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News aus dem Fachjournal "Der Wirtschaftstreuhänder"

Das WT-Fachjournal ist wahrscheinlich das wichtigste Magazin für Wirtschaftreuhänder und Steuerberater in Österreich. Es erscheint fünf Mal im Jahr – herausgegeben von VWT, der Vereinigung Österreichischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Anerkannte Fachleute schreiben über neue Entwicklungen und Problemstellungen aus der Branche.

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Die Reformen nehmen Fahrt auf

Das Regierungsprogramm 2020 bis 2024 wurde beschlossen. Viele Interessensvertretungen haben überwiegend positiv zu den Reformvorhaben Stellung genommen, darunter auch die kurze Stellungnahme unserer Kammer (KSW) hinsichtlich der Steuerreform.  Im Detail ist jedoch mehr zu erkennen, wenn auch leider einiges noch offenbleibt.

Die angestrebte Steuerreform soll eine Entlastung der Einkommen bewirken und insgesamt die Steuer- und Abgabenquote auf unter 40% senken. Im ersten Schritt werden die Prozentsätze für die ersten drei Stufen reduziert, die Einstiegsgrenzen werden jedoch leider nicht geändert. Die Besteuerung fängt daher wie gehabt bei niedrigen Einkommen an und die höheren Steuersätze werden im Vergleich zu Deutschland unverändert wesentlich schneller erreicht. Für (kleine) Unternehmen ist es wichtig, dass für den Gewinn-Freibetrag die Unterlegung mit Wertpapieren erst ab EUR 100.000 notwendig sein wird. Für Kapitalgesellschaften ist die Senkung der Körperschaftssteuer auf 21% geplant. Der Steuersatz von 55% für hohe Einkommen wird auslaufen; daher könnte auch die Kapitalertragssteuer wieder auf 25% gesenkt werden. Ein neuer, interessanter Vorschlag ist die Verteilung der Gewinne (und Verluste) in der Land- und Forstwirtschaft auf drei Jahre und auch die Einführung eines Gewinnrücktrags. Damit wird die Besteuerung von Künstlern, die diese Regelung bereits seit vielen Jahren haben, auch auf die Land- und Forstwirtschaft ausgeweitet.

Ökosoziale Steuerreform

Die ökosoziale Steuerreform wird im Regierungsprogramm auf Seite 78 angekündigt. Details sollen aber von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet werden. Wann und mit welchen Steuern diese Neuerung duchgeführt wird, bleibt hier unbeantwortet.  Klar niedergeschrieben ist, dass die Flugticketabgabe und die NoVA erhöht werden. Die NoVA und die Lkw-Maut sollen stärker „gespreizt“ werden, sodass „Spritschlucker“ oder Fahrzeuge in den alten Euro-Klassen (2–5) jeweils empfindlich stärker besteuert werden. Dem Tanktourismus wird abgeschworen, indem die Dieselbegünstigung bei der MöSt fallen wird. Weitere Maßnahmen sind noch unpräzise im Regierungsprogramm angekündigt, weshalb hier die weitere Entwicklung 2020 abgewartet werden muss.  Die Neukodifizierung des EStG, die schon länger erwartet wird, kommt nun 2021. Bei den Einkunftsarten ist – wie bereits intern angekündigt – eine Zusammenlegung angedacht.  Die Besteuerung der Personengesellschaften soll vereinfacht werden, Einzelheiten dazu werden jedoch nicht genannt.  Ein interessantes Thema ist die Zusammenfassung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zu einer einzigen neuen Kategorie der „abzugsfähigen Privatausgaben“. Leider bleibt auch hier Näheres verborgen.  Die kalte Progression ist – wie vielfach bereits berichtet – angeführt, aber wann und wie diese bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden wird, bleibt offen. Dieses Reformvorhaben dürfte erst am Ende der Legislaturperiode durchgeführt werden.

Weitere Änderungen bei Steuer- und Meldeverpflichtungen

Weitere interessante Punkte sind die Vereinfachung der Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkverträgen, die Möglichkeit der Betriebsprüfungen auf Antrag in bestimmten Fällen und die Verfahrensbeschleunigung beim Finanzamt sowie Prozessoptimierungen im Bereich des Verfahrensrechts. Die Zuständigkeit für die Betriebsprüfung von Privatstiftungen geht zur Großbetriebsprüfung. Die Prüfungen werden weiter digitalisiert und vorgelagerte Kontrollen werden (amtsintern) automatisiert werden. Der Datenaustausch mit dem Finanzamt soll verbessert werden (FinanzOnline?) und die Finanz bekommt die Möglichkeit, auch Einziehungsaufträge für Steuerschulden – wie das in Deutschland bereits gehandhabt wird – einzurichten.

