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Buchhalterische Gefälligkeiten

oder „Mein Steuerberater ist schuld!“

Ausgebucht

Donnerstag, 16. Juli 2020, 13.30 bis 17.30 Uhr
Grand Hotel Wien, Ballsaal 2. UG, Kärntner Ring 9, 1010 Wien

Referenten

Mag Maria AUER, StB
Expertin für Verteidigung in Finanzstrafverfahren und Betriebsprüfungen

RA Dr. Tibor NAGY, StB
Experte für Verteidigung in Finanzstrafverfahren und Betriebsprüfungen

Mag. Rainer OBERMANN
Fachexperte gemäß § 2 (5a) JBA-G für Steuerrecht,
Abgabensachen und FinStR bei der Staatsanwaltschaft Wien

Dr. Gerhard POHNERT
Richter am Landesgericht für Strafsachen Wien
und Vorsitzender eines Spruchsenates in Wien

StA Mag. Simon STÜRZER, LL.M
Leiter der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien

Corona hat die Welt verändert – sie dreht sich dennoch weiter. Mehr als je zuvor muss der Wirtschaftstreuhänder den Spagat zwischen Mandatserfüllung, Steuergestaltung und Beteiligung an einer Straftat bewerkstelligen. Wenn aber etwas schief läuft, heißt es sehr rasch: „Meine Steuerberaterin/mein Steuerberater ist schuld!!“.  Jeder Steuerberater – egal welcher Größe – muss daher Vorsorge treffen, um strafrechtliche, finanzstrafrechtliche und haftungsrechtliche Risiken von der eigenen Kanzlei fernhalten zu können, es kommt oft schneller als man denkt…

Seminarinhalte

  • Steuerberater als Beitragstäter im StGB und FinStrG
  • Risken für die WT-Kanzlei durch Mitarbeiter
  • Risken für die Berufslizenz
  • Prüfpflichten bei Auftragsannahme
  • Der Steuerberater als potentielles Tatsubjekt im Finanzstrafverfahren anhand von Praxisbeispielen
  • Finanzstrafrechtliche Bonmots aus der Praxis – in Dialogform zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung
  • Wie kann Risikoprävention in den Alltag einer kleinen und mittleren WT-Kanzlei integriert werden? Vorschläge für einfach umsetzbare und damit auch für kleine WT-Kanzleien durchführbare Präventionsmaßnahmen.

Teilnahmegebühr

€295,-- zuzüglich 20% USt 
inkl. Seminarunterlagen, Getränke und Kaffeepause.
 

Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Bitte um Verständnis für die Verrechnung der vollen Teilnahmegebühr bei Storno später als 3 Werktage vor der Veranstaltung.

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.

Es handelt sich hierbei um eine archivierte Veranstaltung!

Gerne senden wir Ihnen weitere Exemplare der Tagungsunterlage
gegen Kostenersatz von € 60,00 zzgl. USt. zu.

Tagungsunterlage

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