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NPLs – Neue Herausforderungen im Rechnungswesen und Risikomanagement für Banken

Infolge der Finanzkrise und zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit im Finanzsystem beschloss der EU-Rat am 11. Juli 2017 einen Aktionsplan zur Bewältigung des Problems der notleidenden Kredite („non-performing loans“ oder NPLs) im Bankensektor.

Die Finanzkrise und die anschließende Rezession in der EU haben dazu geführt, dass die Banken in einigen Mitgliedstaaten besonders hohe Bestände an notleidenden Krediten aufwiesen. Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 630/2019 mit welcher die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geändert wurde, sind nunmehr für seit 26. April 2019 ausgereichte notleidende Kredite verbindliche Vorschriften zur Risikovorsorge zu beachten.

Für diese Kredite ist eine vollständige verpflichtende Mindestvorsorge („prudential backstop“) auf Einzelkreditebene wie folgt vorgeschrieben:

  • für unbesicherte NPLs muss binnen drei Jahren eine vollständig Risikovorsorge gebildet werden;
  • für sonstige besicherte NPLs binnen sieben Jahren;
  • für mit Immobiliensicherheiten besicherte NPLs binnen neun Jahren.

Ziel der FMA ist es, die Krisenresistenz der österreichischen Institute weiter zu verbessern und zu stärken.

Dem Abbau notleidender Kredite wird seitens der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden auch in Zukunft hohe Bedeutung beigemessen, da dies einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit und Solidität des europäischen Bankensystems darstellt. Für den Bankprüfer werden daraus zusätzliche Aufgaben erwachsen, die auch in einem aufsichtlichen Dialog eine Rolle spielen werden. Ziel der FMA ist es, die Krisenresistenz der österreichischen Institute weiter zu verbessern und zu stärken.

Die Bankbilanzen sollen durch den Abbau von NPLs und eine konsequente Wertberichtigung bereinigt werden. Die Lockerung der Kreditvergabestandards und das damit einhergehende Risiko des erneuten Aufbaus von NPLs in der Zukunft soll vermieden werden.

Der automatische Abzug von den Eigenmitteln der Bank könnte auch negative Auswirkungen auf die Kreditvergabepraxis der Banken haben. Bewährte Geschäftsmodelle von Banken könnten dahingehend beeinflusst werden, dass diese zukünftig notleidende Kredite zur Einhaltung der neuen Backstop-Regeln rasch verkaufen oder die Abwicklung von Kreditengagements forcieren werden.

Der vorliegende Artikel spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider.

Mag. Friedrich John
Aufsicht über Dezentral Organisierte Kreditinstitute
Finanzmarktaufsicht (FMA)

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Ausgabe WT 2020-01

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