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Das Spruchsenatsverfahren (mit Focus auf die Verhandlung) im Finanzstrafrecht - ein unabdingbarer „Praxis“-Wegweiser

„Vorverfahren“ – Vorbereitung – Durchführung - Nachbereitung – Vermeidung von (schmerzlichen) Stolpersteinen

Dienstag, 7. Juli 2020, 13.00 bis 17.00 Uhr
Management Club, 1010 Wien, Kärntner Straße 8, Eingang Kärntner Durchgang

Aufgrund der großen Nachfrage handelt es sich hier um den Wiederholungstermin – welcher bedingt durch Covid 19 verschoben werden musste!

Referenten

Dr. Gerhard Pohnert
Richter am Landesgericht für Strafsachen Wien, Vorsitzender eines Spruchsenates

RA Dr. Christian Eberl
Verteidiger in Finanzstrafsachen, Fachkanzlei für Finanzstrafrecht

Seminarinhalte

1. Die Außenprüfung als „Indizienlieferant“ – der Beginn allen Übels!

2. Das Vorverfahren bei der Finanzstrafbehörde – agieren oder gar nichts tun?

  • Die Aufforderung zur Rechtfertigung, die Akteneinsicht, die Stellungnahme

3. Die Einleitung(sverständigung)  – was jetzt!

4. Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat – die Stunde der Wahrheit!

  • Was wurde bislang ermittelt; was ist jetzt die konkrete Verdachtslage objektiv und subjektiv

5. Vorbereitung der Spruchsenatsverhandlung – „die halbe Miete“?

  • Schriftsätze zur Vorbereitung
  • Beweisanträge
  • Antizipation der möglichen Rechts- und Verfahrensfragen
  • Vorbesprechung mit dem Beschuldigten! Wäre nicht schlecht!

6. Die Spruchsenatsverhandlung(en) – gut vorbereitet will gelernt sein!

  • Verzicht auf Verhandlung ja/nein! mit/ohne Beschuldigten!
  • Das Verhalten als Beschuldigtenvertreter
  • Kommunikation mit dem Spruchsenat(vorsitzenden)
  • Aktenkenntnis und Auseinandersetzung mit den materiellen (abgaben- und finanzstrafrechtlichen) und formellen Gesichtspunkten
  • Das Beweisverfahren im Detail (objektive Tatseite, subjektive Tatseite, Zweifelsgrundsatz usw)
  • Einvernahme des Beschuldigten und Befragung durch den Vertreter
  • Das „Plädoyer“
  • Die Beachtlichkeit der Strafbemessungsgründe  

7.  Das Erkenntnis des Spruchsenates! Was nun?

  • Besprechung mit dem Beschuldigten
  • Anmeldung eines Rechtsmittels
  • Beschwerde gegen Erkenntnis
  • Konsequenzen einer Verurteilung

Teilnahmegebühr

€ 295,-- zuzüglich 20% USt 
inkl. Seminarunterlagen, Getränke und Kaffeepause.

Begrenzte Teilnehmeranzahl lt Verordnung Covid 19

Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Bitte um Verständnis für die Verrechnung der vollen Teilnahmegebühr bei Storno später als 3 Werktage vor der Veranstaltung.

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.

Es handelt sich hierbei um eine archivierte Veranstaltung!

Gerne senden wir Ihnen weitere Exemplare der Tagungsunterlage
gegen Kostenersatz von € 60,00 zzgl. USt. zu.

Tagungsunterlage

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