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Brennpunkt Finanzstrafrecht – Update 2018

Dienstag, 12. Juni 2018
Hotel Sheraton – Panoramahaus, Dornbirn Messestraße 1, 6850 Dornbirn

Referenten

HR Mag. Horst Ender
Leiter der Finanzstrafbehörde, Finanzamt Feldkirch

RA Dr. Christian Eberl, Verteidiger in Finanzstrafsachen 

 

Seminarinhalte

Spannungsfeld Abgabenbehörde/Finanzstrafbehörde:

  • Wer nimmt welche Aufgaben wahr?
  • Abgabenbehördliche Außenprüfung § 147 BAO
  • Prüfungsanordnung nach § 99 Abs 2 FinStrG
  • Konsequenzen?

Abgaben- und finanzstrafrechtliche Verjährung

  • Verjährung der Strafbarkeit § 31 FinStrG
  • Abgabenrechtliche Verjährungsbestimmungen § 207 ff BAO
  • Vorfragenbeurteilung durch die Abgabenbehörde

Die Akteneinsicht („das unbekannte Wesen“)

  • Form, Umfang, Inhalt
  • Beschränkungen und Rechtsmittel
  • Strategieüberlegungen

Strafaufhebungsgründe – „zielüberlegte Anwendung“:

  • Zeitlicher Aspekt (wann?)
  • Entscheidungsparameter (welcher, warum?;  

Aktuelle Judikatur und Tagesthemen sowie Diskussion und Fragestellungen

  • Gewerbsmäßigkeit (aktuelle OGH Entscheidungen)
  • Selbstanzeige (aktuelle BFG Entscheidungen)
  • Selbstanzeige nach KapMeldeG (Klarstellungen)

     

    Anschließend laden wir zur Diskussion ein!

     

    Teilnahmegebühr

    €295,00 zuzüglich 20% USt 
    inkl. Seminarunterlagen, Getränke und Kaffeepause

    Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
    Wir bitten um Verständnis für die Verrechnung der vollen Teilnahmegebühr bei Storno später als 3 Werktage vor dem Veranstaltungstermin

    Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.

    Es handelt sich hierbei um eine archivierte Veranstaltung!
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