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COFAG und der Rechnungshof, der Präsident der Finanzprokuratur und ein Entschließungsantrag

Vor einiger Zeit wurde in den Medien über den Rohbericht des Rechnungshofes über die Prüfung der COFAG und über die vorläufigen Feststellungen des Rechnungshofes kritisch berichtet, da der an sich vertrauliche Rohbericht offenbar einigen Medien vorlag, obwohl zuerst die betroffene COFAG Stellung hätte nehmen sollen.

Auch der Präsident der Finanzprokuratur hat sich in der Öffentlichkeit zum Rohbericht des Rechnungshofes geäußert und befunden, „dass es die COFAG gar nicht gebraucht hätte“! (Interview vom Standard vom 20.8.2022)

In der Folge haben sich auch die politischen Oppositionsparteien dieses Thema bemächtigt und parteipolitische Kritik über die COFAG ausgegossen. Die COFAG selbst hat sich medial nach meinem Wissensstand sehr zurückhaltend geäußert und lediglich auf die Rechtmäßigkeit ihrer Vorgangsweise hingewiesen. 

Fakt ist, dass ein Entschließungsantrag am 20.1.2022 im Parlament eingebracht wurde, der sich mit der „umgehenden Abwicklung der COFAG-Förderanträge und Auszahlung der genehmigten Fördermittel und Zuschüsse“ beschäftigt. Darin heißt es unter anderem, dass in den letzten Wochen und Monaten (vor dem 20.1.2022) massive Kritik der Unternehmer an der Abwicklung der bei der COFAG eingebrachten Förderanträge vorgebracht wurde. Tenor der Vorhalte war, dass die COFAG schneller auszahlen müsste und die Bearbeitungszeiten, bzw. Auszahlung der Förderanträge nicht verzögert, sondern rascher vonstatten gehen müsse. 

Auf der entsprechenden Website der COFAG heißt es, dass es Aufgabe und Zielsetzung der COFAG sei, rasch und effizient, transparent und nachvollziehbar finanzielle Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten der österreichischen Unternehmen während der Corona-Krise zu ergreifen! Die Wahrnehmung der österreichischen Wirtschaft war allerdings teilweise eine komplett andere, da eben die Abarbeitung der Anträge einen hohen personellen Arbeitseinsatz mit sich gebracht hat, wofür offenbar die personellen Ressourcen in der COFAG alleine nicht ausgereicht hätten. 

Nun hätte der erwähnte Entschließungsantrag zweifellos auch andere Organisationen des Bundes, auch Dienststellen, Behörden etc. wachrütteln müssen, um zeitgerecht personelle Unterstützungen der COFAG anzubieten – ob dies der Rechnungshof oder die Finanzprokuratur tatsächlich getan haben, entzieht sich meiner Kenntnis! Nur im Nachhinein zu kritisieren und zu schimpfen – sei es durch den Rechnungshof oder die Finanzprokuratur – ist nach meinem Dafürhalten keine vertrauensbildende Maßnahme, wie sie in der Öffentlichkeit erwartet wird.

Im Übrigen mag auch bekanntgemacht sein, dass COFAG über einen Aufsichtsrat verfügt, in dem – laut Website – eine Reihe von erfahrenen und unabhängigen Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft, dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft vertreten sind. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Gesamtaufsichtsrat laufende Berichte der Geschäftsführung erhält und alle 14 Tage eine gemeinsame Sitzung des Gesamtaufsichtsrates mit der Geschäftsführung und dem Beirat stattfindet. Im Beirat befinden sich neben unabhängigen Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Justiz auch Sozialpartner, Interessenvertreter und Mitglieder der im Nationalrat vertretenen Parteien. Die Beiräte werden vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Vizekanzler bestellt, wobei das Nominierungsrecht bei den jeweils entsendenden Sozialpartnern, Parteien und Interessenvertretungen liegt, die Oppositionsparteien von ihrem Nominierungsrecht aber bisher nicht Gebrauch gemacht haben. 

Sohin ist nach meinem Dafürhalten für ausreichende Transparenz seit Gründung der COFAG gesorgt, da im Aufsichtsrat und im Beirat wohl ausreichend sachlich Kundige tätig sind, die alle nicht diese Kritik des Rechnungshofes, wie auch des Präsidenten der Finanzprokuratur verdient haben! Ja, es ist sogar reichlich unverständlich, dass trotz der begleitenden Kontrolle laut Organisation der COFAG erst jetzt ein wirklich taugliches Instrument schlecht gemacht wird.

Dr. Alfred Brogyányi

Mag. Dr. Alfred Brogyányi
Geschäftsführer der VWT GmbH,
Ehrenpräsident VWT

Ausgabe WT 2022-04

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