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Brennpunkt Finanzstrafrecht – Update 2019
Samt akuter Risikofelder in der Betriebsprüfung
Dienstag, 22. Oktober 2019, 12.30 bis 16.30 Uhr
Hotel Sheraton – Panoramahaus, Dornbirn Messestraße 1, 6850 Dornbirn
Referenten
HR Mag. Horst Ender
Leiter der Finanzstrafbehörde, Finanzamt Feldkirch
RA Dr. Christian Eberl, Verteidiger in Finanzstrafsachen
Thema
Aufgrund der zwischenzeitlichen Beschlussfassung des EU-Finanz-Anpassungsgesetzes 2019, des Abgabenänderungsgesetzes 2020 sowie des Finanz-Organisationsreformgesetzes im Nationalrat werden die sich daraus ergebenden wesentlichen Neuerungen im Rahmen des Brennpunktes Finanzstrafrecht am 22.10.2019 in Dornbirn diskutiert.
Seminarinhalte
1. Aktuelle Prüfungsfeststellungen, die zu einem Finanzstrafverfahren führen können:
(mit Beispielen und Diskussionsmöglichkeit)
- Umsatz- und Erlösverkürzungen
- Sicherheitszuschlag versus strafrechtlich relevante Hinzurechnungen
- Schätzungsergebnisse als Basis eines Finanzstrafverfahrens
- Schein- und Deckungsrechnungen
- Nicht anerkannter Aufwand gem § 162 BAO
- Scheinunternehmen laut Feststellungsbescheid gem § 8 SBBG
- Nicht betrieblich veranlasste Aufwendungen/ verdeckte Gewinnausschüttungen
- Verrechnungskonten
- Umsatzsteuervoranmeldungsdelikte
- Finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalte iZm lohnabhängigen Abgaben
2. Die vertretbare Rechtsansicht im Finanzstrafrecht:
- Strafbarkeit/Straflosigkeit im FinStrG – Ansatzpunkte
- Maßnahmen in der Außenprüfung/Einwendungsgebot
3. Ausgewählte Judikatur für die Praxis und Diskussion, ua:
- Missbrauchsbestimmung § 22 BAO – finanzstrafrechtliche Relevanz! (VfGH Judikatur)
- Anspruch auf Abgabenerhöhung § 29 Abs 6 FinStrG – aktuelle Problemzonen (VfGH und VwGH Judikatur)
- Selbstanzeige § 29 FinStrG - aktuelle Brandherde und Fallen (BFG Judikatur) samt Beispielen
4. Diskussion zum Ministerialentwurf zum Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetz 2020:
- Highlights für das Finanzstrafrecht
5. Aussichten zur Struktur der Finanzstrafbehörde ab 2020
Teilnahmegebühr
€ 295,-- zuzüglich 20% USt
inkl. Seminarunterlagen, Getränke und Kaffeepause.
Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Bitte um Verständnis für die Verrechnung der vollen Teilnahmegebühr bei Storno später als 3 Werktage vor der Veranstaltung.
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.
Gerne senden wir Ihnen weitere Exemplare der Tagungsunterlage
gegen Kostenersatz von € 60,00 zzgl. USt. zu.
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