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Qual der Wahl der richtigen Beteiligungsform? – Eine praktische Entscheidungshilfe

Welche Gesellschafts- respektive Beteiligungsform für den jeweiligen Zweck die richtige ist, muss sorgfältig abgewogen werden. Das Seminar und der Beitrag beleuchten die zentralen Punkte der unterschiedlichen Beteiligungsformen aus rechtlicher, ertragsteuerlicher und bilanzieller Sicht – zur Vertiefung oder zur bloßen Auffrischung des Wissensstandes.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie man sich an einer Gesellschaft beteiligen kann. Das ist weitgehend durch die Gesellschaftsformen geregelt. Da wären zum einen die Kapitalgesellschaften wie die Geschäftsanteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktien an einer Aktiengesellschaft (AG). Dann gibt es die Möglichkeit einer Beteiligung an unternehmensrechtlichen Personengesellschaften wie an einer Offenen Gesellschaft (OG) oder an einer Kommanditgesellschaft (KG), einer Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts liegt dann vor, wenn sich eine Person mit anderen Personen vertraglich durch eine bestimmte Tätigkeit zur gemeinsamen Zweckverfolgung zusammenschließt und keine andere Gesellschaftsform wählt.
Auch gibt es noch die Möglichkeit der Beteiligung an einer stillen Gesellschaft, Beteiligungen in Form von Genussrechten oder Genussscheinen sowie die Beteiligung in Form eines partiarischen Darlehens.

Mit dieser Einführung soll Beratern und Klienten
die Ermittlung der für die individuelle Situation
bestmöglichen Beteiligungsform erleichtert werden

Um besser abschätzen zu können, welche Gesellschafts- bzw. Beteiligungsform nun die passende für den gewünschten Zweck ist, sollte man sich die jeweiligen Spezifika näher ansehen.In weiterer Folge steht man vor einer Vielzahl von Fragen. Wie etwa, welche Vermögensrechte und -pflichten mit dem möglichen Lösungsansatz verbunden sind, wie hoch der Umfang der Beteiligung an den Chancen und Risiken ist, wie es mit der allfälligen Übertragung der Beteiligung aussieht, aber auch welche Mitwirkungsrechte und -pflichten mit dieser oder jener Beteiligungsform verbunden sind. Sicher ist auch die Bindungswirkung des Gesellschaftsvermögens zu hinterfragen, ebenso die Möglichkeiten rund um eine allenfalls gewünschte Beendigung der Beteiligung, und wie sieht es im Falle einer Krise oder Insolvenz aus respektive wie die ertragsteuerliche Einordnung.
Zu diesen Fragen haben Beitrag und Seminar kompetente Antworten – als Auffrischung oder Vertiefung, kurz und prägnant aufbereitet zur Anwendung in der täglichen Praxis.

MMag. Dr. Mario Perl, LL.M., CPA
Rechtsanwalt im Steuerrecht
Kanzlei perl law (www.perl-law.at)

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Ausgabe WT 2018-05/06

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