelegung möglich

Beilagen

Bis DIN A4 (25 Gramm) lose beigelegt, per Tausend € 490,–; auch Teilbelegung möglich

Beilagenanlieferung

Print Alliance HAV Produktions GmbH
2540 Bad Vöslau, Druckhausstraße 1

Druckart/Raster/Papier

Offset, # 54, 4c, gestrichen 90g

Druckunterlagen

Druckfähige PDF-Datei (Schriften eingebettet, Auflösung: 300 dpi), EPS- oder TIFF-Format
per E-Mail an:
holiczki@partner-kommunikation.at
Verbindliches Proof erwünscht!
Gestaltungskosten von Inseraten werden gesondert verrechnet.

Redaktionelle Berichterstattung nach Absprache mit der Chefredaktion möglich.