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45. Seefelder Fachtagung 2023
HYBRIDVERANSTALTUNG - LIVESTREAM
Donnerstag, 5. Oktober 2023 bis Freitag, 6. Oktober 2023
Olympia Kongresszentrum Seefeld in Tirol
Donnerstag 9.00 - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 - 16.00 Uhr
Wir informieren Sie wieder über aktuelle Themen, Gesetzes- und Richtlinienänderungen und neue Entwicklungen in der Praxis bis hin zu einem Ausblick über die zukünftig geplanten Neuerungen.
Wir freuen uns sehr, dass wir wieder Top-Referenten gewinnen konnten wie:
- Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB
- Prof. Dr. Stefan Bendlinger, StB
- Mag. Dr. Petra Hübner-Schwarzinger, MSc. StB
- KR Hannes Mitterer, WP/StB
- Senatspräsident Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, VwGH
- Dr. Edeltraud Lachmayer, VwGH
- Mag. Dr. Clemens Endfellner, LL.M., WP/StB
- Sektionschef Univ.-Prof. DDr. Gunther Mayr, BMF
- Dr. Martin Vock, LL.M., BMF
- Präsident Mag. Philipp Rath, WP/StB
Tagungshotel
Auch heuer legen wir Ihnen unser Tagungshotel, mit dem wir einen Sonderpreis vereinbart haben, ans Herz:
Hotel Eden **** (500 m entfernt)
Einzelzimmer zu € 120,00 inkl. Frühstück
E-Mail: info@eden-seefeld.at
Buchungscode „VWT“
Sehr herzlich laden wir unsere Seminarteilnehmer:innen wieder zum gemeinsamen Abendessen, am Donnerstag, 05. Oktober im Hotel Eden ein.
Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet!
Tagungsgebühr
Tagungsgebühr | EUR 520,00 zzgl. 20 % MWSt. |
Tagungsgebühr VWT Mitglied | EUR 420,00 zzgl. 20 % MWSt. |
Tagungsgebühr Berufsanwärter | EUR 290,00 zzgl. 20 % MWSt. |
Anmeldung
Bitte vermerken Sie im Anmeldeformular, dass Sie
vor Ort (im Kongresszentrum) teilnehmen möchten,
indem Sie im Feld „Teilnahme vor Ort“ auf JA klicken.
Bei NEIN sind Sie für den Livestream angemeldet.
Ihre verbindliche Anmeldung ist unbedingt erforderlich!
Storno kostenfrei möglich bis: Freitag, 29. Sept. 2023
Anmeldeschluss: Montag, 2. Oktober 2023
Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Fotos auf der Internetseite der VWT und in der Zeitschrift „Der Wirtschaftstreuhänder“ veröffentlicht werden dürfen.
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