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Was Wirtschaftstreuhänder über das Kartellrecht wissen sollten!
Mittwoch, 15. Juni 2016
Management Club, 1010 Wien, Kärntner Straße 8, Eingang Kärntner Durchgang
Referent
Mag. Martin ECKEL LL.M., Rechtsanwalt
Teilnahmegebühr
€200,-- zuzüglich 20% USt
inkl. Seminarunterlagen und Pausenerfrischung
Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Bitte um Verständnis für die Verrechnung der vollen Teilnahmegebühr bei Storno später als 3 Werktage vor der Veranstaltung.
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.
Seminarinhalte
- Private Enforcement ? kartellrechtlicher Schadenersatz
- Geldbußenberechnung
- Rückstellung bei drohenden Geldbußen
- steuerliche Behandlung von Geldbußen
- Schadensberechnung
Die Bedeutung des Kartellrechts nimmt stetig zu, so steigt nicht nur die Anzahl der Verfahren, sondern auch die letztlich verhängten Geldbußen werden immer höher. Dabei geht es schon längst nicht mehr bloß um Geldbußen, künftig könnte es auch mehr Schadenersatz-Forderungen geben, da die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche nach Kartellverstößen (Private Enforcement) erleichtert wird. Die entsprechende Schadenersatzrichtlinie der EU ist noch in diesem Jahr im Zuge einer Kartellgesetznovelle 2016 in nationales Recht umzusetzen.
Neben den „klassischen“ horizontalen Kartellen, wie etwa Preisabsprachen, rücken vertikale Kartellverstöße (Festsetzung Wiederverkaufspreis) verstärkt in den Fokus der Wettbewerbsbehörden.
Im Zusammenhang mit (drohenden) Geldbußen stellen sich sowohl für Steuerberater im Zuge der Bilanzerstellung als auch für Abschlussprüfer im Rahmen ihrer Prüftätigkeit gleich mehrere Fragen: Wie wird die Geldbuße berechnet? Bedarf es einer Rückstellung und wenn ja, in welcher Höhe? Wie sieht es mit der steuerlichen Behandlung der Geldbuße bzw. allenfalls einer Bereicherung aus? Ab wann und in welcher Höhe droht kartellrechtlicher Schadenersatz?
Bei all dem spielen die Wettbewerbsbehörden, das Verfahren und die „verschiedenen Arten der Verfahrensbeendigung“ eine Rolle. Im Rahmen dieses halbtätigen Seminars soll auf all diese Fragen eine Antwort gegeben werden und dabei insbesondere auf den Blickwinkel der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingegangen werden.
Veranstaltung
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