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News aus dem Fachjournal "Der Wirtschaftstreuhänder"

Das WT-Fachjournal ist wahrscheinlich das wichtigste Magazin für Wirtschaftreuhänder und Steuerberater in Österreich. Es erscheint fünf Mal im Jahr – herausgegeben von VWT, der Vereinigung Österreichischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Anerkannte Fachleute schreiben über neue Entwicklungen und Problemstellungen aus der Branche.

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Ist die Europäische Kommission ein Korrektiv zum EuGH?

Die Urteile des EuGH sind zwar in Stein gemeißelt, sie können jedoch durch Änderungen in der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie an Bedeutung verlieren. Dieser Artikel zeigt die Auswirkungen der Quick Fixes auf bestehende Rechtsprechung als korrigierende Maßnahme.

Der EuGH zeigt sich in seiner Rechtsprechung zu umsatzsteuerlichen Themen sehr tatsachenbezogen und bezieht sich in seiner Urteilsfindung immer wieder auf eine objektive Beweislage, wodurch formelle Kriterien beispielsweise die Steuerfreiheit eines Umsatzes nicht in Frage stellen können, sofern die materiellen Voraussetzungen erfüllt werden. Insofern werden Mitgliedstaaten, die EU-Recht für sich selbst vorteilhaft interpretieren bzw. Besteuerungsansätze mit sehr strengen Formalismen rechtfertigen, regelmäßig in die Schranken verwiesen. Die Urteile des EuGH sind zwar aufgrund seiner Eigenschaft als Höchstgericht in Stein gemeißelt, sie können jedoch, bedingt durch diverse Änderungen in der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSySt-RL), an Bedeutung verlieren oder sogar obsolet werden. Bei derartigen Änderungen wird die Europäische Kommission sozusagen als Korrektiv zum EuGH tätig. Der Beitrag soll dieses Spannungsverhältnis der Institutionen sowie die künftigen Auswirkungen auf die Unternehmer anhand der mit 01.01.2020 in Kraft tretenden Quick Fixes darstellen.

Faktisch werden die Anforderungen an die Unternehmer zum Teil nicht umfassender, sondern bloß „strenger“ gehandhabt.

Unbestritten ist, dass seitens des EuGH der Fokus auf materiellen Voraussetzungen liegt und Formalia ein niedrigerer Stellenwert beigemessen wird. Formale Merkmale sind jedoch erforderlich, um etwa Liefervorgänge zu plausibilisieren, sie ermöglichen somit die Kontrolle durch die Finanzbehörden der Mitgliedstaaten. Als korrigierende Maßnahme zu den Einzelfallentscheidungen des EuGH sind die formalen Kriterien nun durch die Einführung der Quick-Fixes in einen unionsrechtlich verbindlichen Rahmen gegossen worden. Dennoch sei anzumerken, dass die Angabe der korrekten UID-Nummer im Rahmen der Zusammenfassenden Meldung keine Neuerung ist, schließlich ist der Unternehmer auch vor Einführung der Quick Fixes verpflichtet gewesen, die Meldung vollständig und richtig abzugeben. Faktisch werden daher die Anforderungen an die Unternehmer zum Teil nicht umfassender, sondern bloß „strenger“ gehandhabt. Bei den Reihengeschäften wird größtenteils die bisher aus der EuGHRechtsprechung entwickelte Praxis in eine einheitliche Richtlinienregelung gegossen. Ein Spannungsverhältnis ist jedoch gegeben, da die im neuen Art. 36a MwStSyst-RL maßgebliche Transportverantwortlichkeit nicht unbedingt mit dem vom EuGH vertretenen Beurteilungskriterium der Verschaffung der Verfügungsmacht konform gehen muss. Für die Unternehmer ist daher entscheidend, wie die gelebte Praxis sowohl bei den Nachweispflichten als auch bei der Beurteilung von Reihengeschäften in den einzelnen Mitgliedstaaten tatsächlich aussieht.

Mag. Günther Platzer, StB
ICON Wirtschaftstreuhand GmbH,
Leiter der Service Line Indirect Tax & Customs

Karin Schmidthaler , LL.B.
Berufsanwärterin bei ICON Wirtschaftstreuhand GmbH

Vollständiger Artikel

Ausgabe WT 2019-04

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