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Multinationale Betriebsststätten-Strukturen
nach den Verrechnungspreisrichtlinien 2020
Donnerstag, 11. Februar 2021, 14.00 bis 16.00 Uhr
ONLINE Seminar
Thema
Anfang Dezember 2020 hat das BMF die neuen Verrechnungspreisrichtlinien 2020 (VPR 2020) im Entwurf veröffentlicht. Die in die Jahre gekommenen VPR aus dem Jahre 2010 wurden grundlegend überarbeitet. Neben den Entwicklungen auf OECD- und EU-Ebene wurde auch die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in die VPR 2020 eingearbeitet. Zu einzelnen Aspekten wurde vom BMF eine neue Position bezogen.
60 Seiten des 245 Seiten starken Erlasses widmen sich der Betriebsstättenbesteuerung. Denn nach dem für die Ergebnisabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte von der OECD favorisierten Ansatz soll diese nach „Verrechnungspreisgrundsätzen“ erfolgen. Informieren Sie sich kurz und bündig über die zur Begründung und Besteuerung von Betriebsstätten und grenzüberschreitenden Personengesellschaften relevanten Aussagen der österreichischen Finanzverwaltung.
Das Buch zum Seminar
Die Vorgaben von G20 und OECD im Bereich der Besteuerung von Betriebsstätten und deren Bemühungen, neue steuerliche Anknüpfungsmerkmale zu schaffen, um die internationale Gewinnaufteilung neu zu ordnen, haben eine Gesamtrevision des Handbuches zur Betriebsstättenbesteuerung nötig gemacht. Die COVID-19 bedingten begrenzten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung haben die nötigen Kapazitäten dafür geschaffen.
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LexisNexis ARD ORAC |
Referent

Prof. Dr. Stefan Bendlinger, StB
ICON Wirtschaftstreuhand GmbH
Seminarinhalte
- Neues zum Betriebsstättenbegriff
- Feste Geschäftseinrichtungen
- Bau- und Montageausführungen
- Liefergewinnbesteuerung kraft Vertreterbetriebsstätte
- Gewinnzurechnung zu verschiedenen Betriebsstättenformen
- Der „authorized OECD-approach“
- Der österreichische „AOA light“
- Grenzüberschreitende Mitunternehmerschaften
- Personengesellschaften in den DBA
- Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
Teilnahmegebühr
€ 150,-- zuzüglich 20% USt
Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.
Sie erhalten 2 Stunden vor Beginn des Online-Seminars per Mail den Zugangscode. Dem Mail ist auch das Handout beigefügt.
Hinweis: Das Login beim Online-Seminar muss mit derselben E-Mail Adresse erfolgen, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben!
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