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Bürokratieabbau und Gold-Plating: ein langer, mühsamer Weg!

Das Regierungsprogramm der aktuellen Bundesregierung für die Jahre 2017-2022 legt das detaillierte Arbeitsprogramm der Ministerien fest. Für den Bereich Wirtschaft („Standort und Nach­haltigkeit“ genannt) ist vor allem die Senkung der Steuer- und Abgabenquote in Österreich, die Regulierungsdichte und die Beschäftigungspolitik samt Verbesserung der Rahmenbedingungen genannt.

Es ergeben sich damit zwei Stoßrichtungen, nämlich die Abschaf­fung der Übererfüllung von EU-Vorschriften (nunmehr allseits als Gold-Plating bekannt) und die Novellierung bestehender Gesetze oder Kodifizierung neuer Gesetze (z.B. EStG 2020) zur Erfüllung dieses Arbeitsprogramms. Gesetze, die außerhalb dieser beiden Vorhaben stehen, wie zum Beispiel eine Novelle des Privatstif­tungsgesetzes, stehen nicht im Fokus der Ministerien und dürf­ten damit erst in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode, wenn überhaupt, diskutiert und geändert werden.

Das Thema Gold-Plating hat im Frühjahr sehr gut Fahrt aufge­nommen, der Einlieferungstermin von Vorschlägen seitens der Interessensvertretungen war der 15. Mai. Die KSW hat dazu die Themen in die Bereiche UGB/Rechnungslegung, Gesellschafts­recht, UGB/Abschlussprüfung samt APAG, WiEReG und Finanz­strafrecht/Verwaltungsstrafen gegliedert und insbesonders fol­gende Punkte hervorgehoben:

 

  • Ausweitung des Wesentlichkeitsgrundsatzes auch auf Ansatz und Bewertung im Jahresabschluss,
  • Verlängerung der Frist zur Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch auf 12 Monate,
  • Wegfall der Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung,
  • Abschaffung der Kategorie der 5-fach großen Gesellschaften im UGB und damit des Prüfungsausschusses und des zusätzli­chen Berichts an den Prüfungsausschuss gemäß Art. 11 EU-VO,
  • damit auch Abschaffung der zusätzlichen Unabhängig­keitsbestimmungen und Rotationserfordernisse für WP von 5-fach großen Gesellschaften,
  • Verlängerung des Wahlrechts zur externen Rotation bei Un­ternehmen von öffentlichem Interesse auf 20 Jahre,
  • Reduktion der Melde- und Prüfpflichten im WiEReG,
  • ebenso Vermeidung einer überschießenden Umsetzung der 4. und 5. Geldwäsche-Richtlinie,
  • Reduktion der Verbandsverantwortlichkeit im FinStG auf die EU-Vorgaben,
  • schließlich die Herabsetzung der Strafdrohungen bei Verlet­zung von bloß formalen Meldepflichten nach WiEReG und GSMG (Geldwäsche).

 

Im zweiten Bereich wurde durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) ein Wunsch des Fachsenats für Steuerrecht und der Kammer nach einer zentralen, jährlichen Überarbeitung der Steuergesetze erfüllt. Aber wie in den Vorjahren mit den Abgabenänderungsgesetzen sind die meisten Inhalte kleine formale Änderungen, jedoch insgesamt keine große Änderung der Steuer­gesetze. Der große Wurf zur Senkung der Lohn- und Einkommensteuer und zur Reduktion der Lohnnebenkosten fehlt noch. Eine Änderung für das Kalenderjahr 2019 wird sich nach derzeitigem Stand nicht ausgehen. Wir müssen daher weiterhin unsere Expertise einbringen, damit einzelne, meist mit Papieraufwand oder elektronischen Meldeverpflichtungen ausgestattete Förderungs­ansuchen (z.B. Investitionen und Einstellung von neuen Mitarbeitern) durch eine generelle Vereinfachung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben sowie der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer abgeschafft werden. Diese Maßnahmen helfen unseren Mitarbeitern und unseren Kanzleien in persönli­cher Hinsicht und bei der Beratung unserer Klienten.

Ein Claim der Wirtschaftskammer war sinngemäß: „Was der Wirtschaft gut tut, tut uns allen gut“. Dieser Claim ist vielleicht schon ein wenig abgegriffen und könnte in manchen Punkten (z.B. Konsumentenschutz und Gesundheit) über das Ziel schießen. In der aktuellen Zeit der Deregulierung und des Bürokratieabbaus ist dies aber ein wichtiger Satz, der weiterhin aktuell ist. Denn was der Wirtschaft und damit unseren Klienten gut tut, tut auch uns als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gut. Aus eigener Praxis ist es um ein Vielfaches einfacher, leichter und schöner, die Steuererklärungen für ein gesundes Unternehmen mit hohen Gewinnen zu erstellen oder als Wirtschaftsprüfer den Jahresab­schluss dieses Unternehmens zu prüfen, als das gleiche bei einem Unternehmen mit Insolvenzrisiko. Immerhin sind bei der Kammer für den Berufsstand 2400 Kapitalgesellschaften und 600 Perso­nengesellschaften gemeldet, sodass Entlastungen bei der Büro­kratie auch uns als Geschäftsführer und Gesellschafter zu Gute kommen.

Ich sehe daher eine der wichtigsten Aufgaben der Kammer da­rin, sich in Arbeitsgruppen einzubringen, die den Bürokratie-Abbau zum Ziel haben, wie das mit den Stellungnahmen zum Gold-Plating und zur nächsten Steuerreform auch geschehen ist. Jedoch darf die Arbeit nicht in den Arbeitsgruppen enden. Der politische Prozess ist wesentlich schwieriger und bedarf auch der Abstimmung mit den anderen Interessensvertretungen (von Ge­setz zu Gesetz natürlich andere Stakeholder) und direkt mit den Ministerien und den Kabinetten, um die Ministerialentwürfe der Gesetze rechtzeitig zu bekommen. Last but not least sind die Ab­geordneten zum Nationalrat, die auch über die Ausschussarbeit die Entwicklung neuer Gesetze regelmäßig beeinflussen, direkt zu kontaktieren - nicht nur in Abstimmungszeiten.

So denke ich, dass wir aus volkswirtschaftlichen Überlegungen im Sinne der Unternehmen und aus betriebswirtschaftlichen Moti­ven für unsere Kanzleien und Mitarbeiter in der aktuellen Diskus­sion mitarbeiten müssen, um die Reformüberlegungen, die nicht alle Jahre so gebündelt wie jetzt zu Tage treten, in den richtigen Rahmen zu stellen bzw. auf das „richtige Gleis“ zu bringen.

Als neugewählter Präsident der Vereinigung Österreichischer Wirtschaftstreuhänder werde ich mich in diesem Sinne für eine aktivere Kammerarbeit im Interesse aller Kolleginnen und Kolle­gen mit allem Nachdruck einsetzen.

Mein Dank geht an dieser Stelle an meinen Vorgänger Franz X. Priester und für das vom VWT Bundestag in mich gesetzte Ver­trauen.

Ihr Philipp Rath

Mag. Philipp Rath
Präsident der VWT

Manz RDB

Ausgabe WT 2018-04

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