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Steuern im Regierungsprogramm 2017 – 2022

Seit 16. Dezember liegt uns das neue Regierungsprogramm 2017 – 2022 vor. Auf 182 Seiten wurde das Programm präsentiert. Die Themen Finanzen und Steuern im Kapital, „Standort und Nachhaltigkeit“ sind für uns als Steuerberater natürlich besonders interessant. Eines der Hauptziele der Regierung, die Abgabenquote auf 40% zu senken und die Einkommensteuer neu zu kodifizieren, wird von uns begrüßt und gerne unterstützt. Dies haben wir auch dem Finanzminister Hartwig Löger beim Antrittsbesuch der KSW zugesagt.

Was uns ganz besonders freut ist, dass sich in den geplanten Maßnahmen viele Punkte aus unseren Steuerreformvorschlägen und dem Steuermemorandum des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wiederfinden. Dies ist vor allem auf die Fachkenntnis von unserem Kollegen Staatssekretär Dr. Hubert Fuchs zurückzuführen.

Neben einer Tarifreform sind auch Modernisierungs- und Vereinfachungsmaßnahmen geplant. Man spricht wieder einmal von der „Einheitsbilanz“, von einer Vereinfachung der steuerlichen Gewinnermittlung und bürokratischen Vereinfachungen der steuererklärungen, („steuer-App“), vor allem für Kleinunternehmer. sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sollen zusammengeführt werden, private Altersvorsorge soll gefördert werden und last but not least, plant man bis 2020 eine Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes.

Unserer langjährigen Forderung „Vereinfachung der Lohnverrechnung“ ist ebenfalls breiter raum im regierungsprogramm gewidmet. im ersten schritt sollen alle GPLA-Prüfer in einer Prüfbehörde zusammengeführt werden und in der Folge alle lohnabhängigen Abgaben durch die Finanzverwaltung eingehoben werden. Gleichzeitig will man die Bemessungsgrundlagen vereinheitlichen und die Beitragsgruppen in der sV reduzieren. Ein weiteres Ziel ist die Zusammenführung von DB, DZ, sV-AGA, Kommst zu einer einheitlichen Dienstgeberabgabe, Wegfall von Ausnahmebestimmungen, sowie Vereinfachung der fast nicht mehr vollziehbaren reisekostenbestimmungen, bzw. klare Abgrenzungen von Dienst- und Werkverträgen.

Durch reform der BAO und Weiterentwicklung von kooperativen Verfahren soll die Finanzverwaltung noch effizienter und vor allem kundenorientierter werden. Unseren langjährigen Wunsch anstelle mehrfacher Abgabengesetze nur mehr ein „Jahressteuergesetz“ festzulegen, finden wir ebenfalls im regierungsprogramm. Dies schafft auch die Möglichkeit für längere Begutachtungsfristen und führt im Endeffekt zu besseren Gesetzen.

Auch der Ansatz Einführung eines generellen „revers-Chargesystem“ in der Unternehmerkette zur Entbürokratisierung und die damit verbundene Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie auf europäischer Ebene, bzw. die Bemühung um ein Pilotprojekt ist ein guter, aber auch „mutiger“ Ansatz der regierung.

Sehr geehrter Herr Finanzminister zu diesen Vorhaben können wir nur gratulieren und sichern Ihnen unsere volle Unterstützung zu.

Wir können in allen steuerrechtlichen Fragen Expertisen liefern und stehen natürlich gerne als Experten zur Verfügung.

Franz X. Priester
Präsident der VWT

Franz X. Priester
Steuerberater

Manz RDB

Ausgabe WT 2018-01

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