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Neues aus der internationalen Unternehmensbesteuerung

Worauf sich Steuerpflichtige und deren Berater vorbereiten sollten!

Donnerstag, 7. Juli 2022, 10.00 bis 12.00 Uhr

ONLINE Seminar

Das steuerliche Umfeld, dem grenzüberschreitend tätige Unternehmen ausgesetzt sind, unterliegt einem bislang nie dagewesenen Wandel. EU und OECD haben Musterregeln einer neuen globalen Steuerordnung geschaffen, um die Steuerumgehung zu verhindern, eine Mindestbesteuerung sicherzustellen, Steueroasen trocken zu legen, substanzlosen Unternehmen die Anerkennung zu versagen, und vieles mehr.

Traditionelle Besteuerungskonzepte bleiben aber dennoch bestehen, die jedoch aufgrund von Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und neuesten Erkenntnissen zur Interpretation von DBA durch die OECD und die Vereinten Nationen (UN) dahin tendieren, den Kunden- bzw. Marktstaaten deutlich mehr Besteuerungsrechte zu überlassen. Im Rahmen des Webinars geben wir Ihnen einen kompakten Überblick zu den aktuellen Tendenzen und den zu erwartenden Änderungen im Bereich der internationalen Unternehmensbesteuerung. Wir zeigen Ihnen, womit Sie sich schon heute beschäftigen sollten, um ihre Mandanten darauf vorzubereiten, was auf sie zukommen wird.

Referent

Prof. Dr. Stefan Bendlinger, StB

Prof. Dr. Stefan Bendlinger, StB
ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz

Seminarinhalt

  • Neues aus dem österreichischen DBA-Recht
  • Aktuelles aus der Verwaltungspraxis zum IStR
  • Arbeiten der OECD zu Säule I und Säule II
  • Das neue UN-Musterabkommen 2021
  • Die EU zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert
    • Globale Mindestbesteuerung in der EU
    • Bekämpfung von Briefkastenfirmen (ATAD III)
    • Fiktive Eigenkapitalverzinsung (DEBRA) und Begrenzung des Zinsabzugs
    • Schwarze Listen der EU
    • Ausbau der Verwaltungszusammenarbeit (DAC)
  • Schlussfolgerungen, Tipps und Empfehlungen

Teilnahmegebühr

€ 160,-- zuzüglich 20% USt

Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!

Anmeldung

Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.


Sie erhalten 2 Stunden vor Beginn des Online-Seminars per Mail den Zugangscode. Dem Mail ist auch das Handout beigefügt.

Hinweis: Das Login beim Online-Seminar muss mit derselben E-Mail Adresse erfolgen, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben!

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