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Richtige Beendigung von Dienstverhältnissen in der Krise, Urlaub in Risikogebieten - rechtliche Folgen!

Stolpersteine und wie Sie diese in der Praxis vermeiden können

Donnerstag, 30. Juli 2020, 14.00 bis 16.00 Uhr

ONLINE Seminar

Referenten

Univ.-Lektor Dr. Georg Bruckmüller, RA

Univ.-Lektor Dr. Georg Bruckmüller, RA

Mag. David Fuchs, RAA

Mag. David Fuchs, RAA

Seminarinhalt

COVID-19 hat niemanden unberührt gelassen. Viele Unternehmer hat die Krise vor die schwierige Frage gestellt, wie mit bestehenden Dienstverhältnissen umgegangen wird. Kurzarbeit, Freistellungen und ähnliche Maßnahmen können zwar teilweise Abhilfe schaffen, oftmals führt aber kein Weg daran vorbei, auch Dienstverhältnisse zu beenden. Um kostspielige Fehler zu vermeiden, wollen wir Ihnen unsere Expertentipps für die Beendigung von Dienstverhältnissen und hilfreiche Anleitungen für die Praxis geben. Gerne gehen wir im Webinar auch auf Ihre individuellen Fragen ein. Insbesondere werden die folgenden Themen behandelt:

  • Was ist im Zusammenhang mit COVID-19 besonders zu beachten?
    • Ist eine Beendigung trotz aufrechter Kurzarbeit möglich?
    • Sozialwidrigkeit von Kündigungen während der Krise – auf was sollten Sie sich einstellen?
    • Kündigung bei Infektion des Arbeitnehmers
    • Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Urlaub in Risikogebieten
  • Welche Möglichkeiten der Beendigung von Dienstverhältnissen gibt es?
    • Einvernehmliche Beendigung – Ist eine Anfechtung möglich?
    • Kündigung
    • Entlassung / vorzeitiger Austritt
    • Wann ist eine Befristung zulässig?
  • Stolpersteine bei der Beendigung – was ist zu beachten?
    • Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat
    • Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
    • Anfechtung von Kündigungen – Ablauf des Verfahrens
    • Sozialplan
    • Kündigungsfrühwarnsystem – Verständigung des AMS

Teilnahmegebühr

€ 125,-- zuzüglich 20% USt

Anmeldung

Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.


Sie erhalten 1 Stunde vor Beginn des Online-Seminars per Mail den Zugangscode. Dem Mail ist auch das Handout beigefügt.

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