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Brennpunkt Finanzstrafrecht/Betriebsprüfung – Update
Dienstag, 28. Mai 2019
Hotel Sheraton – Panoramahaus, Dornbirn Messestraße 1, 6850 Dornbirn, Tiefgarage € 0,60 pro Stunde
Referenten
HR Mag. Horst Ender
Leiter der Finanzstrafbehörde, Finanzamt Feldkirch
RA Dr. Christian Eberl
Verteidiger in Finanzstrafsachen
Seminarinhalt
Kurzes Blitzlicht auf die Selbstanzeige – Judikaturentwicklung, ua
- Zuschlag gemäß § 29 Abs 6 FinStrG
- Rechtzeitige Entrichtung gemäß § 29 Abs 2 FinStrG
- Sonstige neuere Entwicklungen und Zweifelsfragen
Kontenregister – Praxisbericht
- Wesentliches zum Kontenregister und Konteneinschaugesetz
- Bericht zur Erlassregelung zum Kontenregister
- Zweifelsfragen
Grobe Fahrlässigkeit – „Sein oder Nichtsein“
- Merkmale der groben Fahrlässigkeit „Neu“
- Abgrenzungskriterien
- Zweifelsfragen
- Änderungen beim Beraterprivileg?
Qualifizierungen des § 33 FinStrG
(Gewerbsmäßigkeit „Neu“, Abgabenbetrug)
- Überblick über die neue Regelung des § 38 FinStrG
- Zweifelsfragen und Anwendung im FinStrG
- Abgabenbetrug, Grundzüge des § 39 FinStrG und Judikatur des OGH
- Risiken des Parteienvertreters
Teilnahmegebühr
€290,00 zuzüglich 20% USt
inkl. Seminarunterlagen und Pausenerfrischung
Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Bitte um Verständnis für die Verrechnung der vollen Teilnahmegebühr bei Storno später als 3 Werktage vor der Veranstaltung.
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.
Gerne senden wir Ihnen weitere Exemplare der Tagungsunterlage gegen Kostenersatz von € 60,00 zzgl. 10% USt. zu.
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