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Die G20 beschließen eine neue Weltsteuerordnung ab 2023

Die vom OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS (IF), das sich derzeit aus 141 Staaten zusammensetzt beschlossenen Regelungen zur Schaffung einer neuen Weltsteuerordnung sollen dem internationalen Steuerwettbewerb Grenzen setzen, Steueroasen austrocknen und die Steuervermeidung durch die Nutzung von Unterschieden nationaler Steuerrechtsordnungen im Zusammenwirken mit DBAs (Doppelbesteuerungsabkommen) verhindern.

Nachdem die Finanzminister der sieben wichtigsten Industrienationen (G7) Mitte 2021 den Vorschlag eines neuen steuerlichen Nexus samt einer Neuverteilung von Besteuerungsrechten (Säule 1) und eine globale 15 %ige Mindestbesteuerung (Säule 2) gutgeheißen haben, wurde auch von den G20-Finanzministern und Zentralbankgouverneuren eine politische Einigung zu dem vom IF OECD inclusive Framework on BEPS präsentierten „Zwei-Säulen-Modell“ erzielt. Die Vorschläge der OECD sind sehr ambitioniert, sollen im Jahr 2022 legistisch umgesetzt und bereits 2023 wirksam werden. Ziel ist es, für Sicherheit und Stabilität im internationalen Steuersystem zu sorge, indem das aus den 1920er-Jahren stammende Ansässigkeits- und Quellenprinzip neu gefasst wird, um den neuen, digitalen und keinerlei Präsenz in den Marktstaaten erfordernden Formen globaler Geschäftstätigkeit gerecht zu werden.

Außerdem soll eine stabile Steuerordnung geschaffen werden, die für den Abgabepflichtigen und die Finanzverwaltungen mehr Rechtssicherheit schafft. Entwicklungs- und Schwellenländer sollen ein größeres Stück vom Steuerkuchen bekommen, vorerst allerdings begrenzt auf sehr große multinationale Unternehmen.

Nach Schätzungen der OECD wird bei der Umsetzung von Säule 1 und Säule 2 das weltweite Aufkommen an Körperschaftsteuer jährlich um 100 bis 240 Milliarden US-Dollar steigen.

Nach Schätzungen der OECD soll bei Umsetzung der geplanten Maßnahmen das weltweite Aufkommen an Körperschaftsteuer jährlich um 100 bis 240 Milliarden US-Dollar steigen. Das entspricht zwischen 4 und 10 Prozent der weltweit erhobenen Körperschaftsteuern. Entwicklungsländer sind davon besonders begünstigt. Ohne eine globale Neuregelung würden die nationalen Alleingänge bei der Erhebung von Digital Services Taxes und ähnlicher Abgaben den Welthandel belasten, die Rechtssicherheit beeinträchtigen und damit den internationalen Handel und Investitionen stören, was bis zu 1 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsproduktes kosten könnte.

Die OECD erwartet, dass Säule 1 bewirkt, dass Gewinne in Höhe von 100 Milliarden Euro jährlich neu verteilen zu können. In Entwicklungsländern soll dadurch das Steueraufkommen um etwa 1 Prozent ansteigen. Eine auf Grundlage von Säule 2 eingeführte globale Mindeststeuer soll das weltweite Steueraufkommen um 150 Milliarden Euro erhöhen. Zusätzliche Effekte sollen durch die Stabilisierung des internationalen Steuersystems und die für Steuerpflichtige und Abgabenbehörden bewirkte erhöhte Rechtssicherheit erzielt werden. 

Kurz vor Weihnachten 2022 hat das IF zu Säule 2 ihre „Model Rules“ als Vorlage für die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung im nationalen Steuerrecht der Staaten präsentiert. Eine Kommentierung dazu, sowie Details zu Säule 1 sollen im ersten Halbjahr 2022 vom IF präsentiert werden. Von den an den Verhandlungen beteiligten Personen ist zu vernehmen, dass es deutlich leichter war, Säule 2 auf den Weg zu bringen, als Säule 1. Die OECD selbst bezeichnet die Einigung auf Säule 2 (nur) als „common approach“ ohne Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten des IF.

Das zur Umsetzung von Säule 1 notwendige multilaterale Instrument (MLI), das 2023 wirksam werden soll, wird – anders als viele der im MLI zu BEPS 1.0. mit Optionen, Wahlmöglichkeiten und Alternativen ausgestaltete Maßnahmen – als von allen Staaten umzusetzender Mindeststandard ausgestaltet sein müssen. Der Implementierungsprozess von Säule 1 und Säule 2 wird angesichts der vielen noch offenen technischen Fragen jedenfalls eines (welt-)politischen Kraftaktes bedürfen.
 

Prof. Dr. Stefan Bendlinger
StB, Senior Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz
Stv. Landespräsident der VWT Oberösterreich

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Ausgabe WT 2021-04

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