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Brennpunkt HAUSDURCHSUCHUNG bei Steuerberater / Wirtschaftsprüfer und Klient

Ausgebucht

Donnerstag, 28. Mai 2015
Management Club, Kärntner Straße 8, 1010 Wien, Eingang Kärntner Durchgang

Begrüßung

Mag. Dr. Alfred BROGYÀNYI, WP/StB

Referenten

Dr. Christian EBERL
Rechtsanwalt , Verteidiger in Finanzstrafsachen

Dr. Werner RÖGGLA
Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Wien

 

Teilnahmegebühr

€220,- zuzüglich 20% USt
inkl. Seminarunterlagen und Pausenerfrischung

Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Bitte um Verständnis für die Verrechnung der vollen Teilnahmegebühr bei Storno später als 3 Werktage vor der Veranstaltung.

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.

Seminarinhalte

  • Die Hausdurchsuchung beim StB/WP und dessen Voraussetzungen
    • nach StP
    • und FinStrG
    • Grenzen des Hausdurchsuchungsbefehls
    • Sicherstellung und Beschlagnahme
    • Problematik der freiwilligen Nachschau
  • Notwendige Organisationsmaßnahmen des Steuerberaters im Vorfeld von Hausdurchsuchungen
    • kanzleiinterne Präventionsmaßnahmen,
    • Aktenführung,
    • Ablaufkonzept, Mitarbeiterinformation,
    • Festlegung Vertrauenspersonen, Vertretung (kurzfristige Bereitschaft)
  • Die Rechtsstellung des Steuerberaters bei der Hausdurchsuchung (als Beschuldigter, als Zeuge usw) und damit verbundene Rechte und Pflichten
  • Die Durchführung der Hausdurchsuchung durch Steuerfahndung, Finanzpolizei, Finanzstrafbehörde, Staatsanwaltschaft
    • „Kapperltheorie“
    • oder: wer tritt mir in welcher Funktion mit welchen Befugnisse gegenüber?
  • Erforderliche Maßnahmen während der Hausdurchsuchung formeller und materieller Natur
    • Protokollierung, Anträge,
    • Vermeidung von informellen Befragungen,
    • Vertrauenspersonen, Kammervertreter usw
  • Ausfolgung von Unterlagen im Rahmen der Hausdurchsuchung und notwendige Maßnahmen
    • Protokollierung
    • Widerspruch, Versiegelung usw
  • Umfang der Ausfolgung von Unterlagen (Reichweite des „Schutzschildes“)
  • Rechtsmittel nach Hausdurchsuchungen und deren Erfordernisse und begleitenden Maßnahmen
    • Protokollierung Geschehnisablauf, Anträge
    • Beschwerde, Einspruch usw
  • Hausdurchsuchung bei Klient und Unterstützung bei Durchführung
    • Steuerberater als Vertrauensperson
    • Vertretung durch Rechtsanwalt
    • Festlegung Procedere, ua Verständigung und Abrufbereitschaft im Vorfeld
    • Vermeidung nachteiliger Äußerungen (Verlust Rechtschutz) usw
Es handelt sich hierbei um eine archivierte Veranstaltung!
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Veranstaltung

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