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Ertragsteuerliche Sonderfragen der internationalen Arbeitnehmerentsendung

Ausgebucht

Donnerstag, 5. September 2019, 13.30 bis 17.00 Uhr
Management Club, 1010 Wien, Kärntner Straße 8, Eingang Kärntner Durchgang

Referent

Prof. Dr. Stefan Bendlinger

Prof. Dr. Stefan Bendlinger

Thema

Grenzüberschreitende Geschäfte werden von Menschen betrieben, in steuerrechtlicher Terminologie von „natürlichen Personen“. Deren Auslandseinsatz hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ertragsteuerliche Folgen, die nach jeweils nationalem Steuerrecht und unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu beurteilen sind. Die BEPS-bedingte Neufassung bzw -auslegung von DBA, aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis haben die Rahmenbedingungen des internationalen Arbeitnehmereinsatzes maßgeblich verändert. Erfahren Sie in wenigen Stunden, wie Sie ihren Mandanten richtig beraten und begleiten, wenn dieser Arbeitnehmer ins Ausland entsendet oder ausländische Arbeitnehmer in Österreich beschäftigt. 

Inhaltsübersicht

  1. Der Sachverhalt ist aller Besteuerung Anfang
    1. Formen des internationalen Arbeitnehmereinsatzes
    2. Entsendung, Abordnung, Arbeitgeberwechsel
  2. Auslandsentsendungen im österreichischen Steuerrecht
    1. Beschränkte/unbeschränkte Steuerpflicht
    2. Befreiungen und Begünstigungen
  3. Arbeitnehmer in den Doppelbesteuerungsabkommen
    1. Neueste Rechtsprechung zum „Mittelpunkt der Lebensinteressen“
    2. Die richtige Auslegung der „183-Tage-Regel“
    3. Tätigkeit von/für einen Arbeitgeber oder eine Betriebsstätte
    4. Kausalität bei der Aufteilung von Einkünften
    5. Besonderheiten bei der Arbeitskräfteüberlassung
    6. Organe von Kapitalgesellschaften
  4. Vermeidung von Doppelbesteuerung in Österreich
    1. Verfahrensrechtliche Regelungen
    2. Befreiungs- und Anrechnungsmethode in der Praxis
  5. Lohnnebenkosten bei Auslandsentsendungen (DB, KommSt)
  6. Beispiel zur DBA-Anwendung beim internationalen Arbeitnehmereinsatz
     

Teilnahmegebühr

€ 275,-- zuzüglich 20% USt 
inkl. Seminarunterlagen, Getränke und Kaffeepause.
 

Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Bitte um Verständnis für die Verrechnung der vollen Teilnahmegebühr bei Storno später als 3 Werktage vor der Veranstaltung.

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.


Gerne senden wir Ihnen weitere Exemplare der Tagungsunterlage
gegen Kostenersatz von € 60,00 zzgl. USt. zu.

Tagungsunterlage

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