Rief 1

WILLKOMMEN BEI DER VWT
VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER

Ihrer qualitätsbewussten und unabhängigen Standesvertretung



Fortbildungsverpflichtung NEU ab 2012

Der Kammertag hat am 7.11.2011 mit überwiegender Mehrheit die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater ab dem Jahr 2012 geändert. Es sind 120 Fortbildungsstunden in 3 Jahren, d.h. im Schnitt 40 Stunden, jährlich aber mindestens 30 Stunden nachzuweisen. Das Selbststudium ist mit 10 Stunden jährlich begrenzt. Eigene Vortragstätigkeit kann bis zu 20 Stunden jährlich angerechnet werden. Die Meldung erfolgt nicht mehr über die Umlagenerklärung, sondern elektronisch unter Angabe der einzelnen Veranstaltungen. Die erstmalige Meldung hat bis zum 31.3.2013 für das Jahr 2012 zu erfolgen. Das Kammeramt wird die Angaben in der Fortbildungsmeldung stichprobenweise überprüfen, um die Effektivität des Systems zu gewährleisten. Verstöße stellen Disziplinarvergehen dar. Ja, die Neuregelung wird sowohl auf Seiten der KWT als auch der Kollegenschaft zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen. Ja, es wird unbequem sein, die entsprechende Liste von besuchten Fortbildungsveranstaltungen zu führen. Aber verglichen mit der Fortbildungsregelung im BiBuG müssen auch wir Wirtschaftstreuhänder uns einen Mindeststandard gefallen lassen, um die Glaubwürdigkeit unseres Berufes zu erhalten.

Ihr
Dr. Roland Rief

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