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44. Seefelder Fachtagung 2022

HYBRIDVERANSTALTUNG - LIVESTREAM

Donnerstag, 6. Oktober 2022 bis Freitag, 7. Oktober 2022
Olympia Kongresszentrum Seefeld in Tirol

Donnerstag 9.00 - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 - 16.00 Uhr

Wir informieren Sie wieder über aktuelle Themen, Gesetzes- und Richtlinienänderungen und neue Entwicklungen in der Praxis bis hin zu einem Ausblick über die zukünftig geplanten Neuerungen.

Wir freuen uns sehr, dass wir wieder Top-Referenten gewinnen konnten wie:

Prof. Dr. Stefan Bendlinger, StB
Mag. Verena Gabler, StB
Mag. Robert Rzeszut, StB
Dr. Helmut Moritz, StB
Dr. Klaus Jennewein, Landesgericht Innsbruck
Senatspräsident Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, VwGH
Mag. Dr. Clemens Endfellner, LL.M., WP/StB
Mag. Dr. Jürgen Reiner, LL.M., WP/StB
Lilly Kunz, LL.M., BSc, BMF
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB
Präs. Mag. Philipp Rath, WP/StB
u.a.m.

Programm

Tagungshotel

Auch heuer legen wir Ihnen unser Tagungshotel, mit dem wir einen Sonderpreis vereinbart haben, ans Herz:

Hotel Eden **** (500 m entfernt)
Einzelzimmer zu € 109,00 inkl. Frühstück
E-Mail: info@eden-seefeld.at
Buchungscode „VWT

Sehr herzlich laden wir unsere Seminarteilnehmer:innen wieder zum gemeinsamen Abendessen mit Cocktailempfang, am Donnerstag, 06. Oktober im Hotel Eden ein.

Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet!

Tagungsgebühr

TagungsgebührEUR 490,00 zzgl. 20 % MWSt.
Tagungsgebühr VWT MitgliedEUR 390,00 zzgl. 20 % MWSt.
Tagungsgebühr BerufsanwärterEUR 290,00 zzgl. 20 % MWSt.

 

Anmeldung

Bitte vermerken Sie im Anmeldeformular, dass Sie
vor Ort (im Kongresszentrum) teilnehmen möchten,
indem Sie im Feld „Teilnahme vor Ort“ auf JA klicken.

Bei NEIN sind Sie für den Livestream angemeldet.

Anmeldung

Ihre verbindliche Anmeldung ist unbedingt erforderlich!

Storno kostenfrei möglich bis: Freitag, 30. Sept. 2022

Anmeldeschluss: Montag, 3. Oktober 2022


Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Fotos auf der Internetseite der VWT und in der Zeitschrift „Der Wirtschaftstreuhänder“ veröffentlicht werden dürfen.

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