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Vorsorgewerk der Kammer: weiterwurschteln oder nachdenken?

Wenn Sie diese Zeilen lesen, werden Sie sich schon geärgert oder gefreut haben. Denn Mitte November ist die vierte und letzte Rate für die Pensionsvorsorge der Kammer fällig und diese haben Sie hoffentlich bezahlt: mit Vorbehalten, mit Widerwillen oder in der Hoffnung auf eine weitere, zweite Pension. 

Das Vorsorgewerk unserer Kammer wurde vor 25 Jahren gegründet und verwaltet nunmehr ein Volumen von 369 Millionen Euro (Stand zum 31.12.2018). Das Vorsorgewerk wurde Ende der 1980er Jahre als zweite Säule der Pensionsvorsoge neben der staatlichen Pension konzipiert. Seither hat sich aber einiges geändert, sowohl für den Einzelnen als auch für das gesamte System. 

So steigen die Beiträge gefühlt über der Inflationsrate und sind sehr hoch geworden. Das Maximum für 2019 beträgt nun EUR 6.472,00. Und dies als Ergänzung zur Pensionsversicherung bei der SVA in Höhe von EUR 13.519,80 als Höchstbetrag. Damit zahlt ein Kollege auf der Basis der Höchstbeitragsgrundlage 2019 knapp EUR 20.000,00 pro Jahr in die Pensionsversicherung ein. 

Junge und jüngere Kolleginnen und Kollegen, die gerade eine Familie gründen, ein Haus bauen oder eine Kanzlei übernehmen bzw. in eine Kanzleipartnerschaft einzahlen, können sich oft zeitgleich diese Beiträge nicht leisten. Dann muss oft auf eine Urlaubsreise verzichtet werden oder sind Investitionen aufzuschieben. 

Auch Kolleginnen und Kollegen, die in einem Teilzeit-Dienstverhältnis tätig sind, können die hohen Beträge oft nicht stemmen, wollen aber andererseits keine Herabsetzung beantragen, um nicht in der Zukunft Pensionskürzungen verkraften zu müssen. Und von älteren Berufskollegen höre ich, dass zuletzt 2019 die Pensionsauszahlungen aufgrund des „guten“ Geschäftserfolgs des Pen-sionsfonds im Kalenderjahr 2018 gekürzt werden mussten. Leider sind die Pensionsbeiträge zum Teil sehr überschaubar, so z.B. rd. EUR 200 pro Monat für Kollegen, die rd. 10 Jahre lang eingezahlt haben. 

Diese Eindrücke, die ich im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen so höre, veranlassen mich, über das Vorsorgewerk und die Ausgestaltung im Detail nachzudenken. Ich will die zweite Pensionssäule für unseren Berufsstand nicht abschaffen, aber nach 25 Jahren darf einmal „Nachdenken erlaubt“ sein. 

Im Kammervorstand oder in den Fraktionen sollten die Kritikpunkte am derzeitigen System zusammengetragen werden und Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden. 

So kann ich mir vorstellen, dass wir über die Mindest- und auch über die Höchstbeitragsgrundlage sprechen. Sind die Beträge in Relation zum Einkommen eines jungen Steuerberaters in Stein gemeißelt oder können wir uns auch geringere Beträge vorstellen? Kann der Freibetrag etwas höher sein, ohne die steuerliche Absatzbarkeit der Pensionsbeiträge im Rahmen der Betriebsausgaben zu gefährden? Kann es ein anderes System der vorübergehenden Befreiung von den Beiträgen geben? Immer nur auf Antrag oder doch auch automatisiert, digital? Können Mitarbeiter in einer Teilzeitbeschäftigung auch „Teilzeit“-Beträge einzahlen, z.B. im prozentuellen Anteilsverhältnis zur Vollbeschäftigung? Kann es Vereinfachungen für karenzierte Mitarbeiter geben, die sich die vollen Beiträge nicht leisten können? 

Diese Fragen betreffen das Beitragswesen, weitere Fragen können auch andere Aspekte der Pensionsvorsorge betreffen. 

Ist die Verwaltung der „Pensionskasse“ bei der Valida in den besten Händen? gibt es dazu Alternativen? Können bei einer Rückintegration der Verwaltung in das Kammeramt eventuell die Verwaltungskosten gesenkt werden? 

