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Bericht von der 41. Seefelder Fachtagung

Am 3. und 4. Oktober 2019 wurde im Kongresszentrum Seefeld die 41. Seefelder Fachtagung abgehalten, welche auch dieses Jahr wieder mit hochkarätigen Vortragenden und für den Berufsstand zentralen steuerlichen Beiträgen aufwarten konnte. Das ausverkaufte Haus zeigt, dass das Organisationsteam rund um den Tiroler Landespräsidenten der VWT, Mag. Andreas Kapferer, LL.M. die Themenwahl gut gesetzt hat.
 

VWT Präsident, KSW Vizepräsident, Mag. Philipp RathMag. Andreas Kapferer, LL.M.
VWT Präsident, KSW Vizepräsident, Mag. Philipp RathMag. Andreas Kapferer, LL.M.
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus HirschlerUniv.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler,
Mag. Dr. Jürgen Reiner, LL.M., Ilse Bugelnig,
Mag. Philipp Rath, Mag. Andreas Kapferer, LL.M.


Die Reihe der Vorträge eröffnete heuer wieder Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, mit einem Überblick zu ausgewählten Fragen des Ertragsteuerrechtes. Die Themenauswahl war aufgrund des Umstandes, dass die geplante, große Steuerreform „baden gegangen“ sei, auf eine Darstellung altbekannter, aber nichts desto trotz essentieller Themenbereiche konzentriert: Die Agenda erstreckte sich über die nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben des EStG und KStG über den komplexen Bereich der alinearen Ausschüttungen weiter zu verdeckten Ausschüttungen und verdeckten Einlagen. Im Zusammenhang mit den nicht abzugsfähigen Aufwendungen im Kontext des § 12 Abs. 2 TS 1 KStG (steuerneutrale Vermögensmehrungen und Einnahmen) verwies Prof. Hirschler darauf, dass Geldbeschaffungskosten wie bspw. Kreditgebühren und Bankspesen vom Abzugsverbot umfasst seien, ließ jedoch gleichzeitig die Rechtsansicht des EuGH nicht unerwähnt, wonach als Zinsen alle Zahlungen, die für Kapital geleistet werden, anzusehen sind (somit auch Gebühren u.ä.). Beim Thema „ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung“ verwies Prof. Hirschler auf die Problematik der nicht abzugsfähigen Abschreibung mit da-rauffolgender, nach Ansicht der Finanzverwaltung, steuerpflichtiger Zuschreibung im Falle der Werterholung.

Nach der Kaffeepause führte Prof. Dr. Stefan Bendlinger, StB die Tagungsteilnehmer durch die wesentlichen Neuerungen auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts, beginnend mit den neuen österreichischen DBA nach BEPS und MLI. Er berichtete von dem leider nur teilweise geglückten Versuch, mit Hilfe eines multilateralen Vertrages alle DBA mit einem Schlag zu ändern. Die Umsetzung hatte man sich laut Prof. Bendlinger einfacher vorgestellt. Insbesondere werden DBA in Zukunft auch schwerer zu verstehen sein, da Änderungen nicht in den Text eingearbeitet, sondern anhand von „Textboxen“ ersichtlich gemacht werden. Besondere Aktualität kam dem neuen DBA mit Großbritannien zu, welches mit 01.03.2019 in Kraft getreten ist. Hinsichtlich der Richtlinien der EU wurde unter anderem besprochen, dass die österreichische Regelung des § 12 Abs. 1 Z 10 KStG nach Ansicht der EU-Kommission keine der Zinsschranke nach Art. 4 (ATAD I) gleichwertige Regelung darstelle. Aus diesem Grund wurde am 25.07.2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Besonderes Aufsehen erregte die neue Meldepflicht für „aggressive“ Steuergestaltungen, welche nach dem Vorbild ähnlicher Systeme im Vereinigten Königreich und den USA aufgebaut wurde und auf grenzüberschreitende Gestaltungen abzielt. Nach Ansicht von Prof. Bendlinger soll diese neue Verpflichtung neben einer zielgenauen Identifikation zu prüfender Steuerfälle grundsätzlich eine Abschreckung gegen besonders aggressive Modelle darstellen. In diesem Zusammenhang empfiehlt Prof. Bendlinger, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen und eine zentrale Stelle in den Kanzleien einzuführen, welche sich mit diesen Spezialfällen befasst.

Nach dem Business Lunch im Kongresszentrum erläuterte Werner Schmid von IFA AG interessante Neuigkeiten zum Bauherrenmodell.
 

