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Brennpunkt Finanzstrafrecht – Update 2019

Samt akuter Risikofelder in der Betriebsprüfung

Dienstag, 22. Oktober 2019, 12.30 bis 16.30 Uhr
Hotel Sheraton – Panoramahaus, Dornbirn Messestraße 1, 6850 Dornbirn

Referenten

HR Mag. Horst Ender
Leiter der Finanzstrafbehörde, Finanzamt Feldkirch
 

RA Dr. Christian Eberl, Verteidiger in Finanzstrafsachen 

Thema

Aufgrund der zwischenzeitlichen Beschlussfassung des EU-Finanz-Anpassungsgesetzes 2019, des Abgabenänderungsgesetzes 2020 sowie des Finanz-Organisationsreformgesetzes im Nationalrat werden die sich daraus ergebenden wesentlichen Neuerungen im Rahmen des Brennpunktes Finanzstrafrecht am 22.10.2019 in Dornbirn diskutiert.

Seminarinhalte

1. Aktuelle Prüfungsfeststellungen, die zu einem Finanzstrafverfahren führen können:
(mit Beispielen und Diskussionsmöglichkeit)

  • Umsatz- und Erlösverkürzungen 
    • Sicherheitszuschlag versus strafrechtlich relevante Hinzurechnungen
    • Schätzungsergebnisse als Basis eines Finanzstrafverfahrens
  • Schein- und Deckungsrechnungen 
    • Nicht anerkannter Aufwand gem § 162 BAO
    • Scheinunternehmen laut Feststellungsbescheid gem § 8 SBBG
  • Nicht betrieblich veranlasste Aufwendungen/ verdeckte Gewinnausschüttungen
  • Verrechnungskonten
  • Umsatzsteuervoranmeldungsdelikte
  • Finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalte iZm lohnabhängigen Abgaben

2. Die vertretbare Rechtsansicht im Finanzstrafrecht:

  • Strafbarkeit/Straflosigkeit im FinStrG – Ansatzpunkte
  • Maßnahmen in der Außenprüfung/Einwendungsgebot

3.  Ausgewählte Judikatur für die Praxis und Diskussion, ua:

  • Missbrauchsbestimmung § 22 BAO – finanzstrafrechtliche Relevanz! (VfGH Judikatur)
  • Anspruch auf Abgabenerhöhung § 29 Abs 6 FinStrG – aktuelle Problemzonen (VfGH und VwGH Judikatur)
  • Selbstanzeige § 29 FinStrG - aktuelle Brandherde und Fallen (BFG Judikatur) samt Beispielen

4.  Diskussion zum Ministerialentwurf zum Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz 2020:

  • Highlights für das Finanzstrafrecht

5. Aussichten zur Struktur der Finanzstrafbehörde ab 2020

Teilnahmegebühr

€ 295,-- zuzüglich 20% USt 
inkl. Seminarunterlagen, Getränke und Kaffeepause.
 

Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Bitte um Verständnis für die Verrechnung der vollen Teilnahmegebühr bei Storno später als 3 Werktage vor der Veranstaltung.

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.


Gerne senden wir Ihnen weitere Exemplare der Tagungsunterlage
gegen Kostenersatz von € 60,00 zzgl. USt. zu.

Tagungsunterlage

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