Wie sieht es mit dem Veranlagungsausschuss aus? Ist dieser mit Experten gut besetzt und wird dieser gut beraten? Bei anderen Vorsorgewerken und bei Privatstiftungen mit großem Finanzanlagevermögen war ebenso im Dezember 2018 ein Rückgang des Fondsvermögens zu bemerken. Professionell geführte Privatstiftungen und Kapitalanlagegesellschaften werden von Beratern, die sich am Kapitalmarkt sehr gut auskennen, beraten. Dort gibt es einen konstanten Wettbewerb zwischen mehreren Beratern um die Mandate und auch zwischen den empfohlenen Fonds und Wertpapieren. 

Sollte der Veranlagungsausschuss in diese Richtung weiterentwickelt werden? Können Kosten in der Verwaltung gespart werden? Wäre es denkbar, dass unser Vorsorgewerk mit den Vorsorgewerken anderer Berufe zusammengelegt wird, um Kosten zu reduzieren und Synergien in der Verwaltung zu heben? Alle diese Fragen sind berechtigt und dürfen nach 25 Jahren gestellt werden. 

Und wenn Nachdenken erlaubt ist, sollte auch „groß“ ohne Limit überlegt werden. Was kann alles geändert werden, ohne die steuerliche Absetzbarkeit zu gefährden? Ab wann wird diese uns nicht mehr zuerkannt? Können wir diese Grenze bei der nächsten Steuerreform mitverhandeln und anpassen, im eigenen Interesse oder auch mit einem gemeinsamen Antrag aller Kammern der Freien Berufe. Denn unsere Probleme mit dem Vorsorgewerk gibt es in allen Freien Berufen, nicht immer gleichartig, aber dem Grunde nach sehr ähnlich. Immer wieder höre ich, dass man lieber in Vorsorgewohnungen als in das Vorsorgewerk investieren will. 

Nachdenken verstehe ich auch als „neu denken“, denn die Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt haben sich in den letzten Jahren massiv geändert, da die Zinsen langfristig gesunken sind. Und nach der jüngsten Einschätzung der Wirtschaftsforscher werden die Zinsen auch für die nächsten 5 bis 10 Jahre niedrig bleiben. 

Eine Erhöhung der Zinsen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ist aufgrund der weiterhin enormen Verschuldung der Mitgliedsstaaten und zudem wegen der nachlassenden Konjunktur für die nächsten Jahre mit Sicherheit auszuschließen. Damit ist aber der Zins- und Zinseszinseffekt, der ein wichtiger Bestandteil der privaten Pensionsvorsorge ist, weggefallen. Zuletzt haben nur Grundstücke, Eigentumswohnungen und Aktien Renditen erbracht. 

Daher sollte m.M.n. der Aktienanteil durch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen angehoben werden, damit nicht weiterhin überwiegend in niedrig verzinste Anleihen investiert werden muss. Diese restriktiven Veranlagungsvorgaben sind auch ein Problem bei den Wertpapieren, die gemäß § 14 EStg zur Deckung der Pensions- und Abfertigungsrückstellung von den Unternehmen (und Kanzleien) angeschafft werden müssen. Hier findet de facto eine Enteignung statt, da nur überwiegend schlecht oder unverzinste Anleihen gekauft werden dürfen. Diese strikten Regelungen im § 14 EStg und in unseren Pensionsmodell müssen m.M.n. mit einer (Steuer)reform geändert werden. 

Aufgrund der genannten Änderung der Rahmenbedingungen sehe ich es als unerlässlich an, die aktuelle Situation unserer Pensionsvorsorge aus der heutigen Perspektive zu analysieren und entsprechend den Rückmeldungen die notwendigen Anpassungen vorzuschlagen. Beim Nachdenken müssen wir nicht gleich alles über Bord werfen. Denn gewisse Dinge haben sich nicht geändert: Man kann nicht früh genug mit der Pensionsvorsorge beginnen und der kontinuierliche Aufbau einer eigenen privaten Vorsorge – „besser kleine als keine Beträge“ – ist eine wichtige Säule für einen finanziell abgesicherten Ruhestand. 

In diesem Sinne eröffne ich gerne die Diskussion über unser Kammerpensionssystem und freue mich auf Ihre Kommentare und Anregungen. philipp.rath@vwt.at 

Ich möchte an dieser Stelle auch die Gelegenheit wahrnehmen, um allen Kolleginnen und Kollegen, Leserinnen und Lesern eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Start ins neue Jahr 2020 zu wünschen.

Ihr Philipp Rath

Mag. Philipp Rath
Präsident der VWT

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Ausgabe WT 2019-05/06

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