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Ernüchterungen!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich hoffe, Sie haben Ostern gut verbracht und sich einige Tage Auszeit gegönnt. Leider ist die Corona-Situation nicht einfacher geworden, so dass Urlaubsreisen größtenteils ins Wasser fielen. Aufgrund der „Osterruhe“ ist der Ausblick auf die kommenden Wochen weiterhin gedämpft. Scheinbar gilt auch in Sachen Corona bzw. COVID-19 die alte Regel: die Hoffnung stirbt zuletzt.

Die Arbeit in unseren Kanzleien geht uns glücklicherweise weiterhin nicht aus. So sind wir auf der Seite der Gewinner der Corona-Krise, auch wenn sicher jene Kanzleien, die vornehmlich in Tourismus-Regionen tätig sind oder deren Klienten aus dem Tourismus-, Kultur- oder Eventbereich kommen, mit Umsatz- Rückgängen und schwierigen Entwicklungen zu kämpfen haben. Die Fortsetzung der Förderungen rund um COVID-19 führt unverändert zu außerordentlicher Nachfrage nach unseren Leistungen. Zudem war Ende Februar ein kurze Sonderkonjunktur aufgrund der Investitionsprämie zu verzeichnen. Leider konnten wir die Verlängerung der Antragsfrist nicht erreichen, auch wenn die Programmierung bzw. Digitalisierung der AWS-Website zu wünschen übrigließ. Nur eine kurzfristige Lösung der Einbringung mittels E-Mail konnte die IT-Probleme lösen. Aus diesen Umständen und den Beschwerden der Berufsangehörigen sehen wir leider, dass die durchgehende Digitalisierung der Ämter und der Förderstellen noch immer nicht realisiert ist. Keine Überraschung, aber im 21. Jahr des 21. Jahrhunderts sollte dies nicht mehr so sein.

Die großen Unterschiede zwischen den Ankündigungen der Regierung und der tatsächlichen Umsetzung zeigt leider auch das Beispiel Homeoffice. Lang erwartet, dass nun eine Homeoffice-Regelung auch Steuerspareffekt bringt, wurde die kleine Novelle des EStG von den Sozialpartnern und der Regierung gelobt und rasch durch das Parlament gebracht. Das Endergebnis sieht aber ernüchternd aus: Die Höhe der Beträge überrascht, denn die Homeoffice-Pauschale beträgt bis zu sagenhaften EUR 3,00 (!) pro Tag. Damit geht sich ein Snack für ein Mittagessen gerade aus, vom Ersatz der Heizungs- und Stromkosten kann aber keine Rede sein. Und diese Homeoffice- Pauschale steht nur dann zu, wenn zumindest 26 Tage im Jahr ausschließlich zu Hause im Homeoffice gearbeitet wird. Und – Achtung Deckel – für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr als Obergrenze.

26 – 100 Tage, das heißt für den gelernten Österreicher, es muss eine „Stricherlliste“ für die Homeoffice-Tage in der Lohn- und gehaltsverrechnung geführt werden, obwohl Stricherllisten in der Gastronomie aufgrund der Registrierkassen schon längst abgeschafft wurden. Ein Hoch der Bürokratie!

Neben Urlaubstagen, Zeitguthaben und Krankenstandtagen können wir als Personalabrechner nun auch die Homeoffice- Liste führen - um den Vorteil von EUR 3,00 (!) pro Tag. Die Kosten der Aufzeichnung sind – so fürchte ich – leider höher als der Vorteil. Unglaublich, dass solche Ideen im Jahr 2021 noch Gesetz werden können! Die Gewerkschaft sollte lieber Klartext sprechen, dass sie eigentlich gegen eine Homeoffice-Lösung ist, da diese vornehmlich nur den Angestellten zugute kommt und nicht den Arbeitern, für die selten Homeoffice-Regelungen möglich sind. Oder der Finanzminister sollte bekennen, dass er sich diese „Steuersenkung“ nicht leisten kann.

Nein, lieber werden wir für dumm verkauft. Und die Höhe der Ausgaben-Pauschale für ein Arbeitszimmer wird auch bei nur EUR 300,00 pro Jahr gedeckelt. Auch hier: verhaltener Applaus für die „großzügige“ Lösung, dennoch auch mühsam in der Umsetzung. Unser Fachsenat für Steuerrecht hatte vorgeschlagen, die Höhe auf EUR 300,00 pro Monat festzulegen und dies mit dem Homeoffice zu verknüpfen. Damit käme eine interessante Jahressumme zusammen, leider wurde dieser Vorschlag abgelehnt.

So bringt die Einführung der neuen steuerlichen Bestimmungen viel Ernüchterung, die sich leider auch auf unser Impfprogramm übertragen lässt. Auch bei den Impfungen ist die Ankündigung eine Seite der Medaille, die schwache Umsetzung leider die andere. Darum gilt weiterhin:

Passen Sie auf sich und ihre Familie auf! Bleiben Sie gesund!

Ihr Philipp Rath

Mag. Philipp Rath
Präsident der VWT

Ausgabe WT 2021-02

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