Sie befinden sich hier:

Hauptinhalt

Die Whistleblower-Richtlinie der EU

Was kommt auf Österreichs Unternehmen zu?

Mittwoch, 13. Oktober 2021, 10.00 bis 12.00 Uhr

ONLINE Seminar

Referent

Mag. David Fuchs, RA

Mag. David Fuchs, RA
Bruckmüller Rechtsanwälte Linz

Die europäische Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (kurz: Whistleblowing-Richtline) kommt und bringt Handlungsbedarf für viele Unternehmen. Ziel der Richtline ist es, die Meldung und Aufdeckung von Verstößen gegen das Unionsrecht durch die verpflichtende Einrichtung von Hinweisgeberkanälen in Unternehmen zu erleichtern. Zusätzlich werden die meldenden Personen wirksam vor Repressalien geschützt. Das Motto lautet: „Don’t kill the messenger!“

Die Richtlinie erfasst alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und betrifft eine Vielzahl von Rechtsgebieten wie etwa das öffentliche Auftragswesen, Produktsicherheit, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Datenschutz oder Geldwäsche. Bis 17.12.2021 müssen größere Unternehmen aktiv werden und ein Whistleblowing-System implementieren. Kleine Unternehmen haben eine Schonfrist bis 2023.

Seminarinhalte

  • Anwendungsbereich der Whistleblower-Richtlinie
    • Welche Ziele verfolgt die Richtlinie?
    • Welche Verstöße fallen unter die Richtlinie?
    • Wer ist betroffen?
  • Nationale Umsetzung der Richtlinie
  • Konkreter Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen
  • Verschiedene Arten von Meldekanälen, wie unterscheiden sie sich?
  • Umgang mit Meldungen
  • Schutzmaßnahmen für Whistleblower
    • Wie schützt die Richtlinie Hinweisgeber?
    • Welche Schutzmaßnamen sind im Unternehmen umzusetzen?
    • Praxistipps für die Umsetzung der Richtlinie
  • Berührungspunkte mit weiteren Rechtsgebieten
    • Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten?
    • Wie wirkt sich das Thema Whistleblowing auf Geschäftsgeheimnisse aus?

Teilnahmegebühr

€ 150,-- zuzüglich 20% USt

Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!

Anmeldung

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.


Sie erhalten 2 Stunden vor Beginn des Online-Seminars per Mail den Zugangscode. Dem Mail ist auch das Handout beigefügt.

Hinweis: Das Login beim Online-Seminar muss mit derselben E-Mail Adresse erfolgen, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben!

.ics Datei-Download

Zurück