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Die Zinsschranke ab 01.01.2021
Mittwoch, 24. Februar 2021, 14.00 bis 15.30 Uhr
Referent
StB. Mag. Gerhard Heidrich, CVA
Senior Manager Tax – ICON Linz
Thema
Mit Einführung der sogenannte Zinsschranke ab dem 01.01.2021 soll – so die Vorgaben der EU aus der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) – die Abzugsfähigkeit von (überhöhten) Zinszahlungen eingeschränkt werden. Das Online Seminar bietet Ihnen einen Überblick über die bereits bestehenden Regelungen zum Zinsabzug von Körperschaften sowie über die neuen Regelungen im § 12a KStG. Außerdem zeigen wir Ihnen, was im Hinblick auf die neue Zinsschranke künftig zu tun ist und welche steuerplanerischen Überlegungen angestellt werden könnten.
Seminarinhalte
- Die bisherigen Regelungen zum Zinsabzug im Körperschaftsteuergesetz
- Hintergründe zur Zinsschranke
- Persönlicher Anwendungsbereich und Ausnahmen
- Eigenkapitalquotenvergleich
- Zinsüberhang, steuerliches EBITDA, Freibetrag (mit Beispiel)
- Zins- und EBITDA-Vortrag (mit Beispiel)
- Zinsschranke in der Unternehmensgruppe (mit Beispiel)
- Sonderthemen Personengesellschaft und Betriebsstätten (mit Beispiel)
- Zinsschranke und Umgründungen
- Gestaltungsüberlegungen und To do’s
Teilnahmegebühr
€ 125,-- zuzüglich 20% USt
Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.
Sie erhalten 2 Stunden vor Beginn des Online-Seminars per Mail den Zugangscode. Dem Mail ist auch das Handout beigefügt.
Hinweis: Das Login beim Online-Seminar muss mit derselben E-Mail Adresse erfolgen, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben!
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