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Zum Finanz-Fahrplan aus der Corona-Krise

Mit dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich, Mag. Gernot Blümel
sprach WT-Chefredakteur Univ.-Lektor Dr. Walter Holiczki

Woraus setzen sich die bisher zugesagten 38 Milliarden Corona Staatshilfe zusammen, unter der Devise „Koste es, was es wolle“ wird es zumindest aus dem heutigen Blickwinkel wohl weitere Aufstockungen brauchen? Und woher würden diese Mittel kommen?

Wir haben für die österreichische Volkswirtschaft einen Schutzschirm im Ausmaß von 38 Milliarden Euro gespannt, um die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher zu schützen, die Arbeitsplätze in Österreich zu sichern und den Standort bestmöglich durch die Krise zu bringen. Diese Mittel umfassen die Soforthilfe, den Härtefallfonds, den Corona-Hilfs-Fonds für jene Branchen, die aufgrund der Maßnahmen besonders betroffen sind, Garantien und Haftungen sowie Steuerstundungen. Unsere oberste Priorität ist derzeit, zu tun, was notwendig ist, damit wir bestmöglich durch die Krise kommen. Dafür werden wir auch alle erforderlichen Mittel bereitstellen.

Neben den umfangreichen - bereits in 2 Wellen laufenden - Maßnahmen zur Liquiditätssicherung bei allen Unternehmensgrößen aber speziell bei EPU, KMU, Neuen Selbstständigen, sind auch Stundungen von Einkommensteuer oder Umsatzsteuer vorgesehen - welchen Umfang hat dies bis jetzt erreicht, mit welchen damit auf Zeit gestundeten Beträgen/Größenordnungen rechnen Sie da?

Für Steuerstundungen haben wir 10 Milliarden Euro vorgesehen. Bis Mitte April erreichten die Finanzämter rund 120.000 Anträge auf Zahlungserleichterungen, wie beispielsweise Steuerstundung sowie Anträge auf Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen. Allein das bringt für die Unternehmen gut 3,2 Milliarden Euro mehr an Liquidität.

Ist es auch angedacht und vorgesehen einen zumindest für 2-3 Jahre geltenden Verlustrücktrag für Unternehmen einzuführen, der die Unternehmen zusätzlich steuerlich in diesem und nächsten Jahr enorm entlasten würde und damit zur Gesundung der Unternehmen beitragen könnte?

Die österreichische Bundesregierung steht in dieser besonders herausfordernden Situation in engem Kontakt mit Vertretern aller Berufsgruppen sowie den Sozialpartnern und prüft, ungeachtet der zuletzt in Kraft getretenen Maßnahmen, laufend verschiedene Modelle zur Entlastung der Wirtschaft und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Es ist mir besonders wichtig, dafür zu sorgen, dass wir treffsicher jenen helfen, die vielfach mit existenzbedrohenden Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben.

Wir wollen so viele Arbeitsplätze wie möglich sichern! Ein Verlustrücktrag wäre als rasche und unkomplizierte Liquiditätsstütze allerdings nicht geeignet. Zudem wäre ein Verlustrücktrag sehr komplex und besonders verwaltungsaufwendig. Dabei muss bedacht werden, dass es bei der Berücksichtigung von Verlusten des laufenden Wirtschaftsjahres im Vorjahr zu einer Veranlagungsverzögerung kommt. Das kostet Zeit, die Betroffene in dieser Situation nicht haben. Sie brauchen eine schnelle Hilfe und genau diese haben wir mit den bereits beschlossenen Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Denn es gilt: Wer schnell hilft, hilft doppelt.

Ist eine zeitweilige staatliche Garantieübernahme als Besicherung bei der Kreditvergabe für Unternehmen durch die Banken angedacht?

Österreich hat weitreichende Maßnahmen gesetzt, um auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise möglichst gering zu halten und damit Arbeitsplätze zu sichern. Dafür gelangen zwei wesentliche Instrumente zum Einsatz, nämlich die Haftungsübernahme für Bankkredite und die Gewährung eines Zuschusses. Für die Haftungsübernahme ist ein Single Point of Contact vorgesehen, das ist die jeweilige Hausbank. Diese kennt den Kunden, bereitet die jeweilig geforderten Unterlagen auf und leitet sie dann an die jeweilige Förderstelle weiter. Das ist bei größeren Unternehmen die Österreichische Kontrollbank für Haftungen, die ÖHT für Tourismusfinanzierungen und die Austria Wirtschaftsservice GmbH für KMU. Diese Haftungen werden aufsichtsrechtlich wie Bundeshaftungen behandelt, es entsteht dadurch für den besicherten Kredit kein Eigenmittelbedarf bei Banken.

Um kleinen und mittleren Unternehmen noch schneller und unbürokratischer helfen zu können, wird die Republik auch 100-prozentige Staatshaftungen für Notkredite übernehmen können. Möglich wird das durch eine Ausnahmeregel der EUKommission, für die sich Österreich seit Beginn der Krise sehr intensiv eingesetzt hat. Dadurch können Banken noch schneller und unbürokratischer agieren und Betriebsmittelkredite bis zur Höhe von 500.000 Euro auf Basis einer 100%-Garantie der Republik vergeben. Über einer Garantie von 500.000 Euro deckt die Garantie der Republik 90% der Kreditsumme ab. Die Obergrenze dafür sind maximal 3 Monatsumsätze oder maximal 120 Millionen Euro.

Denken Sie daran die FMA Regulatorien für die Kreditvergabe durch die Banken zu lockern und damit die Kreditzusagen zu vereinfachen und zu beschleunigen, damit die Liquidität der kreditsuchenden Unternehmen sichergestellt wird?

Banken haben aufgrund national-gesetzlicher und EU-rechtlicher Vorgaben umfangreiche Sorgfaltspflichten einzuhalten. Davon umfasst sind auch die Organisation, die Prozesse und das Risikomanagement und -controlling betreffend die Kreditvergabe. Die genaue Ausgestaltung dieser Sorgfaltspflichten obliegt der FMA und der EZB. Die Aufsichtsbehörden zeigen angesichts der aktuellen Notlage wesentlich mehr Flexibilität und werden dies auch weiterhin tun.

Als Bundesregierung stellen wir eine Vereinfachung und Beschleunigung der Kreditvergaben durch Banken, vor allem durch unsere staatlichen Garantien für Kreditnehmer sicher.

Darüber hinaus wurden bereits diverse aufsichtsrechtliche Maßnahmen gesetzt, mit denen die Eigenkapitalanforderungen, zum Beispiel bei Kreditstundungen, nicht sofort erhöht werden müssen, womit auch hier notwendige Liquidität bereitgestellt wird.

Ist wie in Deutschland eine Notverstaatlichung/Teilverstaatlichung für Großunternehmen bzw. für Unternehmen von öffentlichem Interesse vorstellbar, bzw. eine auf Zeit gebundene (mit verbindlichen Rückstellungsdaten) staatliche Beteiligung an solchen Unternehmen?

Wir haben mit dem Schutzschirm im Ausmaß von 38 Milliarden Euro ein wirksames Instrument geschaffen, um österreichischen Unternehmen je nach individueller Lage rasch passende Hilfen zur Bewältigung der Krise bereit zu stellen. Grundsätzlich gibt es in der Krise zwar keine Denkverbote, aber derzeit stellt sich diese Frage nicht.

Wir bedanken uns für das Interview.

Ausgabe WT 2020-02

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