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Brennpunkt Finanzstrafrecht/Betriebsprüfung – Update

Dienstag, 28. Mai 2019
Hotel Sheraton – Panoramahaus, Dornbirn Messestraße 1, 6850 Dornbirn, Tiefgarage € 0,60 pro Stunde

Referenten

HR Mag. Horst Ender
Leiter der Finanzstrafbehörde, Finanzamt Feldkirch

RA Dr. Christian Eberl
Verteidiger in Finanzstrafsachen

 

Seminarinhalt

Kurzes Blitzlicht auf die Selbstanzeige – Judikaturentwicklung, ua

  • Zuschlag gemäß § 29 Abs 6 FinStrG
  • Rechtzeitige Entrichtung gemäß § 29 Abs 2 FinStrG
  • Sonstige neuere Entwicklungen und Zweifelsfragen

Kontenregister – Praxisbericht

  • Wesentliches zum Kontenregister und Konteneinschaugesetz
  • Bericht zur Erlassregelung zum Kontenregister
  • Zweifelsfragen

Grobe Fahrlässigkeit – „Sein oder Nichtsein“

  • Merkmale der groben Fahrlässigkeit „Neu“
  • Abgrenzungskriterien
  • Zweifelsfragen
  • Änderungen beim Beraterprivileg?

Qualifizierungen des § 33 FinStrG
(Gewerbsmäßigkeit „Neu“, Abgabenbetrug)

  • Überblick über die neue Regelung des § 38 FinStrG
  • Zweifelsfragen und Anwendung im FinStrG
  • Abgabenbetrug, Grundzüge des § 39 FinStrG und Judikatur des OGH
  • Risiken des Parteienvertreters

 

Teilnahmegebühr

€290,00 zuzüglich 20% USt
inkl. Seminarunterlagen und Pausenerfrischung

Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Bitte um Verständnis für die Verrechnung der vollen Teilnahmegebühr bei Storno später als 3 Werktage vor der Veranstaltung.

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.

Gerne senden wir Ihnen weitere Exemplare der Tagungsunterlage gegen Kostenersatz von € 60,00 zzgl. 10% USt. zu.

Es handelt sich hierbei um eine archivierte Veranstaltung!
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