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Die Zukunft der internationalen Unternehmensbesteuerung
G7, G20 und OECD haben eine globale Steuerreform beschlossen!
Donnerstag, 21. Oktober 2021, 10.00 bis 12.00 Uhr
ONLINE Seminar
Mitte des Jahres haben sich die Finanzminister der G7 und der G20 auf die Eckpfeiler einer neuen Weltsteuerordnung geeinigt. Entwickelt wurden das „Zwei-Säulen-Modell“ vom „OECD Inclusive Framework on BEPS“, das sich aus 139 Staaten zusammensetzt. Säule I sieht eine, von Präsenzerfordernissen losgelöste, an Umsätzen orientierte steuerliche Anknüpfung an jene Staaten vor, in denen Produkte und Leistungen konsumiert bzw. genutzt werden. Verbunden mit einer formelbasierten Neuverteilung von Residualgewinnen, die eine bestimmte Profitabilitätsschwelle überschreiten. Durch Säule II wird eine globale Mindestbesteuerung eingeführt, um Steueroasen und Niedrigsteuerländer endgültig trocken zu legen.
Noch im Jahr 2021 will die OECD Details präsentieren, 2022 sollen die legistischen Grundlagen einschließlich der notwendigen multilateralen Verträge erarbeitet werden. Ab 2023 sollen die Regelungen in den einzelnen Staaten in Kraft treten. Die Europäischen Union will die Vorschläge der OECD durch Richtlinienvorgaben verbindlich umsetzen. Wir zeigen Ihnen, in welcher Art und Weise, das 100 Jahre alte System der internationalen Unternehmensbesteuerung reformiert werden soll.
Referent

Prof. Dr. Stefan Bendlinger, StB
ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz
Seminarinhalt
- Die Arbeiten der OECD zum „Zwei-Säulen-Konzept“
- Nexus und Neuverteilung von Besteuerungsrechten (Pillar I)
- Grundkonzept und Anwendungsbereich
- Eine umsatzbezogene steuerliche Anknüpfung
- Die Verteilung von Residualgewinnen
- Vermeidung von Doppelbesteuerung
- Globale Mindeststeuer (Pillar II)
- Die „Income Inclusion Rule“ (IIR)
- Die “Undertaxed Payment Rule” (UTPR)
- Die “Subject to Tax Rule (STTR)
- Die Vorhaben der Europäischen Union
- Schlussfolgerungen zur globalen Steuerreform
Teilnahmegebühr
€ 160,-- zuzüglich 20% USt
Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.
Sie erhalten 1 Stunde vor Beginn des Online-Seminars per Mail den Zugangscode. Dem Mail ist auch das Handout beigefügt.
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