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Krise als Chance

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können früher als andere, krisenhafte Entwicklungen schon zu einem Zeitpunkt erkennen, in dem bilanzielle Daten noch keine konkreten Anhaltspunkte liefern. Dann kann die (potentielle) Krise als Chance genutzt werden.

Formal ist der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung gemäß § 273 Abs 1 UGB dazu verpflichtet über nachteilige Veränderungen der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage gegenüber dem Vorjahr und Verluste, die das Jahresergebnis nicht unwesentlich beeinflussen, zu berichten und zu erläutern. Unter welchen Umständen und wann wird die Krise thematisiert? Der Eindruck ist, dass oft zu spät agiert wird und so sind es gerade im österreichischen Mittelstand meist erst die finanzierenden Banken, die einen Handlungsbedarf aufzeigen, kritische Gespräche anstoßen und gegebenenfalls eine Fortbestehensprognose einfordern, in deren Rahmen dann die Krisenursachen – deutlich verspätet – evaluiert werden.

Das richtige und lösungsorientierte Ansprechen der Krise zählt zu den schwierigen Herausforderungen. Denn: Wie sagt man jemandem etwas, das dieser nicht erwartet oder hören will?

Damit ergibt sich eine andere und qualitativ noch schwierigere Herausforderung, nämlich das richtige und lösungsorientierte Ansprechen der Krise. Denn: Wie sagt man jemandem etwas, das dieser nicht erwartet oder hören will? Einem Eigentümer oder Geschäftsführer, der bisher keinen Grund sah sich oder seine Entscheidungen zu hinterfragen?

Der Eindruck ist, dass oft zu spät agiert wird und so sind es gerade im österreichischen Mittelstand meist erst die finanzierenden Banken, die einen Handlungsbedarf aufzeigen, kritische Gespräche anstoßen und gegebenenfalls eine Fortbestehensprognose einfordern, in deren Rahmen dann die Krisenursachen – deutlich verspätet – evaluiert werden.

Dem gegenüber steht, dass in einer Frühphase, also einer Strategiekrise oder einer Stakeholderkrise rechtzeitiges professionell unterstütztes Reagieren hervorragende Perspektiven bietet. Während das Ansprechen der Veränderungsbedarfe in einer solchen „Frühphasen-Krise“ besonders herausfordernd ist, sind gerade dann die Spielräume und die Chancen am höchsten!

Ist die Krisensituation akzeptiert, heißt dies passend zu Situation und Potenzial des Unternehmens, alternative Sanierungsstrategien abzuwägen und zu empfehlen. Welche Ziele im Zuge der Sanierung verfolgt werden, Unternehmensfortführung, Vermögenserhalt, Restschuldbefreiung, Haftungsbefreiung, hängt von den Rahmenbedingungen ab, die man vorfindet bzw. die man (je nach Zeit- und Handlungsspielraum) schaffen kann.

Je früher reagiert wird, umso weniger Mittel werden benötigt, umso leichter wird es, die Stakeholder dafür zu gewinnen und umso wahrscheinlicher kann die Krise als Chance genutzt werden

Um zu prüfen, ob Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit vorliegt, sind folgende Fragen zu stellen:

  1. Hat das Unternehmen eine Daseinsberechtigung? Ist das Geschäftsmodell zukunftstauglich?
  2. Wenn ja, welches Finanzierungsvolumen ist notwendig, um die Krise zu überwinden?
  3. Wer profitiert von der Wertsteigerung der Sanierungsstrategie und ist in der Lage und bereit die Mittel zur Finanzierung der Sanierung bereit zu stellen?

Hier schließt sich der Kreis zum Thema der Früherkennung: Je eher eine (Strategie-)Krise erkannt wird, umso früher kann ein Geschäftsmodell auf neue Rahmenbedingungen geändert werden. Je früher reagiert wird, umso weniger Mittel werden benötigt, umso leichter wird es, die Stakeholder dafür zu gewinnen und umso wahrscheinlicher kann die Krise als Chance genutzt werde. Wenn sich der Steuerberater dies bewusst macht, wird das Ansprechen von Krisenfrühindikatoren in der Beratungspraxis weniger als Rollenkonflikt, sondern vielmehr als Chance für die Festigung der Kundenbeziehung und als Chance des Kunden zur Krisenüberwindung wahrgenommen werden können.

MMag. Roman Pongracz, MBA
Advicum Consulting

Mag. Wolfgang Dibiasi, WP/StB
ARTUS Steuerberatung

Mag. Martin Buchegger, MBA
Advicum Consulting

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Ausgabe WT 2019-04

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