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Hohe Honorare (ein Rätsel) und hohe Inflation (ein Problem)!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich hoffe, Sie haben den Sommer gut verbracht und starten voll Elan in die Bilanz-Saison. 

Ein besonderer Beleg hat mich vorvergangene Woche wieder auf den Boden der Realität gebracht bzw. auch in das Land der Träume, je nach Standpunkt. 

Ich sah folgenden Beleg eines Berufskollegen: 

  • Verbuchung der Belege 2020:
    25 Stunden x € 292,50 = € 7.312,50
  • Bilanzbericht 2020, Erstellung von Lagebericht und Anhang sowie Unterlagen für den Wirtschaftsprüfer:
    15 Stunden x € 292,50 = € 4.387,50
  • Plus vier weitere Positionen und zusätzlich noch Reisekosten.
  • Insgesamt wurden rd. € 20.000 abgerechnet!

Ich hatte damit sofort folgende Fragen:

  • Hat sich der Kollege im Stundensatz geirrt und wurde diese Leistung wirklich von einer dermaßen qualifizierten Person erbracht?
  • Warum sind die Stundensätzen nicht nach Mitarbeiter- Qualifikation abgestuft? 
  • Können denn die Stunden stimmen? Könnte es Zeitaufzeichnungen geben? 
  • Wurde das Honorar nicht vorverhandelt und als Pauschale vereinbart? 
  • Konnte der Kollege bereits 2020 die Stundensätze an die aktuellen Inflationstendenzen anpassen? 
  • Warum gibt es keine Überprüfung der Honorarnote? 

Die Lösung aller Fragen: Es handelt sich um die Honorarnote eines Stiftungsvorstandes an seine Privatstiftung. Ergänzend ist festzuhalten, dass der Stiftungsvorstand pro Kopf € 7.000 Grundhonorar bekommt und ein weiterer Stiftungsvorstand (ein Notar) € 20.000 € und der Vorsitzende (ein Rechtsanwalt) € 30.000 auf die gleiche Art und Weise abgerechnet haben. 

Ich kann nur sagen: Gratulation oder Hände weg! Das ist leider schon das zweite Mal in meinen letzten fünf Jahren, dass mir bei einer Stiftungsprüfung Rechnungen aus den Kanzleien der Stiftungsvorständen mit unplausiblen Abrechnungen als Beleg vorgelegt werden. 

In beiden Fällen gab es immer schwache Begünstigte, einmal eine Person mit Handikap, das andere Mal eine betagte Begünstigte mit über 90 Jahren. Somit war der Kontrolldruck und das Rechtswissen von Seiten der Begünstigten überschaubar und der Stiftungsvorstand wahrscheinlich der Meinung, in diesen Fällen ausnahmslos großzügig abrechnen zu können. 

An dieser Stelle ist auf den Rechtsrahmen hinzuweisen, dass die Honorare des Stiftungsvorstands entweder in der Stiftungserklärung geregelt sind (§ 19 Abs 1 PSG) oder mangels Regelung in der Stiftungserklärung die Honorare des Stiftungsvorstands auf Antrag des Vorstands oder eines Organmitglieds vom Gericht zu bestimmen (§ 19 Abs2 PSG) sind. 

In der Vergangenheit war umstritten, ob unter diese Regelung das Honorar des Stiftungsvorstands für seine Tätigkeit ad personam für die Stiftung fällt, oder auch die Leistungen seiner Praxis an die Stiftung. Die Ansicht der Gerichte ist zweiteres, dass der gesamte Betrag der Honorare vom Gericht zu bestimmen ist. Wir haben es hier leider mit einem Fall einer Übertretung der Bestimmungen des PSG zu tun und werden als Stiftungsprüfer von der direkten Redepflicht gegenüber dem Gericht Gebrauch machen müssen. Denn der Stiftungsprüfer ist ein Organ der Stiftung und hat daher solche Fehlentwicklungen an das zuständige Gericht zu melden. 

Ich kann daher nur empfehlen, solche eklatanten Überverrechnungen aus rechtlichen Gründen nicht weiter fortzuführen. Aus ethisch, moralischen Gründen ist das Vorgehen nicht vertretbar, denn es traf in beiden vorgetragenen Fällen Begünstigte, die weder im Rechtsverständnis noch in ihren Möglichkeiten auf Augenhöhe mit dem Stiftungsvorstand waren. Die Privatstiftung ist kein „Selbstbedienungsladen“! Das sei allen KollegInnen der Freien Berufe – seien es jetzt Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – ins Stammbuch geschrieben. Solches Verhalten schadet dem Ansehen unserer Berufsstände. 

Inflation 

Ursprünglich wollte ich über das Thema Inflation sprechen, denn meiner Meinung nach wird die Inflation das zentrale Gesprächsthema der kommenden Monate sein. 

