Sie befinden sich hier:

Hauptinhalt

Parteiengesetz 2012, IdF 2019

Unabhängiger Parteien-Transparenz-Senat - Wirtschaftsprüfung im Wandel?

Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der KSW hat mit Mail vom 22. Juli 2019 informiert, dass entsprechend § 11a des Parteiengesetzes 2012 der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) Expertinnen und Experten unter anderem aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung zur Anbotslegung eines Gutachtens im Hinblick auf die Plausibilität der Einhaltung der Wahlwerbungsausgabengrenze von Euro 7 Millionen für die kommende Nationalratswahl bis 31. Juli 2019 einlädt. 

Die bezugnehmende Stelle des § 11a – TRANSPARENZ - lautet
„(1) Zur begleitenden Analyse der Aufwendungen für Wahlkämpfe und zur Kontrolle der Wahlwerbungsausgaben sowie der Wahlwerbungsberichte ist der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat zuständig. Er soll dafür eine Woche vor dem Stichtag drei Sachverständige aus dem Bereich der Transparenz- und Kampagnenforschung, aus dem Gebiet des Medienwesens sowie aus dem Kreis von Wirtschaftsprüfern bestellen, die die Wahlkämpfe der wahlwerbenden Parteien analysieren und jeweils in einem Gutachten die Plausibilität der Einhaltung der Beschränkungen der Wahlwerbungsausgaben beurteilen.
(2) Dieses Gutachten ist der jeweiligen wahlwerbenden Partei möglichst fünf Monate nach dem Wahltag zu übermitteln. Die wahlwerbenden Parteien können innerhalb von einem Monat nach Übermittlung schriftliche Stellungnahmen zu dem Gutachten abgeben. Die Gutachten und die Stellungnahmen sind möglichst sechs Monate nach dem Wahltag auf der Homepage des unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats zu veröffentlichen. 
(3) Die Kosten für diese Gutachten trägt das Bundeskanzleramt.“

In seiner Einladung spricht der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat am 16. Juli 2019 ExpertInnen aus folgenden Kreisen an: 

  1. Bereich der Transparenz- und Kampagnenforschung, 
  2. Gebiet des Medienwesens sowie 
  3. Kreis von Wirtschaftsprüfern

Mit Schriftsatz vom 13. August 2019 wird seitens des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats eine 

Information über die Beauftragung
von Gutachten nach §11a PartG

veröffentlicht, welche Herrn a. Univ. Prof DDr. NN, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Fachgebiet Wirtschaftsprüfung unter anderem als Gutachter vorsieht. Offenbar glaubt der Unabhängiger Parteien-Transparenz-Senat die Gesetzesbestimmung ,,…Kreis von Wirtschaftsprüfern“ damit zu erfüllen.

Festzuhalten ist, dass dieser ausgewählte Sachverständige auf jeden Fall kein Wirtschaftsprüfer ist, und somit die Gesetzesbestimmung nicht erfüllt ist.

Unklar ist, ob dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat klar ist, dass damit die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechte und Pflichten des Wirtschaftsprüfers – wie Verschwiegenheitsplicht, Unabhängigkeit, besondere Vertrauenswürdigkeit, Versicherungsschutz, unter anderem Exzedenten-Haftpflichtversicherung, etc., wie sie alle vom WTBG gefordert sind, nicht erfüllt werden, da die Auswahl auf keinen Berufsberechtigten gefallen ist.

Nun hat die KSW gemäß §152 WTBG im eigenen Wirkungsbereich auch entsprechende rechtliche Maßnahmen anzuregen, sofern Interessen berührt werden, deren Vertretung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zukommt. Solche Interessen betreffen wohl auch die Rechte und Pflichten des Berufsberechtigten - ,,WIRTSCHAFTSPRÜFER“. 

Die KSW hat somit nach unserem Berufsrecht in gewissem Umfang eine Obsorgepflicht für ihre Berufsberechtigten!
Es ist wohl klar, dass der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang ,,Wirtschaftsprüfer“ und nicht ,,allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für das Fachgebiet Wirtschaftsprüfung“ normiert! – solche Sachverständige gibt es im WTBG gar nicht!

Ob die KSW diese Obsorge für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer wahrgenommen hat oder wahrnehmen wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Mag. Dr. Alfred Brogyányi
Geschäftsführer der VWT GmbH,
Ehrenpräsident VWT

Vollständiger Artikel

Ausgabe WT 2019-04

Artikel Druckversion

Zurück

VWT News

Zur Excedenten-Versicherung

in den letzten Vorstandssitzungen war die Verlängerung unserer Haftpflicht-Versicherung, der Excedenten-Versicherung unserer Kammer für die Berufsangehörigen, Thema der Diskussion. Nach mehr als 20 Jahren mit der HDI-Versicherung…

mehr erfahren: Zur Excedenten-Versicherung

VWT News

Das baldige Ende der COFAG - ein guter Schritt zur Normalität!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe, Sie haben sich in Ihrem Sommerurlaub gut erholt und kommen nun gut in das Finale der Bilanz-Saison 2022. Denn Vorsicht: Die Offenlegungsfrist läuft diesmal nur neun Monate wie zu…

mehr erfahren: Das baldige Ende der COFAG - ein guter Schritt zur Normalität!

VWT News

Vorsorgewerk der Kammer: Aussitzen oder auflösen?

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Wenn Sie diese Zeilen lesen, werden Sie sich vielleicht dieses Jahr schon über das Vorsorgewerk der Kammer geärgert haben. denn einerseits steigen die Zahlungen an die Pensionsvorsorge unserer…

mehr erfahren: Vorsorgewerk der Kammer: Aussitzen oder auflösen?