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Parteiengesetz 2012, idF 2019 - Fortsetzung
Nach meinem Leitartikel im WT 04/2019, S 288, erfolgte eine Reaktion durch den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat vom 14.10.2019, den ich abgedruckt zur Verfügung stelle.
Dieses Schreiben ist unmittelbar eine Reaktion auf eine entsprechende Anfrage der KSW durch einen Berufskollegen. Auf meine Anfrage, ob ich diesen Brief für einen Artikel im WT verwenden darf, wurde mir mitgeteilt, dass der Präsident kein Problem mit der Argumentation zum Briefinhalt durch mich sieht. Auch wolle die KSW dem Vorsitzenden mitteilen, dass die KSW diese Rechtsansicht nicht teilt.
Interessant sind die sachlichen Windungen, die der Vorsitzende in seiner Stellungnahme glaubt verwenden zu müssen, um die gesetzliche Formulierung „Aus dem Kreis von Wirtschaftsprüfern“ durch seine Wahl auf einen Nicht-Wirtschaftsprüfer, der allerdings Sachverständiger für das Fachgebiet Wirtschaftsprüfung ist, begründen zu müssen.
Es ist wohl müßig, über die unqualifizierte rechtliche Beurteilung zu sprechen; am Pranger steht wohl das Unverständnis, das in der juristischen Öffentlichkeit der Berufsberechtigung des Wirtschaftsprüfers entgegengebracht wird!
Ihr Alfred Brogyányi
Mag. Dr. Alfred Brogyányi
Geschäftsführer der VWT GmbH,
Ehrenpräsident VWT
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