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Das aktuelle Kammerpensionssystem wurde Mitte der Neunzigerjahre eingeführt. Nach 25 Jahren schlagen wir eine Analyse vor, ob die Erwartungen eingetroffen sind und wo die Entwicklungen der letzten Jahre möglicherweise neue Erfordernisse definieren. Zuletzt wurde immer wieder von Pensionskürzungen gesprochen. Das aktuell niedrige Zinsniveau könnte noch länger unverändert bleiben. Auch diesbezüglich ist Handeln angesagt.

Unser Weg

Wir empfehlen folgende Maßnahmen:

  • Umfrage bei allen Kammermitgliedern zu ihrer Meinung bezüglich Vorsorgewerk sowie der Vor- und Nachteile aus ihrer Sicht
  • Überdenken der Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen
  • Vereinfachungen für karenzierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche in Teilzeit
  • Überarbeiten der Veranlagungsrichtlinie, um Verluste wie in der Vergangenheit zu vermeiden
  • Eine Neubesetzung des Veranlagungsausschusses mit Experten, eventuell Neuvergabe des Beratungsmandats an einen professionellen Fondsverwalter

Hintergrund

Die Einführung des Kammerpensionssystems war ein wichtiger Schritt zu einer gemeinsamen Pensionsvorsorge. Doch seither hat sich die Welt verändert. Es sind wesentlich mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt. Die jungen Menschen denken heute vermehrt über ihre Work-Life-Balance nach. Und zudem haben sich die Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt geändert, da die Zinsen massiv und langfristig gesunken sind.

Allerdings sind auch gewisse Dinge unverändert geblieben. Man kann nicht früh genug mit der Pensionsvorsorge beginnen, und der kontinuierliche Aufbau einer eigenen privaten Vorsorge – besser kleine als keine Beträge – ist eine wichtige Säule für einen finanziell abgesicherten Ruhestand.

Vor diesem Hintergrund sehen wir es als unerlässlich an, die aktuelle Situation unserer Pensionsvorsorge aus der gegenwärtigen Perspektive zu analysieren und entsprechend den aktuellen Anforderungen die notwendige Anpassungen vorzunehmen.
 

Mag. Philipp Rath
Präsident der VWT

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