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MiFID II schafft mehr Kostenbewusstsein – aber auch mehr Transparenz?

Der sogenannte „Gesamtkostenausweis“ einer Depotbank soll dem Kunden die Kosten der Dienstleistungen seiner Bank transparent machen. Ob das immer der Fall ist, ist die Frage und auch die Höhe der darin angeführten Kosten kann überraschen.

Bereits nach dem bisherigen europäischen Regime der sogenannten „Markets in Financial Instruments Directive“ (kurz „MiFID“) galt für Finanzinstitute wie Banken und Wertpapierfirmen das Postulat der umfassenden Offenlegung von Kosten und Gebühren gegenüber dem Kunden. Allerdings waren die gesetzlichen Vorgaben wenig präzise, wodurch die Darstellungen der einzelnen Anbieter in der Praxis einerseits recht inhomogen ausfielen und andererseits oftmals gleich über mehrere Dokumente verteilt waren.

Diesen Defiziten wollte der Gesetzgeber nun mit einer weiteren Finanzmarktrichtlinie – MiFID II – begegnen. MiFID II ist in den einzelnen Mitgliedstaaten, so auch in Österreich, national umgesetzt und seit 3. Jänner 2018 in Kraft.

Es wird sich in etlichen Fällen lohnen, anhand der Informationen des Finanzinstituts die Kosten im Detail zu analysieren und gegebenenfalls Optimierungen vorzunehmen.

Die Richtlinie verpflichtet Finanzinstitute, ihre Kunden umfassend über alle Kosten und Nebenkosten in Bezug auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Nebenleistungen (i. e. Dienstleistungskosten) zu informieren. Darüber hinaus trifft die Finanzinstitute in bestimmten Fällen auch eine Pflicht zur Offenlegung der Produktkosten, also jener Kosten, die den einzelnen im Rahmen der Dienstleistungen eingesetzten Finanzinstrumenten anhaften; etwa dann, wenn das Institut Finanzinstrumente wie Fonds, strukturierte Produkte etc. empfiehlt oder in der Vermögensverwaltung einsetzt.

Ungeachtet dieser Vorgaben scheint sich die Intention des Gesetzgebers in puncto Homogenität von Darstellung und Datenqualität nicht oder zumindest nicht im gewünschten Ausmaß zu realisieren: Denn trotz der konkretisierten Bestimmungen variieren die Kostendarstellungen der einzelnen Institute nach wie vor teils erheblich. Auch die Datenbasis sowie das Verständnis über Begrifflichkeiten unterscheiden sich vielerorts, sodass der Blick auf die Kosteninformationen keinesfalls immer Klarheit darüber gibt, welche Kostenpositionen den dargestellten (Gesamt-)Beträgen zugrunde liegen und was genau unter den dargestellten Kosten zu verstehen ist.

Vielen Depotinhabern wird die Analyse der Zahlen in der Praxis Probleme bereiten. Es wird sich in etlichen Fällen lohnen anhand der Informationen des Finanzinstituts die Kosten im Detail zu analysieren und gegebenenfalls Optimierungen vorzunehmen. Insbesondere der Vorstand einer Stiftung sollte sich hier im Sinne seiner Sorgfaltspflicht für die treuhänderische Verwaltung des Vermögens absichern. Kunden tun jedenfalls gut daran, sich nicht nur auf die Interpretation der Kosten durch den Kundenbetreuer zu verlassen, sondern im Zweifel eine unabhängige Expertise für die Analyse in Anspruch zu nehmen.

Mag. Stefan Kargl, StB
Geschäftsführer der LMM Investment Controlling AG

Mag. Günther Ritzinger
Kapitalmarktrechtsexperte und geschäftsführender
Gesellschafter der Kapitalmarkt Consult KCU GmbH

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Ausgabe WT 2020-01

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