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Home Office aus arbeits- und steuerrechtlicher Sicht

sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext

Donnerstag, 9. Dezember 2021, 13.00 bis 16.30 Uhr

ONLINE Seminar

Referenten

RA Dr. Alexander Lamplmayr
RA Mag. David Fuchs

Bruckmüller Law Linz

Mag. Sissy Kastner, StB
ICON Wirtschaftstreuhand Linz

Seminarinhalt

Grundlagen und Erfahrungswerte aus der Corona-Krise

Home Office als Gestaltungsvariante der beruflichen Tätigkeit hat seit 2020 einen höheren Stellenwert als je zuvor.

Anhand der rechtlichen Grundlagen und interessengerechten Home Office-Vereinbarungen aus Sicht des Arbeitgebers helfen wir Ihnen kostspielige Fehler – unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen – zu vermeiden.

Teil 1: 13:00 bis 14:30 Uhr

Rechtliche Grundlagen von Home-Office

  • Tipps und Tricks für die Ausgestaltung der Home-Office-Vereinbarung
  • Erfahrungswerte aus der „Corona-Zeit“

Gesetzliche Neuerungen im Bereich Home-Office

  • Wesentliche Inhalte des „Home-Office-Gesetzes”
  • Reaktionen des Gesetzgebers auf COVID-19

Home-Office als Vertrauensvorschuss und mögliche Risiken für Arbeitgeber

  • Arbeitnehmerschutzvorschriften, Arbeitszeitbestimmungen, Arbeitsunfälle

Kosten und Investitionen im Home-Office

  • Technische Ausstattung, Büromaterial, Aufwandersatz

Daten- und Geheimnisschutz im Home-Office

Teil 2: 14.45 bis 16:30 Uhr

Mobiles Arbeiten und Home-Office im nationalen und internationalen Steuerrecht!

  • Die neue Home Office Verordnung aus steuerlicher Sicht
    • Home Office Pauschale
    • Neue Lohnkontenverordnung
    • Werbungskosten
  • Home Office im internationalen Kontext – was ist aus steuer- und sv-rechtlicher Sicht zu beachten, wo gibt es Risiken?
    • ausländischer Arbeitgeber / Mitarbeiter im Home Office in Österreich
    • inländischer Arbeitgeber / Mitarbeiter im Home Office im Ausland
  • Verschiedene Varianten des Mobile Workings

Teilnahmegebühr

€ 195,-- zuzüglich 20% USt

Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!

Anmeldung

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.


Sie erhalten 2 Stunden vor Beginn des Online-Seminars per Mail den Zugangscode. Dem Mail ist auch das Handout beigefügt.

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