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Entsendungen in der EU
aus arbeitsrechtlicher Sicht
Dienstag, 14. Januar 2020, 13.30 bis 17.00 Uhr
Grand Hotel Wien, Kärntner Ring 9, 1010 Wien
![]() | Dieses Seminar finde im Grand Hotel Wien statt! (Parkmöglichkeit Garage Ringstrassengalerien) |
Referent

Dr. Georg Bruckmüller, Rechtsanwalt
Bruckmüller RechtsanwaltsgmbH
Thema
Das Seminar beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerentsendung und grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung. Der Schwerpunkt liegt in der Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragen bei internationalen Personalentsendungen (Inbound und Outbound).
- Wann ist bei einer Entsendung österreichisches Arbeitsrecht anwendbar?
- Welche arbeitsrechtlichen Vorschriften sind dabei zu beachten?
- Wann bleibt österreichisches Arbeitsrecht bei der Entsendung ins Ausland anwendbar?
Neben den individualrechtlichen Ansprüchen von Arbeitnehmer wird auch ein Blick auf betriebsverfassungsrechtliche Themen geworfen.
Das Seminar behandelt Fälle aus der Praxis und zeigt notwendige Maßnahmen in den Unternehmen im Sinne von Compliance-Regeln auf, um die Einhaltung der einschlägigen Regelungen zu gewährleisten.
Seminarinhalte
Aufgrund des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes (LSD-BG) hat der grenzüberschreitende Einsatz von Personal in letzter Zeit an rechtlicher Bedeutung gewonnen.
Zu beachtende Aspekte sind vor allem:
- Arbeitsrechtliche Grundlagen bei Personalentsendungen
- Entsendung nach Österreich („Inbound“)
- Entsendung aus Österreich („Outbound“)
- Weitere rechtliche Aspekte internationaler Personalentsendungen
- Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)
- Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
- Abgrenzung Entsendung versus grenzüberschreitende Überlassung
- Neue Judikatur
- Risken bei unrichtiger Abgrenzung
- Risken bei internationaler Personalentsendung
- Gefahren beim Einsatz von Ausländern (finanzpolizeiliche Maßnahmen)
- Praktische Tipps zur Verhinderung von Verwaltungstrafen
Teilnahmegebühr
€ 275,-- zuzüglich 20% USt
inkl. Seminarunterlagen, Getränke und Kaffeepause.
Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Bitte um Verständnis für die Verrechnung der vollen Teilnahmegebühr bei Storno später als 3 Werktage vor der Veranstaltung.
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.
Es handelt sich hierbei um eine archivierte Veranstaltung!Gerne senden wir Ihnen Exemplare der Tagungsunterlage
gegen Kostenersatz von € 60,00 zzgl. USt. zu.
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