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Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Dienstag, 11. Mai 2021, 10.00 bis 12.00 Uhr
ONLINE Seminar
Referent
RA Dr. Georg Bruckmüller
Thema
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und unternehmerischen Know-Hows ist gerade für innovative Unternehmen im Technologie-, Produktions- und Dienstleistungsbereich unerlässlich und seit der UWG-Novelle 2019 zu einer Compliance-Aufgabe für das Management geworden.
Praxisnahe zeigen wir, wie sich Ihr Unternehmen im Streitfall gegen den „Datenklau“ rechtlich wehren kann. Der Know-how-Schutz wird insbesondere unter dem Blickwinkel Arbeitsrecht umfassend behandelt. Im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden vertragsrechtliche Aspekte besprochen.
Seminarinhalt
Rechtliche Grundlagen
- Was sind Geschäftsgeheimnisse?
- Welche Geschäftsgeheimnisse habe ich im Unternehmen?
- Neuerungen durch die europäische Know-How-Richtlinie und durch das UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb)
- Abgrenzung zum Datenschutz
- Aktuelle Praxisfälle
Wie sind Geschäftsgeheimnisse zu schützen?
- Abgrenzung zu anderen Schutzrechten wie Patenten, Mustern, …
- Notwendigkeit „angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen“
- Rechtliche Geheimhaltungsmaßnahmen
- Technische Maßnahmen (vor allem IT-Security)
- Aufbau einer Compliance-Richtlinie (organisatorische Maßnahmen)
Welche Gefahren drohen?
- Von außen: Mitbewerber, Geschäftspartner, Cybercrime, Reverse Engineering
- Von innen: (ehemalige) Mitarbeiter
- Risken bei unterlassenen Maßnahmen
- GF-Haftung bei unterlassenen Schutzmaßnahmen
Schwerpunkt: Geschäftsgeheimnisse und Dienstnehmer
- Geheimhaltungsklauseln im Arbeitsrecht
- Regelungen über technische Geräte (Laptop, Smartphone, bring-your-own-device, …)
- Diensterfindungen
- Social Media-Richtlinien
- Besonderheiten bei Home Office
Wie wehre ich mich gegen „Datenklau“?
- Wichtige erste Schritte bei Verdacht
- Technische Beweissicherung
- Zivilrechtliche Verfahren (UWG, einstweilige Verfügungen)
- Arbeitsrechtliche Verfahren
- Strafrechtliche Möglichkeiten
Teilnahmegebühr
€ 150,-- zuzüglich 20% USt
Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.
Sie erhalten 2 Stunden vor Beginn des Online-Seminars per Mail den Zugangscode. Dem Mail ist auch das Handout beigefügt.
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