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Betriebsstätten und Personengesellschaften 2022

Internationale Entwicklungen, neueste Rechtsprechung und Verwaltungspraxis aus dem In- und Ausland

Dienstag, 11. Januar 2022, 10.00 bis 12.00 Uhr

ONLINE Seminar

Die von G20/OECD entwickelte, von der EU übernommene und voraussichtlich ab 2023 wirksam werdende neue Weltsteuerordnung ändert nichts daran, dass im internationalen Steuerrecht das „traditionelle“ Betriebsstättenprinzip weiterhin Bestand haben wird. Allerdings ist die Frage nach der Begründung einer Betriebsstätte anhand neuer Prinzipien zu beurteilen. Auch die internationale Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zur grenzüberschreitenden Gewinnzuordnung hat überraschende Ergebnisse geliefert. Deshalb beschäftigen sich auch die neuen österreichischen VPR 2021 ausführlich mit multinationalen Betriebsstätten- und Personengesellschaftsstrukturen. Wir informieren Sie in zwei Stunden über alles, was Sie ab 2022 zur Betriebsstättenbesteuerung wissen müssen.

Referent

Prof. Dr. Stefan Bendlinger, StB

Prof. Dr. Stefan Bendlinger, StB
ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz

Seminarinhalt

  • Die Relevanz der Betriebsstätte im Steuerrecht
  • Der Betriebsstättenbegriff in den Doppelbesteuerungsabkommen
    • OECD- und UN-Musterabkommen zu Betriebsstätten
    • Österreichische Verwaltungspraxis
    • Ausgewählte internationale Rechtsprechung
  • Betriebsstätten-Gewinnermittlung
    • Der „authorized OECD-approach“ und der „AOA Light“
    • Grundlagen und Methoden der Ergebnisabgrenzung
    • Vermeidung von Doppelbesteuerung
  • Besonderheiten einzelner Betriebsstättenformen
  • Grenzüberschreitende Personengesellschaften
    • Transparenz- und Intransparenzprinzip
    • Lösung positiver und negativer Qualifikationskonflikte
  • Empfehlungen und Ausblick

Teilnahmegebühr

€ 160,-- zuzüglich 20% USt

Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!

Anmeldung

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.


Sie erhalten 2 Stunden vor Beginn des Online-Seminars per Mail den Zugangscode. Dem Mail ist auch das Handout beigefügt.

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