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Zur Excedenten-Versicherung

in den letzten Vorstandssitzungen war die Verlängerung unserer Haftpflicht-Versicherung, der Excedenten-Versicherung unserer Kammer für die Berufsangehörigen, Thema der Diskussion. Nach mehr als 20 Jahren mit der HDI-Versicherung beziehungsweise deren Vorläuferorganisationen stellte sich schon die Frage, ob wir eine Neuausschreibung machen sollen oder mit dem bisherigen Vertragspartner die kommenden Jahre bestreiten wollen. Pro und Contra – Argumente haben ihre Berechtigung, denn der nunmehr vergleichsweise alte Vertrag hat auch seine Probleme und ist naturgemäß nicht an die Herausforderungen der Gegenwart angepasst. Zudem konnte der Umfang der bisherigen Excedenten-Versicherung eventuell nicht neue Dienstleistungen wie z.B. im Zusammenhang mit der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung abdecken. Andererseits kann aber eine neue Ausschreibung die Prämie wesentlich erhöhen, wenn Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen nicht mehr ausreichend ruckversichert werden können oder der bisherige Schadensverlauf derart hoch ist, dass neue Versicherungen nur zu wesentlich höheren Kosten für uns in den Vertrag einsteigen wurden. Deswegen haben wir versucht beide Varianten zu verfolgen und haben mit HDI die Verhandlungen begonnen, bevor wir aufgrund einer möglichen wesentlichen Steigerung der Prämie dann alternativ eine neue Ausschreibung in die Tat umgesetzt hatten.

In der ersten Phase der Gespräche erhielten wir von HDI die Ruckmeldung, dass unsere Versicherung am internationalen Ruckversicherungsmarkt schwierig unterzubringen ist und es deswegen zu einer Erhöhung der Prämie kommen konnte. Dieser Hinweis, dass nicht die Versicherung in Osterreich, sondern auch der Ruckversicherungsmarkt die Hohe der Prämien unserer Versicherung bestimmt, muss uns zu denken geben. Dies wirkt sich nicht nur auf die Verlängerung bei der HDI dieses Jahr aus, sondern wird auch bei der nächsten europaweiten Ausschreibung massive Kostensteigerungen zur Folge haben. Auch das Thema der Zinsen und Kosten, d.h. der Aufwendungen zur Verteidigung von Rechtsansprüchen und die damit im Zusammenhang auflaufenden Kosten der Verteidigung und der Zinsen während der Verfahrensdauer, wurde diskutiert. Schlussendlich entschieden wir uns, diesen schwierigen Themenblock nicht zu ändern, um den neuen Vertrag mit dem bisherigen Vertrag weiterhin vergleichbar zu halten und die Änderungen im Umfang übersichtlich und kompakt zu belassen.

Rechtzeitig zur Kammervorstandssitzung im November erhielten wir ein Angebot von HDI, welches unter der Inflationsrate liegt und keine wesentlichen Änderungen zu den Vorjahren vorsieht. Wir konnten daher dieses Angebot annehmen und haben damit die Excedenten-Versicherung unserer Kammer für die Berufsangehörigen um das Kalenderjahr 2025 verlängert. Ob es dann für 2026 wieder zur einer weiteren Verlängerung mit HDI oder dann doch zu einer Neuausschreibung kommen wird, werden wir im Sommer 2024 entscheiden.

Was kann jeder einzelne bei seiner Haftpflichtversicherung tun?
Wir sollten im Rahmen des alljährlichen Briefwechsels mit unserer eigenen Haftpflichtversicherung überprüfen, ob wir für Zinsen und Kosten bei einem allfälligen Verfahren als Beklagter versichert sind. Die Kosten können sich – je nach Streitwert – bei längeren Verfahren zum Beispiel, schon zu ordentliche Betragen aufsummieren. Den Abschluss einer dementsprechenden Versicherung mit Einschluss der vollen Verfahrenskosten inklusive Zinsen in die eigene Haftpflichtversicherung empfehle ich daher.

Als zweiten Punkt sollten wir die Anzahl der Ausnutzungsmöglichkeit unserer Versicherung pro Jahr kontrollieren. Es gibt am Markt Versicherungen, bei denen man als Berufsangehöriger die Deckungssumme nur einmal oder eventuell zweimal pro Jahr ausnutzen kann. Wenn dann drei Haftungsfalle (im Rahmen eines Konzern oder einer Steuergruppe oder einer Mitunternehmerschaft mit mehreren Mitunternehmern) zusammen auftreten, dann ist der dritte Schadensfall möglicherweise nicht oder nicht ausreichend versichert. Bitte prüfen Sie daher Ihre Versicherungspolizze dahingehend, wie oft Sie die Haftungssumme pro Jahr ausnutzen können. Ein klassischer Fall ist die gleichzeitige Einzel- und Konzernabschlussprüfung, wo sich ein Fehler im Einzelabschluss auch auf den Konzernabschluss auswirkt und dann beide Abschlüsse zum gleichen Stichtag bestritten werden.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine ruhigere Advent- und Weihnachtszeit und kein allzu stressiges Jahresende mit Ihren Klienten!

Herzliche Grüße,
Philipp Rath

Mag. Philipp Rath
Präsident der VWT

Ausgabe WT 2023-05/06

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