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Folgen von Ibiza

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im letzten Heft habe ich geschrieben, dass von der Steuerreform noch nicht viel zu sehen ist und die Befürchtung geäußert, dass diese erst im Juli beschlossen wird und wir daher einen „heißen Herbst“ mit vielen Vorbereitungsarbeiten haben werden. Das latente Gefühl, dass die Steuerreform nicht so schnell kommen wird, hat sich leider bestätigt, denn das „Ibiza-Video“ hat auch die Steuerreform hinweggefegt.

Nach aktuellem Stand Anfang Juni wird die Steuerreform nur in einer Minimalversion kommen und uns daher nicht über den Sommer beschäftigen. Die ersten wichtigen Punkte wie die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG, z.B. von € 400 auf € 800 oder mehr, z.B. in Deutschland seit 1.1.2018 € 800), die Erhöhung der Sonderausgabenpauschale und die Anhebung der Tarifstufen zur Milderung der Progres-sion werden wohl nicht durchgeführt werden.

Die Absenkung der Körperschaftsteuer ist wahrscheinlich in weite Ferne gerückt: 2022 oder später. Die Tarifreform im Einkommensteuergesetz ist ebenfalls aufgeschoben und das große Projekt der Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes (Projektname EStG 2020) ist auch um mindestens ein Jahr verschoben. Es ist leider traurig, dass die vielen voll motivierten und engagierten Mitarbeiter im Finanzministerium, die an der Reform mitwirkten (mit einigen konnte ich in den letzten Wochen sprechen) nun in ein größeres „Loch“ fallen, sich zwangsweise, unerwartet und vorzeitig eine Pause gönnen müssen und eventuell überhaupt aus dem Projekt aussteigen.

Ich werde mich daher bemühen, auch im Parlament für eine kleine Reform einzutreten, sodass die erwähnten kleinen technischen Änderungen des EStG doch noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden können. Über die große Steuerreform wird wahrscheinlich bis zur Nationalratswahl nicht mehr entschieden werden, da ja die Devise ausgegeben wurde, keine für den Staatshaushalt teuren „Geschenke“ zu beschließen!

Ähnlich enttäuschend die Situation bei der Reform der Aufsichtsbehörden: So wurde die Verschiebung der Bankenaufsicht von der Nationalbank in die FMA in den vergangenen Tagen von Beharrungskräften endgültig torpediert und wird daher vorerst nicht kommen. Genauso wenige Erfolgsaussichten sehe ich für die Veränderung bei der OePR, der Prüfstelle für die Rechnungslegung der börsennotierten Gesellschaften, welche zur Abschlussprüferaufsichtsbehörde hätte verlagert werden sollen. Diese Reform war von der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung lange vorbereitet worden und ist scheinbar dennoch verschoben oder gescheitert. Und auch „unsere“ Reform des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes mit der Umstellung auf ein Registrierungssystem dürfte als das kleinste dieser drei Projekte ebenfalls nicht mehr 2019 stattfinden. Alles in allem ein schaler Beigeschmack, wenn lang erwartete und gut vorbereitete Reformen aufgrund von politischem Hick-Hack doch nicht umgesetzt werden können und wir damit ein verlorenes Jahr haben. Kleine Erfolge im Bereich der Wirtschaft sind natürlich auch zu erwähnen, wie z.B. die Reform der Sozialversicherung einschließlich SVA, das Standortgesetz mit der Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte und die Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Immerhin konnten wir im Kammervorstand Ende Mai in Bregenz die Neubesetzung der Qualitätsprüfungskommission QPK nach längeren Diskussionen fixieren. Meiner Meinung nach ist für die Mitarbeitenden in solchen Gremien die persönliche Expertise und Haltung wichtiger als die Größe der Kanzlei, aus der sie kommen. Wir sollten daher die richtigen Kolleginnen und Kollegen als Fachexperten mit Augenmaß in das Gremium entsenden, aber nicht nur Kolleginnen und Kollegen von kleinen Kanzleien. Ein ausgewogener Mix der Kanzleigrößen und vor allem auch die Verbesserung der Frauenquote in diesem Gremium, so wie es die Vorsitzende des Aufsichtsrates der APAB bereits eingefordert hat, sind erstrebenswert. Leider hat eine (kleine) Fraktion nur männliche Kollegen und nur aus kleinen Kanzleien vorgeschlagen, während eine andere Fraktion die Großkanzleien bevorzugte.

Die nun getroffene Lösung mit der Aufnahme von Berufskolleginnen und mit dem internen Wechsel zum Hauptmitglied nach einigen Jahren Erfahrung als Ersatzmitglied finde ich als die beste Lösung. Die QPK ist unter ständiger Aufsicht der Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde APAB, wird von dieser als ein Träger der Qualität in der Abschlussprüfung angesehen, und die Vertreter dieses Gremiums repräsentieren die Qualität der Wirtschaftsprüfung und die Qualitätsstandards im Berufsstand nach außen. Darum dürfen hier nur erfahrene und qualifizierte Kolleginnen und Kollegen unseren Berufsstand vertreten und ich denke, dass wir hier eine sehr gute Wahl getroffen haben.

Die Namen der Kolleginnen und Kollegen will ich hier noch nicht nennen, da diese Vorschläge noch vom Aufsichtsrat der APAB genehmigt werden müssen und dies erst bei der nächsten Sitzung im Herbst stattfinden wird. Ich hoffe, die Entscheidung war im Sinne der großen und kleinen Kanzleien in der Wirtschaftsprüfung und hat jedenfalls die Frauenquote in der QPK deutlich verbessert.

Wenn Sie diese Zeitschrift in Händen halten, wird es wahrscheinlich schon Juli sein und Sie werden vor Ihrem wohlverdienten Urlaub stehen. Darum wünsche ich Ihnen einen schönen und erholsamen Urlaub 2019! Schalten Sie ein paar Tage/Wochen ab, denn es wird in den nächsten Monaten noch einiges auf uns zukommen!

Ihr Philipp Rath

Mag. Philipp Rath
Präsident der VWT

Vollständiger Artikel

Ausgabe WT 2019-03

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