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Know-how und Erfahrung führen in unserer Branche zum Erfolg. Die VWT bietet Ihnen rund 200 Veranstaltungen, Vorträge und Events an, wo Sie ihr Wissen vertiefen können, über neue Entwicklungen erfahren und sich auch mit Kollegen aus der Branche austauschen können.

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Steuerliche Kreativität ist anzuzeigen!

Das EU-Meldepflichtgesetz – trotz CORONA tickt die Uhr!

Donnerstag, 28. Mai 2020, 10.00 bis 12.00 Uhr

WEBINAR

Eine Aktualisierung des Themas vom 7. Mai aufgrund der großen Nachfrage

Ausgebucht

Referent

Prof. Dr. Stefan Bendlinger, StB

Prof. Dr. Stefan Bendlinger, StB
Partner ICON Wirtschaftstreuhand GmbH

Das auf der „DAC6-Richtlinie“ der EU basierende EU-MPfG verpflichtet Steuerberater und deren Klienten dazu, bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb sehr enger gesetzlicher Fristen an das BMF zu melden. Die Informationen sollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht werden, um unerwünschten Gewinnverlagerungen besser begegnen zu können. Das Gesetz wird mit 1.7.2020 in Kraft treten, rückwirkend für Gestaltungen, die seit dem 25.6.2018 umgesetzt worden sind. CORONA-bedingte Fristerstreckungen wurden gefordert, bedürfen aber einer Änderung der DAC6-Richtlinie und einer entsprechenden Anpassung des EU-MPfG, sind derzeit aber noch nicht in Sicht. Deshalb sollte der Steuerberater zusammen mit seinen Mandanten ehestmöglich eine Betroffenheitsanalyse in Angriff nehmen. Erfahren Sie in zwei Stunden die neuesten Informationen über eine dem österreichischen Steuerrecht bislang unbekannte Verpflichtung.

Thema

  • Die relevanten Rechtsgrundlagen
  • Meldeverpflichtung durch Steuerberater und/oder Klienten
  • Unbedingt und bedingt meldepflichtige Steuergestaltungen
  • Aktuelle Auslegungsergebnisse
  • Form und Inhalt der Meldung
  • Die Meldefristen
  • Verfahrensrechtliche Aspekte
  • Finanzstrafrechtliche Aspekte
  • Praktische Vorgangsweise bei der Gewissenserfoschung

Teilnahmegebühr

€ 95,-- zuzüglich 20% USt

Die Anmeldung ist verbindlich, Rechnungslegung erfolgt nach Anmeldung.

Sie erhalten 1 Stunde vor Beginn des Webinars per Mail den Zugangscode zum WEBINAR. Dem Mail ist auch das Handout beigefügt.

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.

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