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Das neue EU-Meldepflichtgesetz

Geiselhaft für Steuerberater und Mandanten

Dienstag, 11. Juni 2019, 9.30 bis 13.00 Uhr
Management Club, 1010 Wien, Kärntner Straße 8, Eingang Kärntner Durchgang

Referent

Prof. Dr. Stefan Bendlinger

Prof. Dr. Stefan Bendlinger
ICON Wirtschaftstreuhand GmbH

Thema

Anfang Mai 2019 wurde das EU-Meldepflichtgesetz 2020 (EU-MPfG) zur Begutachtung veröffentlicht. Damit soll die EU-Richtlinie 2018/822 vom 25.5.2018 betreffend den verpflichtenden Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (ABl L 139/1 v. 5.6.2018) in österreichisches Recht übernommen werden.

Nach diesen EU-Vorgaben müssen potenziell aggressive grenzüberschreitende Gestaltungen (über FinanzOnline) dem BMF bzw dem Amt für Betrugsbekämpfung gemeldet werden. Die Meldepflicht trifft einerseits den Intermediär, wozu Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte oder Notare zählen, welche die Gestaltung konzipiert, vermarktet, organisiert, bereitgestellt haben oder die Umsetzung einer solchen Gestaltung verwalten oder nur von ihr wissen musste. Erfolgt keine Entbindung der Verschwiegenheitspflicht, trifft die Berichtspflicht den Steuerpflichtigen selbst.

Nachdem das EU-Meldepflichtgesetz aufgrund der Richtlinienvorgaben rückwirkend auf Gestaltungen anzuwenden ist, die zwischen dem 25. Juni 2018 und 30. Juni 2020 umgesetzt worden sind, haben Berater und Mandanten dringenden Handlungsbedarf. Die zu meldenden Sachverhalte sind sehr weit gefasst, sodass die Meldepflicht jeden treffen kann. Versäumnisse sind mit empfindlichen Strafen bedroht.

Erfahren Sie – durch Beispiele unterlegt - worauf Sie bei steuerlicher Gestaltungsberatung künftig zu achten haben werden. 

Seminarinhalte

  • Unbedingt meldepflichtige Gestaltungen
  • Bedingt meldepflichtige Gestaltungen 
  • Der „Main Benefit Test“
  • Meldepflicht des Intermediärs
  • Subsidiäre Meldepflicht des Steuerpflichtigen
  • Inhalt und Form der Meldung
  • Internationaler Informationsaustausch
     

Teilnahmegebühr

€ 275,-- zuzüglich 20% USt 
inkl. Seminarunterlagen, Getränke und Kaffeepause.
 

Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Bitte um Verständnis für die Verrechnung der vollen Teilnahmegebühr bei Storno später als 3 Werktage vor der Veranstaltung.

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.


Gerne senden wir Ihnen weitere Exemplare der Tagungsunterlage
gegen Kostenersatz von € 60,00 zzgl. USt. zu.

Tagungsunterlage

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