Im Kapitel Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung wird dargelegt, dass Gold Plating im Bereich der Meldepflichten (zum Beispiel Nationalbank, Statistik Austria) abgebaut werden soll. Dazu gehört auch die Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung. All das sind Änderungen, die wir schon lange erwartet haben.

Des Weiteren soll die Lohnverrechnung erleichtert werden. Die Harmonisierung der Beitrags- und Bemessungsgrundlagen wird angestrebt und Ausnahmen und Sonderbestimmungen werden reduziert. Die Dienstgeberabgaben sollen in Zukunft auf dem Lohnzettel vermerkt werden und der Dienstleistungscheck wird auch endlich entbürokratisiert und digitalisiert.

Andere Gesetze

Neben der Steuerreform gibt es noch zusätzliche gute Aspekte im Regierungsprogramm. So werden auf Seite 21 auch die Änderungen des Parteiengesetzes erwähnt. Die Rechte des Rechnungshofes sollen gestärkt werden, allerdings bleiben die Prüfpflichten durch zwei unabhängige Wirtschaftsprüfer unverändert. Neben der nicht notwendigen Herabsetzung der Beträge für diverse Angaben und Spenden ist es vor allem wichtig, dass der Rechenschaftsbericht neu strukturiert wird und einer vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung beziehungsweise Aufwands- und Ertragsdarstellung in Anlehnung an das UGB entsprechen soll. Damit wird einem unserer langjährigen Anliegen zu mehr Transparenz bei den Parteien Rechnung getragen.  Zudem ist auch die verpflichtende Bilanzierung von Bundesparteien im Regierungsprogramm enthalten. Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen sind daher (endlich) nicht mehr möglich.

Ein weiterer interessanter Punkt des Regierungsprogrammes ist die Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren im Zivil- und Wirtschaftsrecht, das heißt bei Unternehmensgründungen, beim Ausbau der Digitalisierung und bei der generellen Flexibilisierung des Gesellschaftsrechts von GmbH und AG, aber unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Gläubiger. Noch ein Thema, das so nicht zu erwarten war, ist zum Beispiel die Neuordnung und Attraktivierung des Privatstiftungsrechtes mit einer Stärkung der Stellung der Begünstigten. Zudem werden eine Vereinfachung der Umwandlung von Vereinen auf Genossenschaften und Änderungen im Bereich des Kartell- und des Übernahmerechts vorgenommen.

Justiz

Im Justiz- und Strafrechtsbereich sind bedeutsame Maßnahmen zum Beispiel die Verkürzung und Verbesserung der Transparenz im Ermittlungsverfahren und die Stärkung der Ressourcen bei Gericht, die Verbesserung der Wirtschaftsexpertise bei den Staatsanwaltschaften und der verstärkte Schutz von Betriebsgeheimnissen zur Vorbeugung von Industriespionage. Der Untreuetatbestand im § 153 StGB und das Verbandsverantwortlichengesetz sollen überarbeitet werden. Diese beiden Punkte können auch die Haftung des Steuerberaters bei der Bilanzerstellung betreffen und sind somit für uns interessant.

Betreffend die private Altersvorsorge sind wichtige Themen auf Seite 71 angeführt. Die Zusammenführung der drei Säulen der Pensionsvorsorge soll mittels einer App erfolgen.  Die Übertragung von Kapital zwischen Vorsorge- und Pensionskassen sowie deren Rahmenbedingungen sollen vereinfacht werden. Damit könnten sich neue Aspekte für die anstehende Diskussion unserer Kammerpension ergeben.

Das Gold Plating findet sich im Regierungsprogramm auch auf Seite 73 im Bereich des Kapitalmarktrechts. Die Übererfüllung von EU-Richtlinien auf dem Kapitalmarkt und der Abbau unnötiger Bürokratie bei Börsegängen soll evaluiert werden. Es wird erwogen, den Zugang zum Kapitalmarkt zu vereinfachen und die Prospektpflicht anzuheben. Im Kapitalmarktbereich wird aber leider auch festgehalten, dass die externe Rotation der Wirtschafts- und Bankprüfer ebenso beurteilt werden soll. Was das genau heißt, werden – wie in so vielen Punkten des Regierungsprogrammes – die nächsten Jahre zeigen. Änderungen wird es auf jeden Fall geben, spannend wird es bleiben.

Mag. Philipp Rath
Präsident der VWT

Ausgabe WT 2020-01 | Wahl Spezial 2020

 

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