Zum einen steigen die Preise aufgrund der Probleme in der Lieferkette vieler Produkte, nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Container in China bzw. deren schleppenden Transport nach Europa, zum anderen als Folge des Einmarschs Russlands in die Ukraine und die seither stark steigenden Preise für Erdgas, Erdöl und auch Strom. 

Aber einzelne Autoren meinen auch, aufgrund der vor allem in Deutschland besonders stark ausgerufenen Energiewende, werden wir mittel - bis langfristig hohe Energiepreise haben, da die Probleme der Produktion der erneuerbaren Energien und auch der Zwischenspeicherung noch nicht ausreichend gelöst sind. 

Insgesamt erscheint mir daher unsere aktuelle Situation mit den beiden Preis-Schocks beim Erdöl 1973 und 1979 gut vergleichbar. In beiden Fällen dauerte die Krise mehrere Jahre und führte jeweils zu hoher Inflation und – je nach Reaktion der Notenbanken (damals noch ohne EZB) - auch zu schweren wirtschaftlichen Rezessionen. 

Die Analyse der Geschichte, wie und wann und mit welchen Mitteln man gegensteuern konnte, ist von zentraler Bedeutung. 

Fehler sollte man nicht zweimal machen! Ein gutes Buch zum Thema hat Hans-Werner Sinn, emeritierter Professor für Volkswirtschaft in München und ehemals Mitglied des Beratungsgremium „Wirtschaftweise für die deutsche Bundesregierung“, geschrieben: „Die wundersame Geldvermehrung“. Spannenderweise hat er das Buch im August 2021 fertiggestellt, daher die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs nicht berücksichtigt, aber dennoch ist er präzise bei der Vorhersage der aktuellen Inflation. Ich glaube daher, dass die Inflation wohl gekommen ist, um (leider) für ein paar Jahre zu bleiben! 

Wir werden uns daher mit höheren Einsatzkosten längerfristig auseinandersetzen müssen. Die Energiepreise für die Beheizung unserer Büros sind ein Thema, die steigenden Mieten aufgrund der Inflation ebenso. Dennoch haben diese beiden Kostenarten insgesamt geringere bis mittlerer Bedeutung für unsere Stundensätze. 

Zentrale Bedeutung werden die Kollektivvertragsverhandlungen im November haben. Der Vertreter der Gewerkschaft hat schon gemeint, dass wir uns – wie in der Vergangenheit – „hinten anstellen müssen“. 

Zunächst sollen demnach die Metaller die Verhandlungen führen und den Boden aufbereiten. Die kleineren Gewerkschaften folgen dann anschließend, jedoch noch vor Jahresende. 

Wir sehen die Auswirkungen der Ukraine-Krise und die Spätfolgen der Corona-Krise auch auf den Finanzmärkten. Aktien und Anleihen sind in den letzten beiden Jahren merklich volatiler geworden und Gewinn und Verlust liegen nahe beieinander. Die Performance der Märkte lässt aus Anlegersicht in diesem Jahr zu wünschen übrig; es sind in allen Bereichen Rückgänge bei den Erträgen zu verzeichnen. 

Dies gilt auch für die Veranlagung unserer Pensionsvorsorge. Es ist daher zu hinterfragen, ob wir nicht Anleihen in Aktien umschichten können, da bei den Anleihen – aufgrund der starken Inflation – in den kommenden Jahren erhebliche Kursrückgänge erwartet werden. Dieses Problem der suboptimalen Möglichkeiten der Investition in Wertpapiere, so auch beim Gewinnfreibetrag für Unternehmer, sollte diskutiert werden. 

Auch die Wertpapierdeckung für die Pensionsrückstellung hat einen hohen Anleihen-Anteil. Wir müssen diese Regelungen mit dem Finanzministerium diskutieren, ob nicht sinnvolle Änderungen und eine Flexibilisierung der Anlagemöglichkeiten in einer Novelle zu diesen Gesetzen denkbar sind. 

Wenn Sie in einer Arbeitsgruppe zur Pensionsversicherung solche und andere Ideen mitdiskutieren wollen, so bitte melden Sie sich bei mir. 

Insgesamt sieht es so aus, dass wir vor einem vielleicht „kalten Winter“ noch einen politisch und wirtschaftlich „heißen Herbst“ haben werden. 

Angesicht der Inflation wünsche ich Ihnen, dass Sie auch so gut abrechnen können wie der Kollege eingangs und hoffe mit Ihnen, dass Sie Honorarsteigerungen aufgrund der Inflation gut verhandeln können.

Mag. Philipp Rath
Präsident der VWT

Ausgabe WT 2022-04

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