Prof. Dr. Stefan BendlingerWerner Schmid
Prof. Dr. Stefan BendlingerWerner Schmid
Mag. Petra Hübner-SchwarzingerProf. Dr. Stefan Bendlinger, Mag. Karin Kern, Mag. Andreas Kapferer LL.M.


Im Anschluss referierte Mag. Petra Hübner-Schwarzinger, WP/StB zu Gestaltungsfragen bei KMU. Unter dem Motto „Wenn du keine Lust hast, immer wieder von vorne anzufangen, dann bleib einfach dran!“ wurden die wichtigsten Grundsatzüberlegungen bei der haftungsbeschränkenden Umstrukturierung von Einzelunternehmern („GmbH oder GmbH & CoKG?“) wieder ins Gedächtnis gerufen. Neben einer Warnung vor übertriebenem „Familiensplitting“ mittels Personengesellschaften – ein Freiberufler hatte seine minderjährigen Kinder zu Mitgesellschaftern gemacht, was der VwGH nicht durchgehen ließ – erfolgte eine Besprechung regelmäßiger Problemfälle bei der Umstrukturierung von KMU, wie negatives Eigenkapital und Sonderbetriebsvermögen bei Pensionierung. Als Alternative zum Zusammenschluss wurde die Quotenschenkung von Einzelunternehmen beleuchtet, welche im Vergleich zum Zusammenschluss nach Art. IV teilweise Vorteile im Hinblick auf möglichen Missbrauch bietet – Stichwort „angemessene Gewinnverteilung“.

Nach der Pause überzeugte Mag. Verena Gabler, StB gleich mit ihrem ersten Auftritt im Rahmen der Seefelder Fachtagung zum Thema Umsatzsteuer- und Vorsteueroptimierung bei KMU. Dabei strich sie besonders hervor, dass im Bereich der Umsatzsteuer Fehler im System zu großen Steuernachzahlungen beim Klienten führen können. Beispielsweise würden im Bereich der IG-Lieferung beim Abholfall sehr häufig die Nachweise für die Steuerbefreiung übersehen. Beim Abholfall ist es notwendig, eine Kopie des Passes sowie der Bevollmächtigung des Abholers anzufertigen und aufzubewahren. Nach einer eingehenden Erläuterung der Voraussetzungen und der möglichen steuerlichen Optimierung von Reihen- und Dreiecksgeschäften erläuterte die Vortragende noch die Änderungen des Umsatzsteuerrechtes auf europäischer Ebene ab 01.01.2020. Im Rahmen der Vereinfachung und Harmonisierung des MWSt-Systems (Quick Fixes) sollen einheitliche Regelungen bei Reihengeschäften eingeführt, sowie eine Verschärfung bei Vorliegen ungültiger UID-Nummern umgesetzt werden. Den Abschluss bildete eine Übersicht über die neuen einheitlichen Regelungen für Transportnachweise als Voraussetzung für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen.

Damit endete der erste Tag der Seefelder Fachtagung und es begann der gesellige Teil mit der Einladung der Gemeinde Seefeld zum Cocktail. Anschließend ging es auf Einladung der VWT und Erste Bank und Sparkassen zum Abendessen.
 

Mag. Verena Gabler
Mag. Verena GablerMag. Dr. Clemens Endfellner LL.M., Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn,
Mag. Dr. Jürgen Reiner, LL.M.


Der Freitag begann mit dem Vortragstrio Senatspräsident Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Mag. Dr. Clemens Endfellner LL.M., WP/StB und dem Vorarlberger Landespräsidenten der KSW und VWT, Mag. Dr. Jürgen Reiner LL.M., WP/StB mit einem Überblick über die aktuelle Judikatur zum Abgabenrecht.

