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Das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) wurde in der letzten Septemberwoche vom Nationalrat verabschiedet. Das Finanzamt Österreich und die Änderungen in der Organisation der Finanzverwaltung werden damit Wirklichkeit. Das bedeutet, dass die einzelnen Finanzämter zu Dienststellen umgebaut werden und die Leitungsfunktion sowie die Fachabteilungen zu den Zentralstellen in Wien abwandern könnten. Im Gegenzug wünschen sich Steuerberater und -beraterinnen aber regelmäßig einen näheren Kontakt zu den Finanzbehörden.

Unser Weg

Die Kammer als Interessenvertretung muss daher die Zusammenarbeit mit den Finanzämtern vertiefen und insbesondere den Dialog mit dem Finanzministerium (BMF) suchen. Ein regelmäßiger Gedankenaustausch bei „Besichtigungen“, Jour fixe oder anderen Formaten – jedenfalls mehr und breiter angelegt als im derzeitigen Kontaktkomitee – sind aus unserer Sicht ein absolutes Muss, und das auf allen Ebenen (Bezirk, Land, Bund).

Hintergrund

Unsere Klienten und Klientinnen vertrauen darauf, dass wir Steuerberater und Steuerberaterinnen einen guten Kontakt zum Finanzamt haben und ihre Anliegen schneller und einfacher beim Finanzamt platzieren können. Dies kann von der Beantwortung  einfacher Fragevorhalten zu Steuererklärungen bis zu schwierigeren Sachverhalten im Zuge von Betriebsprüfungen reichen. Eine rasche und erfolgreiche Eingabe beim Finanzamt stärkt das uns von den Klienten und Klientinnen entgegengebrachte Vertrauen.

Ob die Zusammenarbeit zwischen Klient und Steuerberater eine gute ist, zeigt sich bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Die Neubeurteilung von Sachverhalten durch das Finanzamt und die damit verbundene Nachforderung von teilweise erheblichen Steuerbeträgen führt meistens zu Stress und Unruhe bei allen Beteiligten. In diesen Fällen ist eine gute Abstimmung zwischen Steuerberater und Finanzbeamten notwendig, um die Ergebnisauswirkungen der Prüfungen verhandeln zu können und so eine gute Lösung für alle Seiten zu erreichen. Diese gute Abstimmung funktioniert leichter, wenn sich die beteiligten Personen bereits kennen und die Hintergründe und Zusammenhänge der Sachverhalte und späteren Feststellungen glaubwürdig erläutert werden können. Umfragen zeigten, dass nach Betriebsprüfungen die Bereitschaft der Klienten, den Steuerberater zu wechseln, am höchsten ist. 
 

Mag. Philipp Rath
Präsident der VWT

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