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BEPS – Base Erosion and Profit Shifting – und was nun?

Die Steuervermeidungsstrategien internationaler Konzerne sowie der der digitalen Wirtschaft sind auch medial mittlerweile ein großes Thema. Die OECD- und G-20-Staaten haben sich zum Ziel gesetzt internationalen Steuerwettbewerb zu bekämpfen, der durch eine mangelnde steuerliche Transparenz erst ermöglicht wird.

Im Jahr 2013 haben sich die G-20-Staaten darauf geeinigt, gegen die Ausdünnung von Steuersubstrat und Gewinnverlagerungen, also gegen „Base Erosion and Profit Shifting“ (kurz BEPS), vorzugehen. Im Oktober 2015 wurden dann von allen OECD- und G-20-Staaten die „Final Reports“ verabschiedet. In diesen Final Reports wurden 15 BEPS-Handlungs­empfehlungen („Actions“) formuliert. Die Actions haben zum Ziel, den internationalen Steuerwettbewerb zu bekämpfen, der durch eine mangelnde steuerliche Transparenz erst ermöglicht wird. Andererseits sollte verhindert werden, dass Gewinne künstlich in Staaten verlagert werden, wo keine oder nur geringfügige wirtschaftliche Aktivitäten stattfinden. Dafür ist eine notwendige Zielsetzung, Steuerschlupflöcher, die sich aufgrund der Unterschiede nationaler Steuerrechtsordnungen und der damit verbundenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ergeben, zu stopfen, ohne zugleich Doppel- oder Mehrfachbesteuerung auszulösen. Dafür baut das BEPS-Projekt auf den folgenden drei Säulen auf:

  • Schaffung von mehr Kohärenz nationaler Steuerrechtsordnungen
  • Verstärkung der Substanzanforderungen internationaler Besteuerungsstandards
  • Transparenz und Verbesserung der Rechtssicherheit für Unternehmen, die sich keiner aggressiven Steuergestaltungen bedienen

Um eine möglichst breite Akzeptanz der vorgeschlagenen Maßnahmen zu bewirken, wurden auch Nicht-G20/OECD-Mitgliedstaaten ins Boot geholt und das sog. OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS (IF) als Suborganisation des OECD-Steuerausschusses ins Leben gerufen. Das IF setzt sich inzwischen aus nahezu 130 Staaten (darunter auch Entwicklungs- und Schwellenländer) und internationalen Organisationen (z. B. IWF, UN, Weltbank) zusammen und repräsentiert 95 % des weltweiten Bruttonationalprodukts. Dieses Gremium versteht sich als „Standard Setting Mentoring Implementation Forum“.

Die Besteuerung der digitalen Wirtschaft ist eines der von G20/OECD getriebenen zentralen Themen.

Die Besteuerung der digitalen Wirtschaft ist eines der von G20/OECD getriebenen zentralen Themen. Nicht zuletzt deshalb, weil die „GAFA“-Steuervermeidungsstrategien („GAFA“ steht für Google, Apple, Facebook, Amazon) das BEPS-Projekt angestoßen haben. G20/OECD haben in BEPS Action 1 das Thema aufgegriffen, ohne sich in ihrem Endbericht darauf einigen zu können, auf welche Art und Weise Steuersubstrat aufgeteilt werden sollte.

Das BEPS-Projekt von G20/OECD hat zweifellos zur Folge, dass internationale Besteuerungsgrundsätze verändert und an die Anforderungen neuer Geschäftsformen angepasst werden. Eine Besteuerung digitaler bzw. digitalisierter Geschäftsmodelle bedarf neuer Formen ertragsteuerlicher Anknüpfung („Nexus“). Der traditionelle „Brick and mortar“-Ansatz, der eine Besteuerung nur nach Maßgabe physischer Präsenz zuließ, gehört der Vergangenheit an. Innerstaatlich, auf EU-Ebene und im DBA-Recht werden Regelungen geschaffen, die es dem Steuerpflichtigen erschweren, das internationale Steuergefälle zu nutzen. Gleichzeitig wird den Steuerbehörden ein deutlich verbesserter Zugang zu Daten international tätiger Unternehmen verschafft. G20/OECD weisen in ihrem Fortschrittsbericht sogar darauf hin, dass das BEPS-Projekt im Allgemeinen und die verbesserten Möglichkeiten zum internationalen Informationsaustausch bereits dazu geführt hätten, dass Konzerne ihre Steuerstrategien überdenken.

Prof. Dr. Stefan Bendlinger
ICON Wirtschaftstreuhand GmbH
Stv Landesobmann der VWT OÖ

Vollständiger Artikel

Ausgabe WT 2018-04

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