Nach der Pause führte SC Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr durch die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung. Zuvor durften aber die Tagungsteilnehmer erfahren, wie die politischen Umbrüche des Sommers 2019 die harte, fast zweijährige Arbeit inklusive Urlaubssperre im Sommer zur Vorbereitung der großen Steuerreform zunichte gemacht haben. Nichtsdesto trotz darf man aber laut Prof. Mayr gespannt sein, wie es nun mit den steuerlichen Reformen weitergeht. Einiges wurde sogar bereits mit dem StRefG 2020 umgesetzt, wie die neue Pauschalierung für Kleinunternehmer, welche zusätzlich zur Basispauschalierung und den verschiedenen Branchenpauschalierungen zu einer weiteren Vereinfachung von Gewinnermittlung und Steuererklärung beitragen soll. Neben der Betriebsausgabenpauschale sollen nur noch der Grundfreibetrag und SV-Beiträge absetzbar sein. Durch bestimmte Umgründungsvorgänge konnte bis dato das unternehmensrechtliche Zuschreibungspotential nach vorangegangenen Teilwertabschreibungen „vernichtet“ werden. Dem wird nun für Zu-schreibungen nach Umgründungen, die nach dem 30. April 2019 beschlossen oder unterfertigt werden, ein Riegel vorgeschoben: Bei späterer Werterholung gelten die ursprünglichen Anschaffungskosten als Zuschreibungsobergrenze. Neben einem Überblick über die geplanten gesetzlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen (Umsetzung ATAD I + II) befasste sich Prof. Mayr noch mit den Änderungen des StRefG 2020 im Bereich der Umgründungen. Den Abschluss bildete eine Zusammenstellung der im StRefG vorgesehenen Maßnahmen im Umweltbereich.
 

SC Univ.-Prof DDr. Gunter MayrMag. Christian Leitner
SC Univ.-Prof DDr. Gunter MayrMag. Christian Leitner
Dr. Gabriele Krafft
Dr. Gabriele KrafftMag. Andreas Kapferer, LL.M., Mag. Philipp Rath,
Mag. Karin Kern, Mag. Dr. Jürgen Reiner, LL.M.


Nach der Mittagspause befasste sich Mag. Christian Leitner von der Tiroler Sparkasse Erste Bank mit den vorhandenen Telebanking- und Onlinebanking-Systemen sowie deren Eignung für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien.

Dr. Gabriele Krafft, Richterin am Bundesfinanzgericht, brachte den TagungsteilnehmerInnen mit dem letzten Fachvortrag der diesjährigen Tagung die steuerrechtlichen Behandlung des Gesellschafter-Geschäftsführers näher. Angefangen mit der Einordnung im Ertragssteuerrecht, DB und DZ, den Besonderheiten bei der Gewinnermittlung über die PKW- und Immobilienüberlassung bis hin zur Frage der fremdüblichen Bemessung der Geschäftsführerentschädigung spannte sich ein weiter Bogen von nützlichen Informationen und Tipps, die in der täglichen Beratungspraxis ihre Anwendung finden werden.

Zum Abschluss der Veranstaltung nahm VWT-Präsident Mag. Philipp Rath, WP/StB zur anstehenden Kammerwahl 2020 Stellung und ermutigte die Anwesenden zur regen Teilnahme, denn die Wahlbeteiligung bei der letzten Kammerwahl hatte nur ca. 50% betragen. Für die Wahl wurden seitens der VWT wichtige Themen zusammengestellt: So soll die Interessensvertretung nach Ansicht von Mag. Rath wieder politischer angelegt werden, wobei der Kontakt zu den Abgeordneten gesucht werden soll. Ein weiteres Thema ist ein verstärktes Marketing für den Berufsstand, um insbesondere im Bereich der Nachwuchsarbeit bei Schülern und Studenten möglichst früh Aufmerksamkeit für den Beruf des Wirtschaftstreuhän-ders zu wecken.

Neben der Stärkung des Wirtschaftstreuhänders als Freien Beruf spielen auch das Vorsorgewerk (Höhe der Beiträge), die zunehmende Machtstellung der Softwarehersteller (Digitalisierung), eine Verbesserung des Kontaktes mit den Finanzämtern und eine Reduzierung des Honorardruckes eine zentrale Rolle im Rahmen der nächsten Kammerwahl.
 

Mag. Philipp Rath
Mag. Philipp Rath Mag. Dr. Jürgen Reiner, LL.M., Dr. Birgit Reiner,
Ilse Bugelnig, Dr. Alfred Brogyányi 
Mag. Karin Kern, Dr. Alfred BrogyányiMag. Andreas Kapferer LL.M.,
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, Mag. Philipp Rath
Mag. Philipp Rath, SC Univ.-Prof. DDr. Gunter MayrMag. Dr. Clemens Endfellner LL.M., Mag. Andreas Kapferer, LL.M.,
Mag. Philipp Rath, Dr. Alfred Brogyányi, Dr. Rolf Kapferer

 

Die 42. Seefelder Fachtagung sollte man sich bereits im Kalender anstreichen:
8. und 9. Oktober 2020.

Bericht von
Daniel Hofer, StB

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Ausgabe WT 2019-05/06

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