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News aus dem Fachjournal "Der Wirtschaftstreuhänder"

Das WT-Fachjournal ist wahrscheinlich das wichtigste Magazin für Wirtschaftreuhänder und Steuerberater in Österreich. Es erscheint fünf Mal im Jahr – herausgegeben von VWT, der Vereinigung Österreichischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Anerkannte Fachleute schreiben über neue Entwicklungen und Problemstellungen aus der Branche.

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Kammerarbeit: Eine Frage der Perspektive

Mitte Dezember hat eine Fraktion über die Beschlüsse im letzten Kammervorstand berichtet. Leider ist die Darstellung einseitig und teilweise auch inhaltlich falsch, sodass meiner Meinung nach eine Richtigstellung notwendig ist.

Im ersten Punkt der Kritik wird festgehalten, dass die Registrierungspflicht anstelle der Bescheinigung die Frist zwischen den Qualitätssicherungsprüfungen auf 2 bis 3 Jahre verkürzen würde. Diese plakative Darstellung verkennt, dass nach aktueller Rechtslage nur die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) den Zeitrahmen zwischen den Prüfungen verkürzen darf, wenn damit die Qualität des Prüfungsbetriebs verbessert werden kann. Die KSW, der Berufsstand und der Gesetzgeber können diese Frist nicht verkürzen, denn die EU-Richtlinie bestimmt eindeutig, dass die Zeitspanne zwischen den Qualitätssicherungsprüfungen bis zu 6 Jahre zu betragen hat. Und zudem ignoriert diese Aussendung, dass die Registrierungspflicht die Aufnahme der Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer erleichtert, da die obligate Anfangsprüfung nach 18 Monaten entfällt. Die Registrierungspflicht vereinfacht die Umgründungen von Prüfungsbetrieben, da auch unter der neuen Firma sofort weitergeprüft werden kann und die Registrierung bei der APAB nicht mehr nur an der Firmenbuchnummer der Wirtschaftsprüfergesellschaft hängt. Die in dieser Aussendung fälschlicherweise abgelehnte Registrierungspflicht anstelle der aktuellen Bescheinigung wäre eine Vereinfachung des Systems und vor allem im Interesse der kleinen WPs. Einige EU-Mitgliedsstaaten haben diese Vorgangsweise bereits umgesetzt, aber Österreich ist leider noch beim Bescheinigungssystem.

Im zweiten Punkt wird die Zusammensetzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision erörtert, mit der Ansage, dass dort „im wesentlichen lauter Lobbyisten der Großkanzleien sitzen“. Ich bin seit knapp mehr als 10 Jahren Mitglied in diesem Fachsenat sowie seit rund 5 Jahren in der Leitungsgruppe und konnte daher die Entwicklung aus nächster Nähe beobachten. Ich war nie bei einer Big4-Kanzlei tätig und fühle mich auch nach einem Jahrzehnt im Fachsenat nicht als Lobbyist einer Großkanzlei. Vor 5 Jahren haben wir die Aktion „Verfügung & Durchmischung“ gestartet und viele Kollegen aus allen Teilen Österreichs und aus Kanzleien verschiedener Größe angesprochen, doch im Fachsenat mitzuarbeiten. Das war zunächst erfolgreich, aber leider ist in den letzten beiden Jahren die Mitwirkung dieser Mitglieder stark zurückgegangen; vielleicht aufgrund von zeitlicher Überlastung oder sinkender Motivation. Es werden daher wieder Plätze frei und ich lade alle Kolleginnen und Kollegen herzlich ein, sich für die Mitarbeit im Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision zu melden, damit wir sie bei der konstituierenden Sitzung im April 2020 aufnehmen können. 

Ich habe weiterhin Freude an der Gestaltung von Facharbeiten und bin zugleich auch froh, dass die Übersetzung und Abstimmung mit vergleichbaren Stellungnahmen aus anderen Rechtskreisen von Experten übernommen wird. Das entlastet mich von Detailarbeit und hilft, den Überblick zu bewahren und zu strukturieren.

Der dritte Punkt betrifft den AFRAC (Österreichisches Rechnungslegungskomitee), der scheinbar auch nur von Großkanzleien besetzt ist. Das Problem ist das gleiche wie im Fachsenat, nämlich dass  nach mehreren Jahren den Kolleginnen und Kollegen die Zeit knapp wird und die Lust auf Mitarbeit schwindet. Der sogenannte „letzte Vertreter der kleinen Wirtschaftsprüfer“ im AFRAC war erleichtert, dass er von seinen Aufgaben entbunden wurde, denn eine aktive Mitarbeit verlangt nach mehreren Hundert Stunden freiwilliger und unbezahlter Tätigkeit. Vertreter der Großkanzleien werden über ihr Partnerschema für die entsprechende Arbeitsleistung im AFRAC vergütet, während sich der „kleine Wirtschaftsprüfer“ die Stunden „selbst von seinen Kunden abschneiden“ muss. Es ist daher nur allzu verständlich, dass Vertreter von kleinen Kanzleien nicht auf Dauer im AFRAC vertreten sind. 

Es bedarf schon einer besonderen intrinsischen Motivation, über mehrere Perioden an der Gestaltung der AFRAC-Stellungnahmen mitzuwirken. Aber vielleicht finden sich doch junge Kolleginnen und Kollegen, die statt mehr Umsatz mehr Mitsprache schätzen.

In diesem Sinne kann ich Sie nur motivieren:
Anpacken statt raunzen!

Ihr Philipp Rath

Mag. Philipp Rath
Präsident der VWT

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